Information zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen der Fraktion der CDU vom 23. September 2020 - Themenkomplex „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung der Thüringer Verfassung vom 23. September 2020 soll die Thüringer Verfassung (ThürVerf) um weitere Staatszielbestimmungen ergänzt und Regelungen zur Stärkung von Gleichheitsrechten aufgenommen werden. Nach Artikel 43 ThürVerf hat der Freistaat die Pflicht, nach seinen Kräften und im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Verwirklichung der in der Thüringer Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU sieht u. a. vor, in einem neuen Artikel 41c ThürVerf ausdrücklich festzuschreiben, dass das Land und seine Gebietskörperschaften die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den verschiedenen Landesteilen fördern. Die Norm soll das Herstellen von Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den verschiedenen Regionen des Freistaats Thüringen als Handlungsziel mit Verfassungsrang verankern und sich dabei entwicklungsoffen auf alle wesentlichen Lebensbereiche erstrecken. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der Regelung in der Drucksache 7/1629 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU wurde in der 25. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 01.10.2020 erstmals beraten und an den Verfassungsausschuss überwiesen. Der Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags gibt Ihnen hiermit, zunächst beschränkt auf den Themenkomplex „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“,die Gelegenheit zur Stellungnahme zum o. g. Gesetzentwurf.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im
Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit
Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen
werden.
Stellungnahmen ansehen (7/1629)