Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drucksache 7/1628) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf im Hinblick auf den Themenkomplex „Konnexitätsprinzip“ abgeben, mit dem sich der Verfassungsausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Verfassungsausschusses nehmen. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 7/1628) zur Reform des Staatsorganisationsrechts soll u. a. das in Artikel 93 Absatz 1 der Thüringer Landesverfassung (ThürVerf) verankerte Konnexitätsprinzip nach dem Vorbild vergleichbarer Regelungen in den anderen Bundesländern derart angepasst werden, dass die Neuregelung künftig alle Formen der Übertragung neuer staatlicher Aufgaben auf die Kommunen, insbesondere auch Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis erfasst und diesbezüglich auch einen umfassenden Kostenausgleich vorsieht. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/1628 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/1628 wurde in der 25. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 01.10.2020 erstmals beraten und an den Verfassungsausschuss überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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