Zurzeit berät der Verfassungsausschuss zu Artikel 1 Nummer 3 („Volkseinwand“) des o. g. Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU (Drucksache 7/1628). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf hinsichtlich Artikel 1 Nummer 3 („Volkseinwand“) kommentieren. Diskutieren Sie mit! Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Verfassungsausschusses nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen. Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier
Unter Beitrag/Beiträge verfassen finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Verfassungsausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben.
Seit 833 Tagen abgeschlossen
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der CDU vom 23.09.2020 (Drucksache 7/1628) sollen weitere Regelungen im Bereich des Staatsorganisationsrecht in die Thüringer Verfassung (ThürVerf) aufgenommen werden. Die Änderung der Verfassung bedarf gemäß Artikel 83 ThürVerf einer Zweidrittelmehrheit des Landtags.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU vom 23.09.2020 sieht unter anderem vor, neben den in Art. 82 ThürVerf bestehenden Regelungen zu Volksbergehren und Volksentscheiden, in
einem neuen Artikel 82 a ThürVerf mit dem sog. „Volkseinwand“ ein weiteres, direktdemokratisches Instrument als besondere Form des Volksbegehrens in die Thüringer Verfassung aufzunehmen. Damit sollen die nach Art. 46 Abs. 3 ThürVerf wahl- und stimmberechtigten Bürger künftig die Möglichkeit erhalten, im Wege des Volkseinwands zu verlangen, dass ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz noch vor dessen Inkrafttreten dem Volk zur Entscheidung vorgelegt wird. Für das Zustandekommen eines Volkseinwands soll bei der Eintragung in die amtlich ausgelegten Unterschriftsbögen ein Quorum von mindestens acht vom Hundert und bei freier Sammlung von mindestens zehn vom Hundert der Stimmberechtigten innerhalb von 100 Tagen nach Verkündung des jeweiligen Gesetzes festgelegt werden. Kommt der Volkseinwand zustande und entspricht der Landtag dem Volkseinwand nicht innerhalb von sechs Monaten, soll über das Gesetz ein Volksentscheid stattfinden. Über die Aufhebung des Gesetzes soll dann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden, wobei die Aufhebung des Gesetzes im Wege des Volksentscheids jedoch nur beschlossen sein soll, wenn mehr als ein Viertel der Stimmberechtigten zustimmt. Alternativ soll der Landtag einen überarbeiten Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen können. Volkseinwände zum Landeshaushalt, zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben und Personalentscheidungen sollen unzulässig sein. Mit der Einführung des Volkseinwands soll die sorgfältige Beachtung der Bürgerinteressen im Gesetzgebungsverfahren gefördert, die Akzeptanz politischer Entscheidungen und das Interesse der Bürger an spezifischen Sachthemen gesteigert werden. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/1628.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU am 01.10.2020 erstmals beraten und an den Verfassungsausschuss überwiesen.
Der Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags gibt Ihnen hiermit, im Hinblick auf Artikel 1 Nummer 3 des o. g. Gesetzentwurfs („Volkseinwand“),die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
Auf die Ausgestaltung kommt es an
Dass Thüringen hier voranschreiten will, ist gut. Die Unterschriftenhürde erscheint mir aber viel zu hoch. Die gleichen Hürden wie bei Volksbegehren anzulegen, macht wenig Sinn beim Volkseinwand, auch angesichts der kurzen Frist von 100 Tagen. Ein Unterschriftenquorum von 5% erscheint mir angemessen.
Von einem Ausschluss haushaltswirksamer Gesetze sollte abgesehen werden. Dies macht beim Volkeinwand noch weniger Sinn als bei Volksbegehren. Bei Volksbegehren wird oft argumentiert, dass Volksbegehren nicht zu stark in den Landeshaushalt eingreifen sollen. Beim Volkseinwand geht es allerdings um bereits vom Landtag beschlossene Gesetze. Hier würden zu viele Gesetze dem Volkseinwand entzogen werden. Ausgeschlossen werden sollte lediglich die Haushaltsaufstellung, also das Haushaltsgesetz.
Quorum auf 2% absenken
Ja, auch ich will zu Sachfragen mitentscheiden können. Die Hürden für den Volkseinwand sind allerdings zu hoch. Bitte verlangen Sie, dass nicht mehr als 2% der Wahlberechtigten unterschreiben. Diese Hürde hat sich in einigen Kantonen der Schweiz als zielführend erwiesen: sie führt zu nicht zu viele und nicht zu wenig Volksabstimmungen.
Unterschriftenhürden senken
Das Instrument des Volkseinwands fände ich einen großen Schritt nach vorne.
Damit würde die Gesetzgebung entschieden demokratischer gestaltet, als es bisher möglich war.
Allerdings sollte die geplante Unterschriftenhürde tatsächlich wesentlich herabgesetzt werden.
Ich würde auf 2,5% plädieren.
Für Volksbegehren und Bürgeranträge halte ich eine Senkung der Unterschriftenhürde ebenfalls für sinnvoll.
Bei Volksbegehren 5% und bei Bürgeranträgen 5000 Unterschriften.
Volkseinwand ist gut aber nur mir geringen Hürden
Die Hürden für den Volkseinwand sind zu hoch um in vier Wochen die Untzerschriften zu bekommen. Bitte nicht mehr als 2% festlegen.
Hürde
Guter Ansatz für mher Bürgerbeietligung, jedoch sind 10/100 eine sehr Hohe Hürde.
es scheint also eher ein CDU Placebovorschlag zu sein.
Ja zum Volkseinwand mit machbaren Hürden
Ich finde es sehr gut, dass die CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf eingebracht hat. Das Ding ist ein sehr altes Direktdemokratieelement der Schweiz und stellt eine weitere gute Möglichkeit für Bürgermitsprache dar. Nur sollten die Hürden nicht so hoch wie bei Volksbegehren sein, ich denke 2,5% müssten es eher sein, damit das Instrument überhaupt genutzt werden kann. Das wären immer noch ca. 50000 Unterschriften, wenn ich mich nicht verrechnet habe und das ist im Amt schwer und in freier Sammlung auch nicht ohne. Ich habe selber schon gesammelt und weiß wie schwer das ist. Aber es ist ein guter Schritt in die richtige Richtung.
Volkseinwand ist zu begrüßen
Die Einführung eines Volkkseinwandes finde ich sehr gut, allerdings muss die Unterschriftenhürde deutlich gesenkt werden - auf 2-2,5%.
Interessant wären in diesem Zusammenhang auch ein bißchen mehr Informationen zu dem Umstand des Gesetzes: was will der Gesetzgeber damit, warum hat er es eingeführt - manches was für den Laien unlogisch erscheint, ergibt ja erst im Zusammenhang Sinn; vielleicht auch welche Positionen vertraten die Einzelnen Fraktionen dazu und welche Folgen hat dieses Gesetz für BürgerInnen.