Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drucksache 7/2286) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses nehmen. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit deren Zustimmung hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU soll das Thüringer Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen (Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz - ThürFlüAG -) geändert und die Pflicht der Landkreise und kreisfreien Städte zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen konkretisiert werden. So soll insbesondere diese Pflicht der Landkreise und kreisfreien Städte zur Aufnahme von Flüchtlingen entsprechend § 47 des Asylgesetzes künftig erst nach 18 Monaten Verweildauer in einer Erstaufnahmeeinrichtung bestehen. Von dieser Regelung ausgenommen werden sollen Familien mit minderjährigen Kindern und Personen, deren Identität eindeutig nachgewiesen ist. Damit soll auch ein Anreiz zur Mitwirkung an der Identitätsfeststellung geschaffen werden.
Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der geplanten Regelung in der Drucksache 7/2286 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU wurde am 03.06.2021 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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