Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/3340) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses nehmen. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit deren Zustimmung hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll das Thüringer Gesetz über Schiedsstellen in den Gemeinden (Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchStG -) novelliert und insbesondere die sachliche Zuständigkeit der Schiedsstellen in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten erweitert werden. So sollen künftig auch nichtvermögensrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrecht und wegen der persönlichen Ehre in den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden. Mit Blick auf die Ehrverletzung weiterhin ausgenommen bleiben sollen aber Ansprüche, die sich gegen die mediale Berichterstattung richten. Daneben sollen die Ausschließung von Schiedspersonen von der Ausübung ihres Amtes auch auf Angelegenheiten von Lebenspartnern erstreckt und die maximale Höhe des, für den Fall eines unentschuldigten Nichterscheinens zum Termin, vorgesehenen Ordnungsgeldes von bisher 25 € auf 100 € angehoben werden. Ferner sollen künftig die Vertretung einer natürlichen Person in der Schlichtungsverhandlung durch einen Bevollmächtigten zulässig sein und die Gebührensätze für das Schlichtungsverfahren mit Blick auf das gestiegene Einkommens- und Preisniveau moderat erhöht werden.
Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der geplanten Regelungen in der Drucksache 7/3340 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 02.07.2021 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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