Änderung des Waldgesetzes

Entwurf vom 22. Januar 2020
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten
Die Diskussion ist seit dem 11.09.2020 abgeschlossen
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen der FDP und der CDU (Drucksache 7/62 - NF -) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten nehmen.


Diskutieren Sie mit!

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

Information zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der FDP und der CDU zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes vom 22.01.2020

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen der FDP und der CDU zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes soll das Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG -) vom 6. August 1993 in der Fassung vom 10. Oktober 2019 geändert werden. Mit der Änderung soll es künftig unzulässig sein, die Nutzungsart von Waldflächen zur Errichtung von Windenergieanlagen zu ändern.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen der FDP und der CDU wurde am 31.01.2020 im Plenum des Landtags erstmals beraten und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/62 - NF - verwiesen.

Welche grundsätzliche Auffassung vertreten Sie zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes in Drucksache 7/62 - Neufassung -?

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