Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Zurzeit berät der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/8244). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren.
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Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen. Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier
Informationen zum Entwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Das Land soll zukünftig Schutzeinrichtungen für Personen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind, in allen Landkreisen und kreisfreien Städten einrichten, bewirtschaften, instandhalten und damit vollständig finanzieren. Sie sind insbesondere Frauen und den in deren Obhut befindlichen Kindern gedacht. Das ist der Kern eines Gesetzentwurfs der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit dem das Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz (ThürChancGlFöG) überdies in einigen anderen Punkten geändert und insgesamt neugefasst werden soll. Mit dem Gesetz soll der Gesetzesbegründung zufolge vor allem das von Deutschland ratifizierte Übereinkommen des Europarates gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) auf Landesebene umgesetzt werden.
Durch die vorgesehene vollständige Finanzierung durch das Land sollen die Träger von Einrichtungen Planungssicherheit erhalten und der kostenfreie Zugang zu Frauenhäusern und Schutzwohnungen ohne bürokratische Hürden ermöglicht werden. Qualitative Vorgaben sollen gewährleisten, dass die Angebote der Schutzeinrichtungen besondere Belange betroffener Personen berücksichtigen, etwa die geschlechtliche Identität, Behinderungen oder Migrationserfahrungen. Gefördert werden sollen auch Interventionsstellen und geschlechtsspezifische Beratungsangebote für Personen die von Gewalt in einem umfassenden Sinn betroffen sind. Träger benötigen dem Gesetzentwurf zufolge eine Anerkennung durch das Land. Auch Frauenhäuser sollen wie bisher als Teil des sozialen Hilfssystems für Frauen gefördert werden. Dem Begründungstext zufolge verstehen sie sich als Orte der Begegnung, Kommunikation, Bildung und Kultur.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in Drucksache 7/8244.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 7. Juli 2023 erstmals beraten und in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Themenbezogene Downloads
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 7/8244403.12 KB Auszug aus dem Plenarprotokoll vom 7. Juli 2023120.34 KB
Themenbezogene Links
Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz
Istanbul-Konvention: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil II Nr. 19
Istanbul-Konvention: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 4
Istanbul-Konvention: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil II Nr. 5
Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Frage des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung:
Was möchten Sie zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 7/8244 insgesamt und/oder zu einzelnen Bestimmungen anmerken?