Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks

Entwurf vom 22. Juni 2023
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz
Die Diskussion ist seit dem 25.08.2023 abgeschlossen
42

Zurzeit berät der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/8233). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren.

Diskutieren Sie mit!

Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen. Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier

Informationen zum Entwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG) – Drucksache 7/8233

Standortgemeinden, betroffene Gemeinden im Umkreis sowie deren Einwohnerinnen und Einwohner sollen künftig an den Erträgen von Windenergieanlagen beteiligt werden. Das ist der Kern des Gesetzentwurfs der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ziel der einbringenden Fraktionen ist, durch eine Beteiligung der Gemeinden und Einwohnerinnen und Einwohner die Akzeptanz für die Errichtung von Windkraftanlagen vor Ort zu steigern und auf diese Weise den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Das Gesetz soll so dazu beitragen, den vom Windenergieflächenbedarfsgesetz festgeschriebenen Flächenbeitragswert von 2,2 Prozent der Landesfläche Thüringens für die Windenergie bis 31.12.2032 zu erreichen. Es werden unterschiedliche Beteiligungsmodelle vorgeschlagen. Die Vorhabenträger sollen verpflichtet werden, den betroffenen Gemeinden und ihren Einwohnerinnen und Einwohnern eine Form der Beteiligung anzubieten. Vorgesehen ist im Grundsatz (entsprechend § 4 des Gesetzentwurfs) eine Zahlung nach § 6 ErneuerbarenEnergien-Gesetz an die Standortgemeinde und die betroffenen Gemeinden, verbunden mit der Auflage einer direkten Bürgerbeteiligungsform. So kommen für die berechtigten Einwohnerinnen und Einwohner jährliche Strompreiserlösgutschriften oder die Auflage eines Sparprodukts pro Haushalt in Betracht. Als Vorhabenträger sollen jene gelten, die eine Windenergieanlage errichten oder betreiben wollen.

Daneben werden im Gesetzentwurf auch alternative Beteiligungsmodelle ermöglicht, die der Vorhabenträger auf Verlangen der Standortgemeinde anbieten muss. Dies können beispielsweise die Auflage eines Lokstromtarifs, finanzielle Unterstützung der Errichtung oder Ertüchtigung eines Wärmenetzes in Form von jährlichen Schenkungen oder direkte Stromlieferungen sein. Für den Fall, dass der Vorhabenträger der Aufforderung der Standortgemeinde zur Beteiligung nicht nachkommt bzw. die finanzielle Beteiligung nicht erbringt, sieht der Gesetzentwurf die Zahlung einer Ausgleichsabgabe vor.

Die Form der Bürgerbeteiligung sowie der Lokstromtarif sollen sich entsprechend dem Gesetzentwurf an alle Bürgerinnen und Bürger richten, die ihren Wohnsitz innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage haben.

Im Fall von Zahlungen entsprechend § 4 des Gesetzentwurfs und der Errichtung einer modernen Windenergieanlage sei davon auszugehen, dass die berechtigten Gemeinden 27.600 € pro Jahr und die berechtigten Einwohnerinnen und Einwohner 13.800 € pro Jahr erhalten werden. Etwas Anderes soll nur gelten, wenn der Vorhabenträger die finanzielle Beteiligung in Form einer finanziellen Unterstützung von Wärmenetzprojekten vor Ort leistet.

Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in Drucksache 7/8233. Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 6. Juli 2023 erstmals beraten und in den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen.

Frage des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz:

Was möchten Sie zum Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG) der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 7/8233 insgesamt und/oder zu einzelnen Bestimmungen anmerken?

Windenergie - ja bitte!
Der Strom, die Wärme kommt nicht vom Himmel gefallen
Keine Windräder im Thüringer Wald
Bürgerbeteiligung Ja - saubere Luft zum Atmen auch noch 2050!
Akzeptanz ist nicht käuflich !
Intakte Natur zerstören - Nein! ... auch nicht für Geld
Windkraft im Wald
Windkraftanlagen im Wald
Windkraft zerstört unsere Heimat Thüringen
Unsere Heimat ist unverkäuflich!
Bürgerwille ist nicht käuflich!
Keine Windkraftanlagen in den Wald !
Für Geld Fakten übersehen ??? Nein danke !!!
Danke, wir lassen uns nicht kaufen
Keine Windräder im Wald ! Wir sind nicht käuflich !
Grün ja Grün sind alle diese Lügen - NEIN zu diesem Entwurf
Windkraft ist weder öko  noch logisch - bitte kommt zur Vernunft
Vernunft statt Ideologie
Intakte Natur und Gesundheit gegen Geld aufgeben?- Nein!
Bürgerwille ist nicht käuflich!
Geld regiert die Welt - Klares Nein zur Windkraftbeteiligung !
Keine neuen klimaschädlichen Windräder
Nein zu neuen Windrädern
Ködern um Akzeptanz, nein danke!
"Erneuerbare" Energiennergien - nein danke!
NEIN zum Gesetzesantrag zur Windkraftbeteiligung
Bestechungsgeld für gutgläubige Klimaenthusiasten
Weniger ist mehr
Gedanken zum ThürWindBeteilG (Drucksache 7/8233)
keine Windräder in den Wald / verfehlte Energiepolitik beenden
Unsere ländliche Bevölkerung ist nicht käuflich.
Gesetzesantrag auf Beteiligung an Windparks ablehnen!
Beteiligung auch bei Repowering?
Energiewende
Keine Windenergieanlagen im Wald
Unfassbar
Windkraft
Gegen Ausbau, für Beteiligung
Perfides Spiel - auf den Rücken der Thüringer Bürger
Windkraft-Investruinen des mensch*INNENgemachten Klimawandels!
Keine Windenergieanlagen im Wald
Kein weiterer Zubau von Windkraft