Information zu den Entwürfen eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 5.06.20 und der Fraktion der CDU vom 23.09.20 Themenkomplex Demokratieschutz
Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/897) wurde in der 17. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 18. Juni 2020 und der der Fraktion der CDU (Drucksache 7/1628) in der 25. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 1. Oktober 2020 erstmals beraten. Beide Gesetzentwürfe wurden an den Verfassungsausschuss überwiesen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 7/897) zur Änderung der Thüringer Verfassung war bereits im Zeitraum vom 20. Juli 2020 bis 1. September 2020 Gegenstand einer Online-Diskussion. Der Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags möchte Ihnen nunmehr zu diesem Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drs. 7/1628), beschränkt auf den Themenkomplex „Extremismusklausel/Staatsziel ‚Antifaschismus, Antirassismus, gegen Antisemitismus‘ und Staatsschutzklausel/Erweiterung Art. 83 Thüringer Verfassung (Demokratieschutz)“ erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im
Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit
Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen
werden.
Stellungnahmen ansehen (7/897)
Stellungnahmen ansehen (7/1628)