Information zu dem Entwurf der Landesregierung eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes vom 31.05.2022 – Drucksache 7/5550
Mit der geplanten Änderung im Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) soll die Digitalisierung von Verwaltungs- und Planungsprozessen beschleunigt und vereinfacht werden. Insbesondere die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung von Raumordnungsplänen und Raumordnungsverfahren sowie die diesbezüglichen Bekanntmachungen sollen künftig im Wesentlichen über das Internet erfolgen. Damit sollen u. a. ein zeitgemäßer Informationszugang und Transparenz in den Planungsverfahren ermöglicht und gleichzeitig Kosten minimiert werden. Mit dem Gesetz soll das ThürLPIG im Wesentlichen an Änderungen im Raumordnungsgesetz angepasst werden, die der Bundesgesetzgeber im Laufe der COVID-19-Pandemie beschlossen hat, um den Fortgang der Planungsverfahren zu sichern.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/5550.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Landesregierung am 31.05.2022 erstmals beraten und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im
Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit
Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen
werden.
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