Öffentlichkeit in vorberatenden Ausschüssen
Nach § 43 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung sind Sitzungen vorberatender Ausschüsse nicht öffentlich.
Ob eine Angelegenheit nur vorberaten oder entschieden wird im Ausschuss, geht aus dem § 26 Abs. 3 der ThürKO ("Beschließende Ausschüsse erledigen die ihnen durch die Geschäftsordnung übertragenen Angelegenheiten anstelle des Gemeinderats.") zumeist in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Gemeinde /Stadtrates hervor.
Vorberatung findet also immer dann statt, wenn nicht der Ausschuss, sondern der Gemeinderat Entscheidungsträger ist.
Jedoch: Eben in diesen vorberatenden Fachausschüssen wird die entscheidende Sacharbeit geleistet. Gerade hier sollten Bürger/Innen Ihre Kenntnisse, Erfahrungen und Initiativen einbringen können. Im abschließenden Gemeinderat selbst werden dann in der Praxis kaum noch inhaltliche Fragen erörtert. Hier werden anhand der politischen Kräfteverhältnisse die Entscheidungen vollzogen.
Indem man "Vorberatungen" von Entscheidungsvorlagen als grundsätzlich nichtöffentlich deklariert, erweist die Thüringer Kommunalordnung (i.V. mit der Geschäftsordnung des Gemeinderaterates) der Bürgerbeteiligung und dem demokratischen Diskurs einen Bärendienst.
Gerade in den Öffentlichen Teilen der Ausschussarbeit könnten sich Bürger von sich aus und im Ringen um die beste Lösung in die Detailfragen aber auch bei Betroffenheit einbringen, eben wenn es um etwas Entscheidendes geht.
Nichtöffentlichkeit, insbesondere bei kontroversen Themen, frustriert Bürger/Innen, welche sich aktiv einbringen möchten und sich entsprechend engagieren.
Deshalb ist in den Ausschüssen zu einer grundsätzlichen Öffentlichkeit sowie der Möglichkeit Rederecht zu erhalten zu Kommen.
Die Forderung nach Öffentlichkeit in den vorberatenden Ausschüssen Entkräftet auch nicht die grundsätzliche Möglichkeit auf Einladung und mit gesonderten Beschluss die Öffentlichkeit punktuell herzustellen. Es macht Ihr Anliegen von der Einladung eines/r Abgeordneten/in und der Zustimmung der Mehrheit des Ausschusses abhängig. Und schließlich: So erfahren Bürger/Innen in der Regel auch nichts über Themen die beraten werden und letztlich auch überhaupt nichts, wenn diese letztlich (warum auch immer) dem Gemeinderat dann nicht zur Entscheidung vorgelegt werden.