Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/3300) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Haushalts- und Finanzausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses nehmen. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein sog. Altersgeldgesetz geschaffen werden, welches eine mit Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union übereinstimmende Regelung zur Altersversorgung ehemaliger Beamter enthält, die in eine berufliche Tätigkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Schweiz wechseln. Vom Anwendungsbereich des Thüringer Altersgeldgesetzes sollen künftig zudem Wechsel in eine berufliche Tätigkeit außerhalb eines Beamtenverhältnisses im Inland erfasst werden.
Im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz sollen überwiegend Rechtsvereinfachungen übernommen werden, welche der Bund im Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz bei der Anrechnung von Renten sowie der Versorgung aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung vorgenommen hat. Außerdem soll die Verrentung von Kapitalerträgen vereinfacht und eine Übergangsregelung für Versorgungsempfänger mit Versorgungsansprüchen aus dem aus der Europäischen Union ausgetretenen Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland geschaffen werden. Ferner soll in Anlehnung an das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung die Berücksichtigungsfähigkeit von Kindererziehungszeiten für die vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kinder verbessert werden.
Im Thüringer Besoldungsgesetz soll u. a. zur Verringerung des Rückstands im Bund-Länder-Quervergleich bei der Besoldungsgruppe W3 eine Erhöhung des Grundgehalts um 300 Euro vorgenommen sowie die Möglichkeit geschaffen werden, auch Juniorprofessoren Leistungsbezüge zu gewähren. Für die Dauer der Verwendung als Notfallsanitäter im Rettungsdienst oder als Disponent in der Leitstelle soll zudem eine Zulage für Beamte der Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes eingeführt werden.
In das Thüringer Ministergesetz soll eine Rechtsgrundlage zur Nachversicherung von unversorgt ausgeschiedenen Mitgliedern der Landesregierung in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgenommen und durch eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes soll ermöglicht werden, im Geschäftsbereich der Polizei die Funktion einer zentralen Gleichstellungsbeauftragten einzurichten. Daneben sollen auch u. a Änderungen im Thüringer Reisekostengesetz, Thüringer Disziplinargesetz, der Thüringer Mehrarbeitsvergütungs-verordnung, der Thüringer Familienkassenverordnung, der Thüringer Heilverfahrens-verordnung, der Thüringer Hochschul-Leistungsbezügeverordnung und der Thüringer Trennungsgeldverordnung erfolgen.
Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/3300 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 04.06.2021 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
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