Starthilfe für Carsharing-Angebote geben
Die Errichtung von Carsharing-Stationen gestaltet sich in den meisten Thüringer Städten schwierig, da insbesondere zu Beginn die nötige kritische Nutzermasse nicht in hinreichendem Maße vorhanden ist. Dazu gesellt sich die ungünstige Eigenschaft von stationsbasiertem Carsharing, dass eine oder wenige Stationen für sich genommen (verständlicherweise) für viele Menschen nicht attraktiv genug erscheinen, um eine dauerhafte Änderung ihres Mobilitätsverhaltens zu bewirken.
Entsprechend gilt es, das Mobilitätskonzept speziell zu Beginn zu unterstützen, da es im Anschluss einen Beitrag für eine gerechtere Straßenraumaufteilung leistet und den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel im Sinne der Mobilitätswende forciert.
Städten und Gemeinden einen Ermessensspielraum bei den Sondernutzungsgebühren einzuräumen ist hierbei ein nötiger Schritt, um in der Praxis flexible Entscheidungen und hinreichende Planungssicherheit ermöglichen zu können - und er kommt keine Sekunde zu früh. Carsharing existiert seit nunmehr knapp 4 Jahrzehnten und eine vertiefte Auseinandersetzung ist längst nicht in allen Büros von Entscheidungsträgern geschehen.
Ein Blick in die Protokolle der Plenardiskussion deutet leider ebenso auf ein erschreckendes Begriffsverständnis einiger gewählter Volksvertreter im Thüringer Landtag hin: Carsharing-Fahrzeuge verursachen beispielsweise keinen Verkehr, sondern im Gegenteil - sie entlasten ihn. Wenngleich verschiedene Angaben zur Zahl ersetzter privater Fahrzeuge vorliegen, so ist klar festzustellen, dass ein funktionierendes System zahlreiche Nutzer, auch aus Kostengründen, vom privaten Kfz Abschied nehmen bzw. von einer Neuanschaffung absehen lässt (zumindest in der stationsbasierten Variante). Gerade in kleineren Städten ist hierfür jedoch notwendigerweise ein attraktives mehrjähriges Angebot an Carsharing-Stationen aufrecht zu erhalten.
Darüber hinaus sei festzuhalten, dass es nicht darum geht, einen einzigen Anbieter (in dem Fall TeilAuto) zu bevorteilen, sondern den Aufbau von Carsharing-Angeboten generell zu erleichtern, um damit überhaupt erstmal eine nennenswerte Wettbewerbssituation schaffen zu können. Vielfach werden Angebote von engagierten Vereinen vor Ort initiiert, welche jedoch aus kosten- und personaltechnischen Gründen ihr Angebot nicht in selbem Maße verbreiten können.
Der Gesetzesentwurf stellt somit einen kleinen Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Carsharing-Systeme dar. Es braucht jedoch mehr Hingabe von vielen Seiten, um das Konzept wirklich flächendeckend erfolgreich zu etablieren - darunter auch bessere Fördermöglichkeiten für Carsharing-Organisationen.