Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/1587) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien nehmen. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Durch das vorliegende Gesetz soll der Erste Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Ersten Medienänderungsstaatsvertrag) in das Thüringer Landesrecht transformiert werden. Mit dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag soll u. a. eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von derzeit 17,50 Euro auf 18,36 Euro erfolgen. Zudem soll die Verteilung der Rundfunkbeitragsmittel auf die Rundfunkanstalten entsprechend den Vorgaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten angepasst sowie die Finanzausgleichsmasse der ARD auf 1,8 Prozent angehoben werden. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/1587 verwiesen.
Die Transformation des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags in Landesrecht bedarf gemäß Artikel 77 Absatz 2 der Thüringer Verfassung der Zustimmung des Landtags. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung vom 10. September 2020, der die Zustimmung des Landtags zum o. g. Staatsvertrag zum Gegenstand hat, wurde in der Plenarsitzung am 01.10.2020 erstmals beraten und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 7/1587
Guten Tag, so lange die Rundfunkgebühren für manipulative Sendungen verwendet werden und die Gehaltsstrukturen auch mit Blick auf die Gehälter und Pensionszahlungen amtierender und ehemaliger leitender Mitarbeiter masslos aus diesem Topf bedient werden , bin ich generell gegen Zwangsfernsehgebühren und gegen eine automatische Erhöhung derselben. Also Ablehnung auf ganzer Linie !
Als wäre das alles nicht genug...
Nicht nur dass das ganze Land von Corona genutzt ist, noch dazu werden die Taschen gefüllt was das Zeug hält. Nein zum Rundfunkbeitrag. Diese Erhöhung ist eine Frechheit.
Erhöhung der Rundfunkgebühren
Von einer weiteren Erhöhung der Gebühren sollte man Abstand nehmen. Statt dessen sollte man einen vernünftigen Sparkurs fahren. Kein Mensch braucht beispielsweise derart viele Rundfunksender. Die dritten Fernsehprogramme, die sich in ihrem Sendeinhalt weitestgehend lediglich abwechseln könnten zugunsten eines breiteren Regionalfensters ebenfalls ausgedünnt werden. Produktionskosten sollten dem Auftrag des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks entsprechend eingesetzt werden. Brutale Sonntags-Krimis kann dem Privatfernsehen überlassen. Wenn es an dem ist, wie unlängst zu lesen war, dass der Intendant des WDR mit einem Jahresgehalt von 400.000,- Euro vergütet wird, ist eine Erhöhung der Rundfunkgebühren schon gar nicht vermittelbar. Letztes hat nichts mit Neid oder Missgunst zu tun. Es ist schlicht gesagt, übertrieben.
Wer Verträge abschließt hat auch zu zahlen.
Es ist mir unverständlich warum zwei Vertragspartner (Land-MDR) einen Vertrag abschließen und dritte unbeteiligte ( die Bürger) dafür zahlen müssen.
Es wird Zeit diesen Staatsvertrag durch einen Bürgerentscheid zu legitimieren.
Der Staatsvertrag meiner Meinung Ganz abgelehnt werden
Von einer weiteren Erhöhung der Gebühren sollte man nicht nur Abstand nehmen. sondern Sie ganz abschaffen und das Staatliche privatisieren.. oder wenn ein Erhöhter Finanzbedarf den Werbemarkt für die Staatlichen bezahlten Sender weiter öffnen JA man sollte einen vernünftigen Sparkurs fahren. vor allen in einer Pandemie den Worten vom 28. Oktober 2020 geschrieben vom Michael Hausemann ! Kein Mensch braucht beispielsweise derart viele Rundfunksender. Die dritten Fernsehprogramme, die sich in ihrem Sendeinhalt weitestgehend lediglich abwechseln könnten zugunsten eines breiteren Regionalfensters ebenfalls ausgedünnt werden. Produktionskosten sollten dem Auftrag des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks entsprechend eingesetzt werden. Brutale Sonntags-Krimis kann dem Privatfernsehen überlassen. Wenn es an dem ist, wie unlängst zu lesen war, dass der Intendant des WDR mit einem Jahresgehalt von 400.000,- Euro vergütet wird, ist eine Erhöhung der Rundfunkgebühren schon gar nicht vermittelbar. Letztes hat nichts mit Neid oder Missgunst zu tun. Es ist schlicht gesagt, übertrieben. und auch beim MDR kann man die regional Studios in ein Landes Funkhaus Bundesweit integrieren und in einer Sendung zusammen Führen
Erhöhung verhindert Reformen
Unsere ÖR haben jetzt schon ein Budget von 10 Milliarden Euro. Das ist genug Geld für eine super Grundversorgung in allen Bereichen. Es braucht keine Erhöhung sondern Reformen. Reformen wird es aber nicht geben wenn die Erhöhung kommt. Das hat man das letzte Jahrzehnt gesehen. Immer wieder wurde von der Politik Reformen angemahnt und versprochen aber es wurde nie etwas umgesetzt. Ich denke viele Bürger sind grundsätzlich für ein ÖR System aber sehen den Reformbedarf der aber nie angegangen wird. Dies lässt die Akzeptanz für das ÖR System immer weiter schwinden. Das kann man nur aufhalten indem endlich Reformen von der Politik durchgeführt werden.
Reformen gibt es aber nur wenn die Erhöhung abgelehnt wird.
Wenn die Erhöhung nicht kommt dann sind die Ministerpräsidenten gezwungen sich nochmals mit dem Rundfunkbeitrag zu beschäftigen und sich zu einigen. Mit der Erhöhung ist das Thema wieder für vier Jahre vom Tisch und es wird nichts passieren.
Deshalb muss der Thüringer Landtag wenn er Reformen bei den ÖR will den Rundfunkbetrag ablehnen. Es ist bedauerlich, aber nur durch Druck durch die Abgeordneten kann und wird sich was verändern.
Es ist auch so das die ÖR wenn die Erhöhung nicht kommt natürlich weiterhin ihren Auftrag erfüllen können. Sie haben ja weiter 10 Milliarden Euro jährlich dafür zur Verfügung. Sie müssten dann nur etwas im Unterhaltungsbereich kürzen z.B anstatt zwei dutzend verschiedener Krimiserien zu produzieren nur noch ein dutzend Krimiserien produzieren. Damit wäre aber der Grundversorgungsauftrag nicht gefährdet.
Mit freundlichen Grüßen Patrick Scholtes
Rundfunkgebühren
Eine Erhöhung ist nicht gerechtfertigt, solange keine Sparmaßnahmen ergriffen werden. Die Möglichkeiten dazu sind vielfältig.
Im Programmbereich:
1. Reduzierung der Wiederholungen. Aufnahmefunktionen der meisten Geräte (Radio und TV) machen das überflüssig.
2. Zusammenarbeit zwischen allen öffentlich-rechtlichen Sendern erspart Entsendung von mehreren Reporterteams zur gleichen Veranstaltung.
3. Reduzierung von Programmen. Mehr Qualität als Quantität wünschen sich alle Zusachauer.
Im technischen Bereich:
1. Vernünftige Sendernetzplanung. Standorte nach ausbreitungstechnischen Gesetzmäßigkeiten planen und nicht nach Ländergrenzen. Schlechtes Beispiel aus den letzten Tagen: Der DAB-Sender Kanal 6D auf dem Brocken ist bereits in Nordhausen mobil fast gar nicht und ortsfest nur mit Aufwand zu empfangen und damit in der Form überflüssig.
2. Sofortiger Umstieg auf DAB. Die Abschaltung von UKW-Sendern wurde in Norwegen und der Schweiz zu einem Erfolg. Riesige Energieeinsparungen möglich. Diese Abschaltung wurde bereits für 2015 für D geplant, aber nicht umgesetzt.
3. Überprüfung, ob Rundfunk und TV im Internet verbreitet werden müssen. Verbesserungen im terrestrischen Sendernetz sind möglich und würden das IT entlasten und dadurch schneller machen.
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Ev. Medienverbände für Zustimmung zur Beitragsempfehlung
Der Evangelische Presseverband in Mitteldeutschland und der Evangelische Medienverband in Sachsen halten das Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten für ein hohes und wichtiges demokratisches Gut. Wir mahnen und raten an, das Verfahren und das daraus entstandene Ergebnis zu respektieren sowie die von der KEF empfohlene Beitragsempfehlung umzusetzen. Beschlüsse über die Finanzausstattung und Festlegungen zur künftigen Ausgestaltung von Auftrag und Struktur sind getrennt voneinander zu treffen.
Die ausführliche Stellungnahme beider Medienverbände finden Sie unter: http://www.medienverband-sachsen.de/mediapool/84/845281/data/Stellungnahme_Ev_Medienverbaende_Medienrechtsaenderungsstaatsvertrag.pdf