Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers
Zurzeit berät der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Gesetzentwürfe der Fraktion der CDU (Drucksachen 7/7785 und 7/7786 - korrigierte Fassung -). Nachfolgend können Sie die Gesetzentwürfe kommentieren.
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Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen.
Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier für Drucksache 7/7785 und hier für Drucksache 7/7786 -kF-
Informationen
zum Entwurf der Fraktion der CDU für ein Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers – Drucksache 7/7785
und
zum Entwurf der Fraktion der CDU für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes – Fachliche und persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Ministers – Drucksache 7/7786 - korrigierte Fassung -
Zukünftig sollen nur diejenigen Personen Minister der Thüringer Landesregierung werden können, die bestimmte fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen. Das sehen zwei zusammenhängende Gesetzentwürfe der Fraktion der CDU vor. Mit dem ersten Gesetzentwurf (Drucksache 7/7785) sollen hierfür die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. So soll eine Ergänzung des bisherigen Art. 70 Abs. 4 der Thüringer Verfassung zukünftig allgemein festlegen, dass Minister über bestimmte fachliche und persönliche Voraussetzungen verfügen müssen und darüber hinaus einen Gesetzesvorbehalt zur Ausgestaltung dieser Voraussetzungen enthalten.
Die Voraussetzungen werden im zweiten Gesetzentwurf (Drucksache 7/7786 - korrigierte Fassung -) ausgestaltet. Danach kann Minister nur werden, wer eine der folgenden Qualifikationen nachweisen kann: 1. ein mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium oder 2. ein mit einem Bachelor oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit oder 3. eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit. Zum Minister soll zudem nur ernannt werden, wer sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen bekennt.
Die Änderungen hält die Fraktion der CDU für erforderlich, da für die Minister die Anforderungen des Beamtenrechts nicht gelten und das Thüringer Ministergesetz derzeit keine eigenen Anforderungen enthält. Diese Rechtslage wird nach dem Dafürhalten der Fraktion den Anforderungen nicht gerecht, die in fachlicher und persönlicher Hinsicht an das Amt eines Ministers zu stellen sind.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die Vorblätter zu den Gesetzentwürfen sowie auf die Begründungen in den Drucksachen 7/7785 und 7/7786 - korrigierte Fassung -.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat die Gesetzentwürfe der Fraktion der CDU am 6. Juli 2023 erstmals beraten und in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Themenbezogene Downloads
Drucksache 7/7785 154.85 KB Drucksache 7/7786 -korrigierte Fassung-166.45 KB Auszug aus der Arbeitsfassung des Protokolls der 114. Plenarsitzung des Thüringer Landtags184.43 KB
Frage des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Was möchten Sie zum Entwurf zweier Gesetze zur Einführung von fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Ministers der Fraktion der CDU in den Drucksachen 7/7785 und 7/7786 - korrigierte Fassung - insgesamt und/oder zu einzelnen Bestimmungen anmerken?