Freiwillige Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024

Entwurf vom 20. Juni 2023
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
Die Diskussion ist seit dem 15.09.2023 abgeschlossen
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Zurzeit berät der Innen- und Kommunalausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/8231). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren.

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Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen.

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier

Informationen zum Entwurf der Landesregierung

für ein Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen – Drucksache 7/8231

Mit Jahresbeginn 2024 sollen 21 weitere Thüringer Gemeinden aufgelöst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024 vor. Den freiwilligen Neugliederungen liegen entsprechende Beschlüsse der betroffenen Gemeinde- und Stadträte zugrunde. So beschlossen elf Gemeinden im Landkreis Eichsfeld, gemeinsam die neue Landgemeinde „Uder“ gründen zu wollen, währenddessen sich insgesamt acht andere Gemeinden in andere Gemeinden und Städte eingliedern und zwei weitere Gemeinden eine neue Gemeinde gründen wollen. Eine Gemeinde hat die Zuordnung zu einer anderen Verwaltungsgemeinschaft beantragt. Durch die Auflösung zweier Gemeinden würden sich die Gebiete des Unstrut-Hainich-Kreises und des Landkreises Eichsfeld beziehungsweise des Unstrut-Hainich-Kreises und des Wartburgkreises ändern.

Die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden würde sich damit von zurzeit 619 auf 600 reduzieren. Mithilfe der Gebietsreform sollen leistungs- und verwaltungsstarke Gebietskörperschaften geschaffen werden, die dauerhaft in der Lage sind, die ihnen obliegenden Aufgaben sachgerecht, bürgernah, rechtssicher und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Ende 1994, nach der ersten großen Gebietsreform, gab es in Thüringen noch 1236 kreisangehörige Gemeinden.

Der Landtag hat nun zu überprüfen, ob den vorgesehenen Neugliederungen Gründe des öffentlichen Wohls zugrunde liegen und beschließt gegebenenfalls das erforderliche Gesetz. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Freistaat Thüringen sodann die kommunalen Strukturänderungen mit etwa 21,4 Millionen Euro finanziell unterstützt. Davon ergeben sich 16,6 Millionen Euro bereits aus dem Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen, das die Zahlung von Neugliederungsprämien, Strukturbegleithilfen und besonderen Entschuldungshilfen vorsieht. Nach dem Vorschlag der Landesregierung soll der Förderzeitraum dieses Gesetzes aber auch verkürzt werden und bereits Ende des Jahres 2024 auslaufen, um den gegenwärtigen Herausforderungen für den Landeshaushalt und der nicht hinreichend absehbaren weiteren Entwicklung der finanziellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Weiterhin enthält der Gesetzentwurf als Folgeänderung der Gebietsreform Anpassungen des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes, welches die Bezirke der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften festlegt und hierzu den einzelnen Gerichten Gemeinden beziehungsweise Landkreise / kreisfreie Städte zuordnet.

Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in Drucksache 7/8231.

Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Landesregierung am 5. Juli 2023 erstmals beraten und in den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

Frage des Innen- und Kommunalausschusses:

Was möchten Sie zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen in Drucksache 7/8231 insgesamt und/oder zu einzelnen Bestimmungen anmerken?