Zurzeit berät der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drucksache 7/9616). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
Unter Beitrag/Beiträge verfassen finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben.
Seit 232 Tagen abgeschlossen
Es soll nicht zu den Aufgaben der Landesforstanstalt „ThüringenForst“ gehören, auf dem ihr übertragenen Staatswald Windenergieanlagen zu errichten oder zu betreiben. Zugleich soll es ThüringenForst untersagt werden, seine Waldflächen Dritten zur Errichtung oder zum Betrieb von Windenergieanlagen zu überlassen oder ihnen entsprechende Rechte im Thüringer Staatswald einzuräumen. Das ist das Anliegen des Gesetzesentwurfs der Fraktion der CDU.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/9616.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion am 14.03.2024 erstmals beraten und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
Wo ist denn hier noch Wald?
Fast alle Waldflächen in windreichen Höhenlagen sind doch schon unter dem Deckmäntelchen der "Borkenkäferkalamität" abgeholzt. Wie günstig für Thüringen Forst, dass der Borkenkäferbefall zeitgleich mit der Energiewende voranschreitet. Dieser Gesetzesentwurf findet im Beschluss gar keine Anwendung mehr, da gemäß ThürWaldG § 2 (1) 1. - 4. die gesetzliche Definition eines Waldes auf diesen DAUERHAFTEN Kahlschlagflächen dann gar nicht mehr gegeben ist. Auch ist der Gesetzesentwurf in der Grundlage fehlerhaft, da hier keine Unterscheidung getroffen wird zwischen Nutzwäldern und Schutzwäldern. Obwohl die Natura -2000-Schutzwälder übergeordnetem BNatSchG und EU-Richtlinen unterliegen, werden sie in Thüringen unter (hoheitlicher) Aufsicht des Thüringen Forst abgefrühstückt wie Wirtschaftswälder. Auf der Bundesebene sind diese Schutz-Wälder dem Bundesministerium für Umwelt und Naurschutz unterstellt, aber auf der Landesebene Thüringens sind sie, genau so wie Nutzforst, dem TMIL unterstellt und somit Thüringen Forst, der sogar in Schutz-Wäldern nur wirtschaftliche Interessen und den Werterhalt verfolgt. Der Werterhalt eines Naturschutz-Waldes ist aber die Bewahrung der darin geschützten Flora und Fauna und nicht die Vermarktung von Holz und der " Waldumbau" in Windparks. Lt. mir vorliegender Ermail vom 09.07.2023 fühlt sich der Thüringer Umweltminister paradoxer Weise für Natura-2000-Wälder nicht einmal zuständig! Die Entscheidung über eine Abholzung dieser Schutz-Wälder, vom Förster eigennützig als " unerhebliche Maßnahme" deklariert, wird dann aber in der Zuständigkeit wieder zurück auf die unterste Naturschutzbehörde abgewälzt.
Windräder im Wald.- was spricht dagegen?
Was nun, Energiewende ja oder nein?
Was spricht gegen oder für Windräder im Wald - und was sagen die Fachleute dazu?
Zur Information empfehle ich:
https://youtu.be/N_subHvwMVQ?si=AOsAdQ_Xz0x4vmpo
Wer "A" sagt, der sollte dann auch "B" sagen.