Zurzeit berät derAusschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/9214). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Seit 233 Tagen abgeschlossen
Gemeinden, in denen ausreichender und angemessener Wohnraum für die Bevölkerung knapp zu werden droht, sollen das Recht erhalten, durch eine kommunale Satzung eine Genehmigungspflicht für die wohnzweckfremde Verwendung von Wohnraum einzuführen und auszugestalten. Das ist das Anliegen des Entwurfs für ein Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz (ThürWoGeG). Das Gesetz soll die gesetzlichen Grundlagen für entsprechende kommunale Satzungen schaffen. Die Satzungen sollen auf fünf Jahre befristet werden.
Voraussetzung soll sein, dass in einer Gemeinde die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und der drohende Wohnraummangel nicht auf andere Weise behoben werden kann. Wohnzweckfremd wird dem Entwurf zufolge eine Wohnung etwa genutzt, wenn mehr als die Hälft der Wohnungsfläche gewerblich oder beruflich verwendet wird, die Wohnung mehr als acht Wochen pro Jahr als Ferienwohnung vermietet wird oder länger als drei Monate leer steht.
Der Gesetzentwurf sieht Registrierungs-, und Auskunftspflichten sowie Datenabfragemöglichkeiten vor, damit die Gemeinden eine Genehmigungspflicht gegebenenfalls überwachen und sich einen Überblick über die wohnzweckfremde Wohnraumnutzung verschaffen können. Wer Wohnraum ohne Genehmigung zu anderen als Wohnungszwecken nutzt oder überlässt, soll mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro belangt werden können.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/9214.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 02.02.2024 erstmals beraten und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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