Umfassende Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Entwurf vom 26. Juni 2023
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
Die Diskussion ist seit dem 25.08.2023 abgeschlossen
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Zurzeit berät der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/8242). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren.

Diskutieren Sie mit!

Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen. Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier

Informationen zum Entwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetzes – Drucksache 7/8242

Mit dem vorgelegten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG) schlagen die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN umfangreiche Änderungen in der Kinder- und Jugendhilfe vor. Teils gehen die Änderungen auf Bundegesetze zurück, aus denen sich landesrechtlicher Anpassungsbedarf im ThürKJHAG ergibt, teils ergibt sich nach Ansicht der einreichenden Fraktionen gesetzgeberischer Handlungsbedarf aus der langjährigen Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen fünf Aufgabenbereiche.

Der Kinder- und Jugendschutz soll verbessert werden, indem ein Rechtsanspruch auf spezialisierte Beratung und Unterstützung bei Kindswohlgefährdung, der Landesbeauftragte für Kinderschutz und die Landeskoordinierungsstelle für medizinischen Kinderschutz im ThürKJHAG verankert werden.

Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, sollen gestärkt werden, unter anderem durch Neuregelungen bei Betriebserlaubnissen und eine eigenständige Jugendhilfeplanung „Hilfen zur Erziehung“.

Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen sollen im Sinne inklusiver Kinder- und Jugendhilfe künftig aus einer Hand kommen und Vertreter von Behindertenorganisationen als beratende Mitglieder in die Jugendhilfeausschüsse einbezogen werden.

Die Prävention vor Ort soll verbessert werden, etwa durch den Ausbau der Schulsozialarbeit und eine gestärkte außerschulische Jugendbildung.

Schließlich wollen die einreichenden Fraktionen die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien weiterentwickeln. Vorgeschlagen wird unter anderem, eine Kinder- und Jugendhilfe-Ombudsstelle mit mindestens zwei Außenstellen einzurichten und gesetzlich zu verankern.

Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in Drucksache 7/8242.

Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Landesregierung am 6. Juli 2023 erstmals beraten und in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.

Was möchten Sie zum Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes in Drucksache 7/8242 insgesamt und/oder zu einzelnen Bestimmungen anmerken?