Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Entwurf vom 09. Dezember 2020
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Haushalts- und Finanzausschuss
Die Diskussion ist seit dem 26.02.2021 abgeschlossen
6

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/2284) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der federführende Haushalts- und Finanzausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

Information zu dem Entwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eines Thüringer Gesetzes zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vom 09.12.2020

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen das Thüringer Glücksspielgesetz (ThürGlüG) und das Thüringer Spielhallengesetz (ThürSpielhallenG) geändert und an die geplante Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags angepasst werden.

Mit Ablauf des 30. Juni 2021 wird der bestehende Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung vom 15. Dezember 2011 (GVBl. 2012 S. 164) außer Kraft treten. Vor diesem Hintergrund haben sich die Länder zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens im Glücksspielwesen auf einen neuen Glückspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) verständigt. Dieser soll mit dem derzeit ebenfalls im Haushalts- und Finanzausschuss zu beratenden Zustimmungsgesetz (Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021; Drs. 7/2238) in das Thüringer Landesrecht transformiert werden. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sieht insbesondere eine Neuregulierung im Sinne einer Abkehr vom bisherigen Verbot für die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet sowie die Aufgabe des staatlichen Veranstaltungsmonopols im Bereich der Sportwetten vor. Es soll zudem im Land Sachsen-Anhalt eine „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet werden, die künftig eine ländereinheitliche Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht gewährleisten soll.

Der o. g. Gesetzentwurf sieht im Hinblick auf den geplanten neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 neben überwiegend redaktionellen Anpassungen insbesondere Änderungen im Bereich der Wettvermittlungsstellen nach § 6 ThürGlüG vor. Für deren Zulassung sollen künftig statt zahlenmäßigen Anforderungen qualitative Standort- und Betriebsanforderungen gelten, die einige Bestimmungen aus dem Thüringer Spielhallengesetz aufgreifen. Im Thüringer Spielhallengesetz sollen zudem u. a. der Spielerschutz insbesondere durch eine Reduzierung der maximalen Anzahl von Gewinnspielgeräten von derzeit zwölf auf zehn gestärkt und Präzisierungen für einen besseren Vollzug des Gesetzes vorgenommen werden. So soll beispielsweise der Begriff der unmittelbaren Nähe in der Regelung zum Abstandsgebot zu Kinder- und Jugendeinrichtungen des § 3 ThürSpielhallenG durch die Festlegung eines konkreten Mindestabstands von 200 m konkretisiert und damit der Vollzug der Regelung erleichtert werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/2284 verwiesen.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde am 18.12.2020 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Welche Auffassung vertreten Sie zu dem Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 in Drucksache 7/2284?

Spielhallen regulieren oder zerstören?
Onlinediskussion Thüringer Landtag
Onlinediskussion Thüringer Landtag
Spielhallengesetz
N. Weinert Onlinediskussion Thüringer Landtag
Spielsucht ist kein Thema mehr?