Verfassungsänderung – Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drucksache 7/1629) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf im Hinblick auf den Themenkomplex „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ abgeben, mit dem sich der Verfassungsausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Verfassungsausschusses nehmen.
Diskutieren Sie mit!
Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
Information zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen der Fraktion der CDU vom 23. September 2020 - Themenkomplex „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung der Thüringer Verfassung vom 23. September 2020 soll die Thüringer Verfassung (ThürVerf) um weitere Staatszielbestimmungen ergänzt und Regelungen zur Stärkung von Gleichheitsrechten aufgenommen werden. Nach Artikel 43 ThürVerf hat der Freistaat die Pflicht, nach seinen Kräften und im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Verwirklichung der in der Thüringer Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU sieht u. a. vor, in einem neuen Artikel 41c ThürVerf ausdrücklich festzuschreiben, dass das Land und seine Gebietskörperschaften die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den verschiedenen Landesteilen fördern. Die Norm soll das Herstellen von Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den verschiedenen Regionen des Freistaats Thüringen als Handlungsziel mit Verfassungsrang verankern und sich dabei entwicklungsoffen auf alle wesentlichen Lebensbereiche erstrecken. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der Regelung in der Drucksache 7/1629 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU wurde in der 25. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 01.10.2020 erstmals beraten und an den Verfassungsausschuss überwiesen. Der Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags gibt Ihnen hiermit, zunächst beschränkt auf den Themenkomplex „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“, die Gelegenheit zur Stellungnahme zum o. g. Gesetzentwurf.
Welche Auffassung vertreten Sie zur geplanten zusätzlichen Verankerung des Staatsziels „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ in der Thüringer Verfassung durch den o. g. Gesetzentwurf (Drucksache 7/1629)?
Haben Sie Anmerkungen zur beabsichtigten Regelung?