Verfassungsänderung – Schutz vor Altersdiskriminierung

Entwurf vom 23. September 2020
Eingebracht durch CDU-Fraktion
Federführender Ausschuss Verfassungsausschuss
Die Diskussion ist seit dem 04.12.2020 abgeschlossen
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drucksache 7/1629) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf im Hinblick auf den Themenkomplex „Schutz vor Altersdiskriminierung“ abgeben, mit dem sich der Verfassungsausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Verfassungsausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

Information zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen der Fraktion der CDU vom 23. September 2020 - Themenkomplex „Schutz vor Altersdiskriminierung“

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung der Thüringer Verfassung vom 23. September 2020 soll die Thüringer Verfassung (ThürVerf) um weitere Staatszielbestimmungen ergänzt und Regelungen zur Stärkung von Gleichheitsrechten aufgenommen werden.

Artikel 2 ThürVerf beinhaltet den allgemeinen Gleichheitssatz (Abs. 1) ergänzt durch besondere Gleichheitsgarantien (Abs. 2), das Diskriminierungsverbot (Abs. 3) und das Verbot der Benachteiligung von Behinderten (Abs. 4). Das Diskriminierungsverbot in Artikel 2 Abs. 3 ThürVerf bestimmt, dass niemand wegen seiner Herkunft, seiner Abstammung, seiner ethnischen Zugehörigkeit, seiner sozialen Stellung, seiner Sprache, seiner politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugung, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden darf.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU sieht u. a. vor, die in Artikel 2 Abs. 3 ThürVerf enthaltene Aufzählung der Diskriminierungsverbote um das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters zu ergänzen. Mit der verfassungsrechtlichen Regelung soll der gesellschaftlichen Problemlage, dass Menschen aufgrund ihres Lebensalters in zahlreichen Situationen benachteiligt werden, entgegenwirkt werden. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/1629 verwiesen.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU wurde in der 25. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 01.10.2020 erstmals beraten und an den Verfassungsausschuss überwiesen. Der Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags gibt Ihnen hiermit, beschränkt auf den Themenkomplex „Schutz vor Altersdiskriminierung“, die Gelegenheit zur Stellungnahme zum o. g. Gesetzentwurf.

Welche Auffassung vertreten Sie zur geplanten Aufnahme eines Altersdiskriminierungsverbots in die Thüringer Verfassung durch den o. g. Gesetzentwurf (Drucksache 7/1629)? Haben Sie Anmerkungen zur beabsichtigten Regelung?