Verfassungsgemäße Beamtenalimentation und Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/3575) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Haushalts- und Finanzausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses nehmen.
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Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
Information zu dem Entwurf der Landesregierung eines Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts vom 23.06.2021
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Thüringer Besoldungsgesetz mehrfach geändert werden. Hintergrund sind zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020, die die Amtsangemessenheit der Alimentation von Beamtinnen und Beamten in Berlin und Nordrhein-Westfalen betreffen und deren verfassungsrechtliche Maßgaben auf Thüringen übertragbar sind. Vor diesem Hintergrund sollen im Thüringer Besoldungsgesetz, um den gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung von 15 Prozent herzustellen, in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen erhöht werden. Für diejenigen Beamtinnen und Beamten, die gegen die Höhe ihrer Besoldung Widerspruch eingelegt oder geklagt haben, sollen daneben für die Jahre 2008 bis 2019 Nachzahlungsregelungen implementiert werden. Außerdem soll das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3, welches gegenwärtig mehr als 10 Prozent unter dem Durchschnitt des Bundes und der Länder liegt, erhöht werden.
Zudem soll ein Thüringer Gesetz über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige Professorinnen und Professoren neuen Rechts geschaffen werden, mit dem ihre maßgeblichen Beiträge zum Erfolg im Aufbau der Hochschul- und Wissenschaftslandschaft in Thüringen angemessen gewürdigt werden sollen. So soll den ehemals an den Hochschulen des Landes als Angestellte beschäftigten Professorinnen und Professoren, die nach dem 1. Juli 1995 bis 30. Juni 2005 in Altersrente gegangen sind, auf Antrag eine Anerkennungsleistung durch das Land in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 12.000 Euro gewährt werden.
Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/3575 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 02.07.2021 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
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Drucksache 7/3575, Gesetzentwurf der Landesregierung4.3 MB Auszug des Plenarprotokolls der 52. Sitzung des Thüringer Landtags vom 02.07.2021138.15 KB