Wahl der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz

Entwurf vom 01. Juni 2022
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
Die Diskussion ist seit dem 02.12.2022 abgeschlossen
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Zurzeit berät der Innen- und Kommunalausschuss den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/5569 - Neufassung -). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren.

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Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschuss nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen.

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier

Information zu dem Entwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vom 01.06.2022 – Drucksache 7/5569 - Neufassung

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission (ParlKK) des Landtags neu geregelt werden. Der Landtag soll die fünf Mitglieder der ParlKK zu Beginn der Wahlperiode zukünftig mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aus seiner Mitte wählen. Die parlamentarische Opposition muss in der Kommission im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen vertreten sein. Durch die Änderung soll der Landtag die ParlKK zu Beginn einer neuen Wahlperiode leichter konstituieren können.

Aufgabe der ParlKK des Landtags ist, die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz zu kontrollieren. Ihre Beratungen sind geheim. Bisher werden die Mitglieder aus der Mitte des Landtags entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (nach d’Hondt) mit Mehrheit gewählt (§ 25 Abs. 1. ThürVerfSchG). Auf Grundlage dieser Regelung konnte bisher im Laufe der 7. Wahlperiode des Thüringer Landtags noch keine neue ParlKK gebildet werden. Daher amtiert gemäß § 26 Abs. 3 ThürVerfSchG die in der 6.  Wahlperiode gewählte ParlKK weiter.

Die vorgesehene Zweidrittelmehrheit soll einerseits eine Vertretung der Opposition in dem Gremium sicherstellen und andererseits ein breites Vertrauen in die Eignung und Sachkunde der gewählten Parlamentarier gewährleisten. Anders als beim bisherigen Wahlverfahren soll die Opposition im Landtag künftig als Gesamtheit betrachtet werden und nicht mehr gesondert nach den sie bildenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen. Damit soll allen Oppositionsfraktionen unabhängig von ihrer Größe die Möglichkeit zukommen, einen der Opposition zustehenden Sitze in dem Gremium zu erhalten. Gleiches soll auch für die regierungstragenden Fraktionen gelten. Für den Fall, dass ein Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission das Vertrauen des Landtags verliert, soll es zukünftig durch den Landtag zudem mit Zweidrittelmehrheit abberufen werden können.

Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/5569 - Neufassung -.

Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 22.09.2022 erstmals beraten und an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

Was möchten Sie zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes in Drucksache 7/5569 - Neufassung - insgesamt und/oder zu einzelnen Bestimmungen anmerken?

Nichtannahme des Gesetzentwurfes 7/5569 Änderung verfschg
Gesetzesänderung - Verfassungsschutzkontrolle
Kontrolle Verfassungsschutz
Kontrolle verfassungsschutz
Verfassungsschutz
Kontrolle des Verfassungsschutzes
Nichtannahmeempfehlung des Gesetzesentwurfes