Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/158) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Verfassungsausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Verfassungsausschusses nehmen. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Nachdem durch das Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene im Jahr 2016 das Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in Kraft getreten ist und die Thüringer Kommunalordnung geändert wurde, soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun die direkte Demokratie auf Landesebene weiter ausgebaut werden. Dafür soll die Verfassung des Freistaats Thüringen (ThürVerf) in drei Artikeln geändert werden. Die Änderung der Verfassung bedarf gemäß
Artikel 83 ThürVerf einer Zweidrittelmehrheit des Landtags. Die geplante Verfassungsänderung betrifft die bisherigen Bestimmungen zur Altersgrenze des aktiven Wahlrechts, zum Bürgerantrag und zu Volksbegehren. Dadurch soll unter anderem eine frühzeitige Teilnahme und Mitbestimmung der Jugendlichen an demokratischen Entscheidungsprozessen ermöglicht werden. Der Bürgerantrag soll zu einem Einwohnerantrag umgewandelt werden. Demnach sollen Jugendliche ab 14 Jahren Anliegen an den Landtag zur Debatte herantragen können. Ebenfalls sollen sich auch in Thüringen lebende Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit beteiligen können, da sie von Themendebatten und Entscheidungen des Landtags in ihrem Alltag betroffen seien. Das Unterschriftenquorum soll von 50.000 auf 10.000 Unterschriften gesenkt werden. Darüber hinaus soll der Umfang der zulässigen Sach- und Regelungsthemen für Volksbegehren erhöht und dadurch die Einflussmöglichkeit der Bürger gesteigert werden. Dazu soll der so genannte Finanzvorbehalt in Artikel 82 Absatz 2 ThürVerf so verändert werden, dass zukünftig auch Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen auf zukünftige Haushalte stattfinden können. Ausgenommen sind Volksbegehren zum laufenden Haushalt. Die Initiatoren sollen einen Deckungsvorschlag zu den Mehrkosten vorweisen. Die Anzahl der notwendigen Unterschriften für ein erfolgreiches Volksbegehren (Quorum) wird halbiert.
Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/158 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde in der 5. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 30.01.2020 erstmals beraten und zunächst federführend an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Mit Ziffer 3 des Beschlusses des Plenums des Thüringer Landtags vom 06.03.2020 (Drs. 7/513) wurde die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gemäß § 57 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (GO) zurückgenommen und stattdessen gemäß § 57 Absatz 1 Satz 1 GO die Überweisung an den neu geschaffenen Verfassungsausschuss beschlossen.
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Bürgerantrag noch eher ermöglichen
Hallo
Zusammen mit dem Volkseinwand stärken diese Vorschläge die Mitwirkung und Demokratie in Thüringen. Ja, sie würden Thüringen zu einem Muster-Land für Bürgerbeteiligung machen.
Allerdings wäre es hilfreich, wenn auch die Hürde für den Bürgerantrag auf 3.000 abgesengt würde.
Bedeutender Beitrag zur Verbesserung der demokratischen Kultur
Nach Ablauf von mehr als 2 Jahren unter den Voraussetzungen, welche "Corona" zu schaffen im Stande war, bleibt festzustellen, dass in diesem Zeitraum fast jede als sicher geglaubte Grundmauer unserer Verfassung und unserer Grundrechte zumindest Haarrisse bekommen hat. Umso bedeutender ist, dass gleichzeitig die Bereitschaft der Bevölkerung, sich breit informiert und aktiv an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen, zugenommen hat. Selten seit der Wiedervereinigung waren die Umstände idealer dazu geeignet, den Korridor für direkte demokratische Beteiligung einer Renovierung zu unterziehen. Auch wenn, oder vielleicht gerade weil in der Vergangenheit bereits mehrer Anliegen mit ähnlicher Stoßrichtung keine Mehrheit fanden, findet der vorliegende Gesetzentwurf meine volle Unterstützung! Die Annahme wäre ein historisch gesehen überfälliger Schritt, zumal in einem Staat, der ganz aktuell im Begriff ist, durch suprastaatliche Strukturen viele seiner Entscheidungsmöglichkeiten zu verlieren.
5000 Menschen
Bitte das Quorum für den Volkseinwand auf nicht mehr als 5000 Unterschriften heruntersetzen und den Finanzvorbehalt abschaffen- sonst sind die Hürden der Bürgerbeteiligung zu hoch bzw. thematisch eingeschränkt.
5000 Menschen
Bitte das Quorum für den Bürgerantrag auf nicht mehr als 5000 Unterschriften senken und den Finanzvorbeahlt abschaffen
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Politik kann Spaß machen, wenn ein gesundes Gleichgewicht zwisch
Ich fände es überaus wichtig,dass auch Jugendliche frühzeitig die Möglichkeit bekämen, sich politisch einzubringen und Bürger, die nicht unsere Staatsbürgerschaft besitzen sich zumindest in dieser Form politisch einbringen können, da ihnen das Wahlrecht fehlt. Die im Text genannten Vorschläge zum Thema Bürgerantrag/Einwohnerantrag kann ich nur unterstützen. Ja, es sollten die Hürden für politische Teilhabe gesenkt werden, um der meiner Meinung nach noch weit verbreiteten Politikverdrossenheit entgegenzusteuern, d.h. die Frustenergie wenn möglich in positive, Gestaltungsenergie zu verwandeln. Ich bin der festen Überzeugung, dass damit eine weitere Möglichkeit geschaffen würde, die Verständigung zwischen Parlamentariern und Bürgern durch sachbezogene längere Auseinandersetzungen mit dem gewählten Thema auf Augenhöhe zu ermöglichen und positive Ergebnisse zeitigt.
Direkte Demokratie stärken
Bin dankbar für den Gesetzentwurf zum Ausbau der direkten Demokratie. Ich befürworte eine Absenkung der Unterschriftenhürde für Volksbegehren auf 5 %, die Abschaffung des Finanzvorbehaltes und die Einführung eines Volkeinwands. Dafür sollten 2,5 % an Unterschriften reichen. Das wäre ein klares Signal das Bürgerbeteiligung gewünscht ist und der Erfolg von Initiativen eher möglich.
unbedingt mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen
- Einwohnerantrag/Bürgerantrag ab 14 Jahren sehr positiv - endlich dürfen Jugedliche ihre Ideen einbringen (über den Jugendbeirat vor Ort hinaus)
- Unterschriftenhürde sowohl für Volksbegehren als auch Bürgeranträge muss weiter gesenkt werden (unter 5% bzw. 10.000) - es ist neben Vollzeitjob, Haushalt, Kindern, Ehrenamt, usw. eh schon schwierig genug Zeit zu finden für gesellschaftliches Engagement, wie soll man da noch soooooo viele Unterschriften sammeln oder will man mit den Hürden bezwecken, dass sich nur Teile der Gesellschaft dafür engagieren, die eben dafr Zeit haben?!
- der Finanzvorbehalt muss wegfallen (nur weil etwas jetzt Geld kostet, heißt das nicht, dass es sich nicht in folgenden Jahren rechnet und nur weil es keinen monetären Gewinn abwirft, heißt es nicht, dass es keinen Nutzen hat für die Gesellschaft/Zukunft/...) - deswegen sollte eine Deckungsorschlag keine zwingende Voraussetzung sein
- mehr Demokratie kann dadurch gelingen, wenn die Voraussetzungen und Hürden für alle gleich und überwindbar sind (und nicht die ganze Idee von vornherein abschrecken)
Volksbegehren mit realistischen Hürden stärken die Demokratie
Volksbegehren, wie sie im ThürBVVG definiert sind, wirken antipopulistisch, denn wer einen verfassungskonformen Gesetzentwurf entwickeln und dafür über viele Monate hinweg erfolgreich öffentliche Unterstützung einwerben will, kommt mit Verschwörungserzählungen nicht weit.
Die auf ein Volksbegehren folgenden Volksentscheide wirken befriedend, denn sobald die Mehrheit entschieden hat, zieht die Behauptung nicht mehr, Politik würde gegen das Volk regieren. Ich empfehle in diesem Zusammenhang einen Vergleich der Meinungsumfragen der letzten Jahre mit den Behauptungen der diversen Verschwörungserzähler.
Beide zusammen wirken antitotalitär, denn sobald ein hochemotionales Thema gesellschaftlich befriedet ist, verlieren extremistische Parteien an Attraktivität.
Das alles funktioniert aber nur, wenn das Angebot zur Mitbestimmung ernst gemeint ist und von der Bevölkerung als ernst gemeint wahrgenommen wird. Allzu hohe Hürden hingegen erwecken schnell den Verdacht einer Schein – Mitbestimmung und wirken im oben genannten Sinne kontraproduktiv. In Thüringen beispielsweise ist es möglich, unter großem Getöse eine Antragssammlung für ein Volksbegehren zu starten, am unverhältnismäßig strengen Finanztabu zu scheitern, dieses Scheitern in den sozialen Medien als Beweis für die angeblich Unterdrückung des Volkes durch die Politik zu verkaufen und auf diese Weise unzufriedene Wähler zu mobilisieren. Zugleich ist man auch noch des Risikos enthoben, erst im Volksbegehren, spätestens aber im Volksentscheid krachend zu scheitern und damit an Attraktivität zu verlieren, weil dann jeder sehen kann, dass die eigenen Positionen nicht mehrheitsfähig sind. Muss das wirklich sein?
Daher: Das Finanztabu durch einen maximalen Finanzrahmen mit sinnvollen Kriterien ersetzen, die sich z.B. am jeweils aktuellen Haushalt orientieren könnten und die Unterschriftenhürde für das Volksbegehren halbieren. Dann ist das finanzielle Risiko sind die Aufwände für die Initiatoren noch immer sehr hoch, aber nicht mehr unrealistisch.
Und wenn es wirklich mal schief geht? Dann ist ein missglückter Volksentscheid heilsam und immer noch wesentlich besser als eine Regierung mit totalitärer Grundhaltung, die durch wachsenden Unmut der Bevölkerung an die Macht kommt und dann den demokratischen Rechtsstaat schrittweise und konsequent aushöhlt. Und nicht vergessen: auch Gesetze die durch Volksbegehren entstanden sind, können durch Verfassungsgerichte überprüft werden.
Erleichterungen für Mitbestimmung der Bürger
Dass sich die Minderheitsregierung und die mitregierende Opposition nicht über Erleichterungen für Bürgerbeteiligungen und Mitbestimmung einigen
konnten ist unbefriedigend. Da muss endlich eine Einigung her.