Petitionsrecht ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie
Das Petitionsrecht ist neben dem Wahlrecht eine Möglichkeit sich als Bürger aktiv am politischen Leben teilzunehmen. Petitionen drücken letztendlich einen Bürgerwillen aus, welcher vom Parlament ernsthaft zu prüfen ist. Mit einer Petition kann man u.a. auf Mißstände und auf regelungsbedürftige Zustände aufmerksam machen. Es ist ein Instrument in der Demokratie.
Die Aufgabe des Thüringer Landtages und dem Petitionsausschuß ist auch die umfassende Information über das Petitionswesen in Thüringen, die Bekanntmachung von Petitionen und online-Diskussionen. Hier besteht Nachholbedarf! Die Bekanntmachung muss jeden Bürger zugänglich gemacht werden, das heißt nicht nur digital, sondern auch durch andere Medien, wie öffentlich-rechtliches Fernsehen und Radio, Printmedien, Amtsblatt.
Den Lösungsvorschlag, die Vorschriften für Petitionsangelegenheiten aus der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages heraus zunehmen, teile ich nicht. Hier sehe ich auch die Kontrollfunktion durch das Parlament. Meiner Meinung nach sollte auch der Petionsausschuß nicht nach Fraktionsstärke der Parteien gebildet werden, sondern jede Partei delegiert eine gleiche Anzahl an Mitgliedern und aus deren Mitte wird der Vorsitzende gewählt. Dadurch wird eine größere Objektivität erreicht und parteipolitische Entscheidungen würden nicht unmittelbar im Vordergrund stehen.
Die Veröffentlichung der persönlichen Daten, Name und Wohnort, sollte für Petenten und Mitzeichner beibehalten werden. Damit soll einerseits die Wichtigkeit und Identifizierung mit der Petition bekräftigt werden und andererseits jegliche Manipulationsmöglichkeit ausgeschlossen werden. Daraus erklärt sich, dass ein Pseudonym generell abzulehnen ist.
Um die nötige Transparenz bei der Bearbeitung von Petitionen zu erreichen, sind die Sitzungen des Petitionsausschußes öffentlich durchzuführen. Es sollte aber die Möglichkeit bestehen, auf Antrag des Petenten oder Petitionsausschusses die Öffentlichkeit auszuschließen.
Neben der elektronischen Beteiligungsmöglichkeit muß gleichberechtigt die Zeichnung mittels Unterschriftenlisten möglich sein. Das ergibt sich zwingend, um jeden Bürger mitzunehmen. Außerdem ist die Unterschriftenliste, bei Funktionsproblemen des online-Portals, die einzige Möglichkeit das Quorum zu schaffen. Bei der, 2019 eingereichten, Petition „Waldschutz ist gleich Klimaschutz“ konnte man in einem längeren Zeitraum die Petitionsplattform nicht nutzen. Viele zeichnungswillige Bürger konnten sich weder anmelden noch die Petition zeichnen.
Die Festlegung, dass eine Petition vom Petenten handschriftlich zu unterschreiben ist, muß auch für die Einreichung per der E-Mail gelten.