Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion CDU (Drucksache 7/1191) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung nehmen. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Zweck des Thüringer Krankenhausgesetzes (ThürKHG) ist es, im Freistaat Thüringen die notwendige patientengerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern zu gewährleisten. Um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zukünftig aufrecht erhalten zu können, sieht der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der CDU vor, die Regelung in § 4 Abs. 3 S. 1 ThürKHG zu bestehenden Facharztquoten abzuschaffen und damit Ressourcen innerhalb der Krankenhäuser frei zu machen, um diese zu entlasten. Dies hätte zur Folge, dass eine neue Verordnung der Landesregierung über Qualitäts- und Strukturanforderungen nach § 4 Abs. 3 des Thüringer Krankenhausgesetzes (ThürQSVO) erarbeitet werden müsste, die keine allgemeinverbindlichen Vorgaben zum Personaleinsatz mehr enthält.
Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/1191 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU wurde am 16.07.2020 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
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