Welche Auffassung vertreten Sie zur geplanten Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes in Drucksache 7/1726?
1 Beitrag Letzter Beitrag 17.02.2021
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drucksache 7/1726) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung nehmen. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Seit 1371 Tagen abgeschlossen
Zweck des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) ist es, die Öffnungszeiten für Ladengeschäfte aller Art und sonstige Verkaufsstände sowie das Anbieten von Waren außerhalb dieser Verkaufsstellen zu regeln. Es dient dem Schutz der Sonn- und Feiertage sowie dem Arbeitnehmerschutz.
Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU soll § 10 Abs. 1 ThürLadÖffG derart angepasst werden, dass eine Öffnung der Verkaufsstellen jährlich an höchstens vier Sonn- und Feiertagen für die Dauer von bis zu sechs zusammenhängenden Stunden künftig unabhängig vom Vorliegen eines „besonderen Anlasses“ ermöglicht werden soll. Damit soll der bisher erforderliche bürokratische Aufwand reduziert werden. Es soll zudem festgeschrieben werden, dass die Öffnung der Verkaufsstellen außerhalb der Zeit der Hauptgottesdienste liegen soll. Nach § 12 Abs. 3 ThürLadÖffG sollen für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen auch weiterhin mindestens zwei Samstage in jedem Monat arbeitsfrei bleiben. Sie sollen aber die Möglichkeit erhalten, auf eigenen Antrag an jeweils einem weiteren Samstag pro Kalendermonat arbeiten zu dürfen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung der geplanten Regelungen in der Drucksache 7/1726 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU wurde am 12.11.2020 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
1 Beitrag Letzter Beitrag 17.02.2021
Wozu die Regulierung
Ein Gesetz zur Regulierung der Ladenöffnungszeiten ist weder notwendig noch zeitgemäß. Supermärkte öffnen bereits jetzt sechs Tage in der Woche von von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Warum sollen sie das nicht sieben Tage und 24 Stunden dürfen. Die Öffnungszeiten werden sich schnell an den Bedarf orientieren, wenn keiner den anderen übertreffen muss. Die nicht vorhandenen Arbeitskräfte werden ohnehin ein Ausufern der Öffnungszeiten verhindern.
Die immer angeführte Sonntagsruhe existiert schon lange nicht mehr. Im Gegenteil, die Menschen wollen gerade nachts und an den Wochenenden ihren Vergnügungen nachgehen.
Für den Schutz der Familien und die Einhaltung angemessener arbeitsfreier Zeit müssen sich die Gewerkschaften stark machen.
Das Argument Gottesdienst ist etwas an den Haaren herbeigezogen. Wer diesen besuchen will, braucht sich ja nicht daran zu stören, dass Andere lieber einkaufen möchten.