Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/722) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung nehmen. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes vom 06.05.2020 soll das Thüringer Maßregelvollzugsgesetz, zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 6. Juni 2018, klarstellend an die Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rats über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, angepasst werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, bei der Unterbringung von Jugendlichen (a) eine unverzügliche, möglichst wenig eingreifende medizinische Untersuchung zur Beurteilung der allgemeinen geistigen und körperlichen Verfassung sicherzustellen sowie (b) die Dokumentation derart umfassend auszugestalten, dass die Ergebnisse medizinischer Untersuchungen bei der Feststellung berücksichtigt werden können, ob Jugendliche Befragungen, anderen Ermittlungs- oder Beweiserhebungshandlungen oder zu ihren Lasten ergriffenen oder geplanten Maßnahmen gewachsen sind. Des Weiteren sollen (c) Jugendliche ggf. auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Einklang mit Artikel 37 c des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes sowie aufgrund der Vorgaben des Artikels 12 Abs. 1, 3 und 4 der EU-Richtlinie 2016/800 getrennt von Erwachsenen untergebracht werden, es sei denn, dass dies nicht ihrem Wohl spricht. Ferner soll klargestellt werden, (d) dass das Recht auf Erziehung und Ausbildung für Jugendliche keinen Beschränkungen oder Voraussetzungen unterliegt und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft gewährleistet ist.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde am 14.05.2020 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/722 verwiesen.
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