Information über den Änderungsantrag vom 16.03.2022 zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP*) eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats _Thürinqen - Einführung des Europabezugs-Vorlage 7/3541 (zu Drucksache 7/2291)
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Fraktion der FDP*) den Europabezug in der Thüringer Landesverfassung (ThürVerf) stärken und durch eine Ergänzung des Art. 44 ThürVerf Verwirklichung und Entwicklung eines geeinten Europas als Staatsziel in der Landesverfassung verankern. Der Gesetzentwurf stand bereits im Zeitraum vom 21.07.2021 bis 06.09.2021 in diesem Forum zur Diskussion. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der geplanten Regelung in der Drucksache 7/2291 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP*) wurde am 03.06.2021 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und an den Verfassungsausschuss überwiesen. Im Zuge der Beratungen im Verfassungsausschuss haben die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf (Vorlage 7/3541) eingebracht.
Mit dem Änderungsantrag soll das von der Fraktion der FDP*) vorgeschlagene Staatsziel in Art. 44 ThürVerf modifiziert, in der Struktur des Artikels anders verortet und der Europabezug in der Landesverfassung erweitert werden. Neben einer Abbildung der in Art. 23 Abs. 1 Satz
1 Grundgesetz (GG) aufgelisteten Prinzipien, soll in der thüringischen Staatszielbestimmung künftig auch der ökologische Aspekt unter den europäischen Grundsätzen aufgeführt werden. Überdies soll die Mitwirkung der Regionen und Bürger an europäischen Entscheidungen in den Verfassungstext einbezogen werden. Es wird ferner vorgeschlagen, Art. 67 ThürVerf um einen neuen Absatz 5 als „Grundlagenregelung" zur Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union zu ergänzen. Eine entsprechende Vereinbarung haben der Landtag und die Landesregierung bereits 2011 geschlossen. Die bewährte Einbindung des Landtags in das unionsrechtliche Subsidiaritätsfrühwarnsystem würde nach dem Vorbild anderer Länder mit der Änderung unmittelbar in der Landesverfassung verankert werden. Des Weiteren soll ein neuer Art. 67 a geschaffen und dem Europaausschuss damit Verfassungsrang verliehen werden. Dieser ist durch § 54 b der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags mit umfassender Beschlussbefugnis über Stellungnahmen im Rahmen der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung ausgestattet. Mit Blick auf die Zeit- und
Arbeitsabläufe für die europarechtlichen (Verfahrens-) aufgaben, die maßgeblich von der Gremienarbeit auf europäischer Ebene bestimmt werden, soll zudem festgelegt werden, dass der Europaausschuss jeweils bereits in der konstituierenden Sitzung des Landtags zu bilden ist.
*) Die Parlamentarische Gruppe der FDP ist durch Beschluss des Landtags vom 9. September 2021 hinsichtlich ihrer parlamentarischen Rechte- und Pflichtenstellung an die Stelle der weggefallenen Fraktion der FDP getreten (vergleiche Nummer I des Beschlusses in der Drucksache 7/4042).