Fragen zum o. g. Gesetzentwurf in Drucksache 7/2602:
[Hinweis: Bitte geben Sie in Ihrem Beitrag an, auf welche Frage Sie sich beziehen.]
1 Beitrag Letzter Beitrag 11.02.2021
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/2602 - korrigierte Fassung -) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses nehmen. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
Unter Beitrag/Beiträge verfassen finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben.
Seit 1403 Tagen abgeschlossen
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll festgelegt werden, dass von Eltern im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum Ende der landesweit angeordneten Schließung aller Schulen und Kindertageseinrichtungen, längstens aber bis zum 30. April 2021, keine Elternbeiträge erhoben werden. Diese Regelung soll nur für die Monate gelten, in denen die Schulen an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen sind. Für Schulen in freier Trägerschaft soll die Regelung gelten, soweit diese während der Schließung der Schulen auf das Schulgeld für die Ganztagsbetreuung verzichten. In den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege sollen keine Elternbeiträge für die Kinder erhoben werden, die an maximal fünf Tagen pro Monat eine Betreuung in Anspruch genommen haben. Der Gesetzentwurf sieht ferner einen finanziellen Ausgleich für die den Trägern mit der Aussetzung der Elternbeitragspflicht entstehenden Einnahmeverluste vor.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/2602 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde am 05.02.2021 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.
In diesem Zusammenhang sei auch auf den Antrag der Fraktion der CDU „Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten -Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen“ (Drucksache 7/2511) hingewiesen, mit dem sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ebenfalls befasst.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
[Hinweis: Bitte geben Sie in Ihrem Beitrag an, auf welche Frage Sie sich beziehen.]
1 Beitrag Letzter Beitrag 11.02.2021
Der Vorschlag ist völlig unzureichend.
Als Vater eines Kindergartenkindes bewerte ich diesen Vorschlag als völlig unzureichend. Warum machen Sie immer diese Einzelentscheidungen? Schon im Frühjahr hätte man eine Regelung einführen können, die generell bei behördlicher Schließung eine Kostenerstattung vorsieht. Jetzt wird wieder nur mit mehreren Monaten Verspätung Stückwerk vorgelegt. Und die Beschränkung in Artikel 3 Nr. 1 auf die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum Ende der landesweit angeordneten Schließung, längstens aber bis zum 30. April 2021 ist nicht nur Stückwerk, sie ist auch ungerecht. Bereits im Oktober wurden wir als Eltern von den Elternvertretern bedrängt, unsere Kinder nicht in den Kindergarten zu schicken, um die Plätze für Notbetreuung freizuhalten und bei Stufe Gelb zu entlasten- einfach so, für nichts und wieder nichts wurde von uns verlangt, dass wir auf Betreuung verzichten. Und das war nicht nur in unserem Kindergarten so, sondern bei den meisten anderen Eltern, mit denen ich gesprochen habe auch. Die Information war, dass, um die Vorgaben des Ministeriums bei Stufe Gelb einhalten zu können, die Kindergartenleitung verlangt, dass der Besatz reduziert wird. Das hätten nun die Elternvertreter zu organisieren. Dazu kann ich nur sagen: Wenn ich meine Arbeit so machen würde, dann wäre ich schon lange arbeitslos. Eine Schande, wie hier mit den Eltern und den Elternvertretern umgegangen wurde, nur weil sich das Ministerium über Monate nicht zu einer ehrlichen und konkreten Aussage hat entschließen können. Und der Gesetzgeber hat im Frühjahr auch versagt, weil Sie wieder alle Anzeichen glaubten, die Pandemie sei in 2-3 Monaten erledigt und man könne den Rest schon auf die Eltern durchdrücken. Wenn Sie die Kindergärten entlasten wollen, dann können Sie zugunsten der Eltern, die auf Betreuung angewiesen sein, auf die Familien, die Betreuung schultern können zählen. Tun Sie aber nicht so, als wäre es eine Selbstverständlichkeit, dass man 400 Euro pro Monat ohne Gegenleistung abdrückt. Erstatten Sie die Beiträge, für die wegen Corona keine Betreuung wahrgenommen wird- egal ob aufgrund behördlicher Schließung oder aufgrund eines von Einrichtung und Ministerium verlangten Entgegenkommens, um das System am Laufen zu halten.