Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten befasst sich derzeit mit dem Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation. Der Entwurf sieht strukturelle und finanzielle Änderungen bei der Landesforstanstalt „ThüringenForst“ vor.
Unter „Diskutieren Sie mit!“ können Sie Ihre Meinung äußern.
Seit 44 Tagen abgeschlossen
Da die Baumschäden der vergangenen Jahre durch Unwetter, Trockenheit und Borkenkäferbefall erheblich sind und der Waldumbau weiter fortgeführt wird, sind im Hinblick auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Staatswaldes sowie die betrieblichen und hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt Anpassungen erforderlich, heißt es im Vorblatt zum Gesetzentwurf.
Das Gesetz ermöglicht der Landesforstanstalt künftig die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in Eigenregie oder im Rahmen von Beteiligungen. Über die Regionalplanung und die kommunale Bauleitplanung soll sichergestellt werden, dass hierfür keine wertvollen Waldflächen genutzt werden, sondern etwa Kalamitätsflächen.
Ein Schwerpunkt des Gesetzes liegt in der finanziellen Absicherung der Landesforstanstalt. Für den Nutzungsausfall von rund 1.000 Hektar Wald am Possen erhält ThüringenForst künftig jährlich 295.000 Euro vom Land. Für die laufenden Verwaltungskosten weiterer aus der Nutzung genommener Waldflächen – mit Ausnahme der Flächen im Nationalpark Hainich – gibt es zusätzlich jährlich 473.500 Euro, erhöht um zwei Prozent ab 2026.
Übersteigen Schäden aus Extremwetterereignissen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Landesforstanstalt, kann das Land künftig zusätzliche Ausgleichszahlungen leisten. Damit soll Liquiditätsengpässen schneller begegnet werden können. Zudem wird die Bildung von Rücklagen flexibilisiert, sodass ThüringenForst höhere Rücklagen als bislang bilden kann. Auch die bisherige Obergrenze für die Kreditaufnahme entfällt.
Strukturelle Änderungen sind auch im Verwaltungsrat vorgesehen. Die Zahl der ständigen Mitglieder wird erhöht, um verschiedene (forst-)politische Interessen abzubilden. Künftig entsenden der Gemeinde- und Städtebund Thüringen e. V. sowie der Waldbesitzerverband für Thüringen e. V. jeweils einen Vertreter. Die Stellvertreterregelung entfällt. Der bisher bestehende Beirat der Landesforstanstalt soll dagegen abgeschafft werden.
Thüringenforst darf politisch nicht der Windradlobby zugeschoben werden – Nein zu den geforderten Änderungen ThürLForstAG § 2 Abs. 3 aa) Satz 1 und verbundener Regelungen !
„Deutschland“ – Naturschützer, Wissenschaftler , Biologen, Mediziner , den Wald liebende Menschen und viele andere mit dem Wald Verbundene - hat bis zur Vorlage dieses Gesetzesentwurfes im Landtag mit Achtung , Respekt und Hoffnung nach Thüringen geschaut, wie sich die Oppositionsparteien unter der Rot-ROT-Grünen Regierung wirkungsvoll mit Gesetzesinitiativen für den Schutz der Wälder und die Verhinderung von Erneuerbaren Energieanlagen ( Windrädere) in den Forsten eingesetzt haben. Bedeutende Landesgesetze und rechtliche Regelungen diesbezüglich konnten verabschiedet werden - selten, beispielgebend und ermutigend für alle Liebhaber und Fachleute des Waldes.
Die von der CDU-Fraktion im Jahr 2019 in Auftrag gegebene Ausarbeitung „ Klima und Wald – Eine aktuelle Betrachtung zum Lebensraum Wald“ der Autoren Forst-Ing. Martin Görner, Prof. Dr. Ernst-Detlef Schulze und Prof. Helmut Witticke beschreiben die Bedeutung des Waldes sowie die negativen Auswirkungen von Windkraft eindrucksvoll.
In einem Interview mit dem anerkannten Forstwissenschaftler Professor Pierre L. Ibisch von der FH Eberswalde soll er auf die Frage: Sollten wir auf Kalamitätsflächen (Trockenheit, Borkenkäfer etc.) Windanlagen errichten? geantwortet haben: Nur, wenn wir dort keinen Wald mehr sehen wollen...
Neben weiteren nationalen und internationalen Studien und Forschungsergebnissen zu Wechselwirkungen Windräder und Wald „erstaunt“ umso mehr die von zwischenzeitlich in Regierungsverantwortung gekommenen Fraktionen zu verzeichnende Abkehr von erst in jüngster Vergangenheit bezogen Positionen bezüglich dieses Themas.
Luftaufnahmen des Waldes in Deutschland zeigen, dass dieser in vielen Regionen (und besonders auch in Thüringen) nicht mehr als geschlossene Waldfläche sondern aus fast 2 Millionen Waldfragmenten von jeweils < 1 Quadratkilometer besteht. Auch dies lt. Pierre L. Ibisch, Professor für Naturschutz, FH Eberswalde .
Spekulationen anzustellen, wie die vielen bei Thüringenforst angestellten Förster , Mitarbeiter und manch leitender Angestellten wohl über diesen Entwurf denken, ihr für den Wald glühendes Herz damit erkrankt , mag wohl kaum jemanden der Verfasser des Gesetzesänderungstextes in diesem Zusammenhang interessieren.
Beschämend, wie sich der Blick auf Thüringen damit ändern wird, sollte es zur Annahme dieser Passagen im Änderungsgesetz und deren Auswirkungen kommen.
Klimaschutz durch Wald statt Industrieanlagen
Der Wald ist Thüringens stärkster natürlicher CO₂-Speicher. Rodungen zur Errichtung von
Windenergieanlagen führen zu CO₂-Freisetzung und Verlust dauerhafter Senkenleistung.
Darüberhinaus fungieren die Wälder als Wasserspeicher, in Zeiten des Klimawandels ist diese Funktion notwendiger denn je.
Vertrauensbruch gegenüber Wählern und Bürgerinitiativen
Seit 10 Jahren hat die Politik versprochen: „Keine Windkraft im Wald“. Die jetzige Kehrtwende
ist ein massiver Vertrauensbruch und beschädigt demokratische Legitimation. Eine solche
Politik ist nicht vertretbar und führt zur Ablehnung des Vorhabens bei der
Bevölkerung (= den Wählern).
Thüringen hat ausreichend windreiche Offenlandstandorte. Wälder sind nicht erforderlich,
um die Landesziele zu erreichen. Ohne zwingenden Bedarf Waldflächen zu opfern,
ist weder sachlich gerechtfertigt noch rechtlich haltbar.
Außerdem gefährden Windenergieanlagen im Staatswald seltene und streng geschützte Arten wie
Schwarzstorch, Rotmilan und Fledermäuse. Solche Eingriffe stehen im klaren Widerspruch
zu den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. Eine Nutzung des Staatswaldes für
WEA ist aus Artenschutzgründen nicht hinnehmbar und strikt abzulehnen.
Keine Windräder im Wald
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Abgeordnete,
bitte lehnen Sie den Gesetzentwurf 8/2232 ab.
Windkraftanlagen gehören nicht in den Wald. Sie zerstören unwiederbringlich die Natur, das Ökosystem Wald. Die Auswirkungen wurden bereits in den vorgebrachten Einwendungen erörtert.
Ich bin Waldbesitzer von zwei Hektar Wald – einer Fläche, die in meiner Familie seit Generationen bewirtschaftet wird. Dieser Wald ist kein „Grundstück“, sondern ein gewachsener Lebensraum, für den ich gesetzlich und moralisch verantwortlich bin. Wenn Stürme, Hitze oder Schädlinge Schäden verursachen, bin ich zur Aufforstung verpflichtet. Ich muss den Wald erhalten und tue das auch, mit viel Arbeit und Einsatz.
Wer Wald besitzt, weiß, wie anspruchsvoll sein Schutz ist, die Pflege, die Durchforstung, die Wiederaufforstung, Wasserbindung, Bodenerhalt, das Anpflanzen junger Bäume. All das gehört zu einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Und all das dient nicht nur dem Eigentümer, sondern auch der Allgemeinheit, denn Wälder sind wichtige CO₂-Speicher, sie regulieren das Mikroklima und schützen Wasser und Boden.
Gerade deshalb macht vielen Waldbesitzern und Bürgern Sorge, dass große Waldflächen für industrielle Nutzungen geöffnet werden könnten. Während private Waldbesitzer Schäden ausgleichen müssen, entsteht gleichzeitig die Gefahr, dass andere Teile des Waldes durch Rodungen, Zufahrtswege und bauliche Eingriffe erheblich belastet werden.
Der Wald leidet bereits jetzt stark unter Trockenheit und Schädlingen. Der Wald ist der beste Klimaretter und der größte CO2-Umwandler und dieser soll gerodet werden, um den CO2-Ausstoß zu vermindern? Das ist ein deutlicher Widerspruch.
Wald muss als Lebensgrundlage verstanden und geschützt werden.
Er kann nur dann seine ökologischen Funktionen erfüllen, wenn wir Eingriffe sorgfältig abwägen und langfristige Folgen berücksichtigen.
Der Wald ist ein gemeinsamer Wert für Eigentümer, für Bürgerinnen und Bürger und für kommende Generationen. Sein Erhalt muss Vorrang haben!
Unser Wald ist kein Industriegebiet
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Prof. Dr. Mario Voigt,
sehr geehrte Abgeordnete des Thüringer Landtages,
wir fordern Sie auf, den eingebrachten Gesetzesentwurf abzulehnen.
Dieser Gesetzesentwurf Drucksache 8/2232 soll dem ThüringenForst erlauben, Windenergieanlagen im Staatsforst zuzulassen.
Das steht in klarem Widerspruch zum Bundeswaldgesetz, das den Schutz, die Bewahrung und Mehrung des Waldes vorgibt.
Es geht um den Schutz des Staatswaldes unseres Landes, das „Grüne Herz Deutschlands“. Es geht um das, was wir unseren Kindern hinterlassen. Und es geht um unseren Wald, denn der Wald gehört uns allen.
Der Wald ist unsere Lebensgrundlage, nicht unsere Verfügungsmasse
Der Wald ist kein wirtschaftlich beliebig nutzbares Objekt. Er ist Lebensspender, Wasserspeicher, CO₂-Bindeglied, Klimaregulator, Erholungsraum, Schutz für Millionen von Lebewesen und ein elementarer Bestandteil unserer Identität.
Ein gesunder Wald:
· reguliert das Mikroklima,
· filtert und speichert Wasser,
· bindet riesige Mengen CO₂,
· schützt vor Erosion,
· ist Heimat von Tieren und Pflanzen, die es nur hier gibt,
und ist ein Ort, an dem Menschen Kraft schöpfen, Gesundheit finden, zur Ruhe kommen.
All das existiert nicht „nebenbei“. Diese ökologischen Leistungen entstehen ausschließlich, wenn der Wald ungestört wachsen darf. Wenn er dauerhaft zerschnitten, aufgerissen und industrialisiert wird, verliert er diese Funktionen unwiderruflich.
Windindustrie im Staatswald ist ein Widerspruch zu Natur, Gesetz und Vernunft
Der Gesetzentwurf Drucksache 8/2232 ermöglicht es der Landesforstanstalt, künftig Windenergieanlagen im Staatswald zu errichten bzw. zu betreiben.
Damit würde erstmals ein staatlicher Auftrag zur Industrialisierung des Waldes gesetzlich verankert.
Doch das widerspricht dem Bundeswaldgesetz, das in § 1 klar den Zweck formuliert:
Schutz, Sicherung und Vermehrung des Waldes.
Sie als Ministerpräsident und Abgeordnete des Thüringer Landtages tragen die Verantwortung nicht nur gegenüber Parteifreunden oder Koalitionspartnern, Industrieverbänden oder kurzfristigen Haushaltslöchern.
Sie tragen Verantwortung für die Menschen dieses Landes und für eine intakte Natur, die keine zweite Chance bekommt.
Wer Entscheidungen trifft, die das ökologische Herz Thüringens betreffen, muss sich bewusst sein:
· Wald ist ein komplexes Ökosystem. Jeder Zuweg zu WKAs, jedes Betonfundament für ein WKA ist ein unwiderrufbarer Eingriff, eine irreversible Zerstörung.
· Der natürliche Lebensraum Wald ist in hunderten von Jahren gewachsen (Baumringe erzählen Geschichten von Wetter und Klima über eben diese Jahrhunderte hinweg, wenn man sie lesen kann). Bagger, Planierraupen, Schwerlaster benötigen nur wenige Wochen, um diese Geschichten für alle Zeiten auszulöschen.
· Die Folgekosten von Waldverlusten tragen nicht Investoren, sondern die Allgemeinheit. Gewinne werden privatisiert, Verluste dem Steuerzahler auferlegt.
Politische Verantwortung heißt:
Nicht das ökologisch Wertvollste zu opfern, nur weil es kurzfristig scheinbar einfacher ist.
Thüringen darf nicht zum Industriepark werden
Thüringen als das „Grüne Herz Deutschlands“ ist ein landesweiter Schatz, ein Identitätsanker.
Dieses Herz darf nicht mit Betonfundamenten, Zufahrtsstraßen, Rodungsflächen und Anlagen aus Stahl und Rotorblättern zugebaut werden.
Windenergie hat ihren Platz – aber nicht im geschlossenen Staatswald, nicht an Orten, die unersetzliche Naturleistungen erbringen und deren Zerstörung kein Mensch verantworten kann, der in die Zukunft denkt.
Die Verfassung verpflichtet Sie als Abgeordnete, Schaden von diesem Land abzuwenden.
Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung:
Stoppen Sie diesen Gesetzentwurf !
Verhindern Sie, dass der Staatswald zu einer Industriefläche wird.
Halten Sie sich an Recht, Verantwortung und die Zusagen, die Sie den Bürgerinnen und Bürgern gegeben haben.
Stellen Sie den Schutz unserer Wälder über kurzfristige energiepolitische Überlegungen.
Die Geschichte wird Ihre Entscheidungen bewerten.
Die Natur wird schonungslos auf sie reagieren, ob wir es wollen oder nicht.
Wir fordern Sie als politisch verantwortliche Personen auf, mit Mut, Weitsicht und Haltung zu handeln.
Treffen Sie die Entscheidung, die nicht nur heute richtig ist, sondern vor allem für die Zukunft, für unsere Kinder und Enkelkinder.
Denn eines ist sicher:
Wer den Wald schützt, schützt den Menschen.
Wer den Wald opfert, opfert die Zukunft.
Verantwortung der Politik
Die Politiker, welche vom Bürger gewählt wurden, haben eine hohe Verantwortung, die Gesundheit von Mensch und Tier gemäß Artikel 20a Grundgesetz zu erhalten sowie die natürliche Lebensgrundlage für nachfolgende Generationen zu wahren.
Der Wald hat eine herausragende Bedeutung für den Klimaschutz. Waldumbau besitzt das größte Potenzial zum Klimaschutz, er speichert große Mengen Kohlenstoff, er entzieht der Atmosphäre laufend Kohlendioxid durch Photosynthese. Es ist deshalb von enormer Bedeutung, geschädigte Wälder durch Aufforstungsprogramme so schnell wie möglich wieder fit im Sinne des Klimaschutzes zu machen, dies wäre eine zielführende und auch die Aufgabe der Gesetzgebung in Thüringen. Gemäß Par. 10 der aktuellen Fassung des Thüringer Waldgesetzes vom 23.02.2024 müssen bei zweckfremder Nutzung der Wälder entsprechende Ausgleichsaufforstungen stattfinden. Wie sollen diese finanziert werden? Des Weiteren besagt der Par. 10 Thüringer Waldgesetz in den Punkten (2) 3. und 4. dass die Genehmigung zu versagen ist, wenn „Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nachhaltig geschädigt wird“ und „die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Landeskultur, der Luft- und Wasserreinhaltung und der Erholung der Bevölkerung gefährdet werden“. Genau diese Berücksichtigung der benannten Gefahrenlagen sind im Gesetzesentwurf nicht erkennbar.
Vertragsentwürfe von Windkraftbetreibern beinhalten u.a. in Waldgebieten einen erheblichen Anteil an Pfahlgründungen, welche teilweise 30-40 m in den Boden hineinragen. Dabei ist die Problematik des zukünftigen Rückbaus von Windkraftanlagen von immenser Bedeutung. In Vertragsunterlagen findet man z.B. Passagen, dass zwar Fundamente entfernt werden, aber Verankerungspfähle vollständig im Boden verbleiben sollen. Gründungspfähle werden derzeit mit einer Tiefe von ca. 40 m in den Boden eingebracht, was zukünftig bei größeren Anlagen vermutlich noch eine größere Tiefe erfordert. (vgl. https://www.web-zeitschrift.de/produkte-dienstleistungen/detail/tiefgruendung-von-windkraftanlagen).
In dem Gesetzentwurf fehlen Aussagen hierzu. Der Naturhaushalt, welcher auch den Wasserhaushalt einschließt, darf keiner nachhaltigen Schädigung unterworfen werden. Aus dem Grund muss zwingend vorgeschrieben werden, dass die Auswirkungen auf Bodenstrukturen, Erdschichten, Grundwasserleiter, Quellgebiete, Landschaftsbild etc. tiefgründig zu untersuchen sind.
Ergänzend sei hierzu zu vermerken, dass der Ministerpräsident Mario Voigt zum Mühlentag in Klettbach am 10.06.2025 betont habe, dass „nur dort Windenergie in Thüringen zu bündeln sei, wo die Menschen es auch wollen“. Weiter wurde am Mühlentag dargelegt, dass „wir (Anmerkung: Die Landesregierung) aber nichts forcieren möchten, was die Menschen nicht wollen und Entscheidungen nicht über deren Köpfe hinweg treffen.“
(vgl. https://www.pressreader.com/germany/thuringer-allgemeine-weimar/20250610/282179362035981?srsltid=AfmBOoqobYV0ceRIj3EbppGjFVz7CAd0QSWHjojcvJycv3HV4W-_GGSo).
Bezüglich des geplanten Gesetzesentwurfes ist zu befürchten, dass die durch die geplante Gesetzesvorlage „Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation“ über die Köpfe der Bürger / Anwohner hinweg entschieden werden könnte.
Die letzte Entscheidung wäre hier durch die Bürger vor Ort sowie der Gemeinde-/Stadträte zu treffen und nicht aufgrund von Gesetzlichkeiten. Dabei sind nicht nur die betreffenden Gemeinden gefragt, sondern auch angrenzende Regionen.
Windkraft im Wald unverantwortlich!
Windkraftanlagen (WKA) sind Industrieanlagen und gehören nicht in den Wald!
Die geplanten Maßnahmen können keine Zustimmung finden.
Wir dürfen unserer Jugend keine Welt hinterlassen, die schlechter ist als wir sie erhalten haben.
Unvorstellbar wie sich das Bild unseres Landes verändert und Urlauber abschrecken würde.
Hiermit wird beantragt, dass alle, die diesem Gesetz zustimmen, im Fall eines Brandes persönlich mit ihrem Privatvermögen für die Schäden haften sollen!
Ebenso wenn durch die starken Rodungen für riesige Zuwegungen die Waldränder einen starken Borkenkäferbefall nach sich ziehen. Das Ökosysthem wird zerstört!
Keine Beachtung Grundgesetz Art. 20a!!!
Die große Mehrheit der Thüringer lehnt zu Recht WKA im Wald ab !!!!!!!!
Reinhard Seidel Ostthüringen
Kommentar zum „Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt…“
Das Gesetz wird m.E. dem Anspruch, der sich aus seinem Namen ergibt, nicht gerecht, es sei denn, man assoziiert mit Weiterentwicklung eine Verschlechterung der aktuellen Regelungen.
Unabhängig hiervon sollte m.M.n. in Gesetzen, sofern sie denn schon naturwissenschaftliche Zusammenhänge aufgreifen, kein physikalischer Unsinn stehen, denn wie jeder weiß, der das Privileg hatte, eine Schule zu besuchen, kann
Energie kann nur von einer Form in eine andere gewandelt werden, wobei diese Wandlung immer mit Verlust verbunden ist. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass beim Betrieb einer Windkraftanlage aus der Umwelt genau die Energie entzogen wird, die die Anlage in elektrischer Form bereitstellt zuzüglich eines Wandlungsverlustes. Diese Energiewandlung geht mit einem enormen Eingriff in die Thermodynamik des Umfeldes einher, was sich in veränderten Windgeschwindigkeiten, –schichtungen und –druckverläufen, Turbulenzen, Temperaturen u.a. widerspiegelt. Dazu ist aus empirischen Untersuchungen zwischenzeitlich bekannt, dass die thermodynamischen Veränderungen neben anderem einen meist negativen Einfluss auf den Wasserhaushalt und letztlich auch auf das Mikroklima nehmen.
Es kann m.E. nur spekuliert werden, warum trotzdem in der öffentlichen Diskussion laufend mit diesen Begriffen argumentiert wird, möglicherweise um ein positives Framing zu erzielen. Jedenfalls legen die Formulierungen im vorliegenden Gesetzestext dies nahe, wobei dieser Eindruck durch die Verbindung mit „Geschäfte(n) jeder Art, die … der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen; davon umfasst sind auch Geschäfte zur Erzeugung von erneuerbaren Energien“ verstärkt wird.
Da Windkraftanlagen i.d.R. nur dann errichtet werden, wenn sich damit positive Finanzerträge erzielen lassen, soll hier also einer staatlichen Einrichtung, die sich u.a. der Pflege und der Bewahrung des Waldes widmen soll, die Möglichkeit eingeräumt werden, in einem hoch subventionierten Markt finanzielle Erträge zu generieren, auch unter Inkaufnahme von Schäden in einem Bereich, dessen Schutz zu ihren ureigensten Aufgaben gehört.
Mit diesem Gesetz wird m.M.n. die Arbeit der Landesforstanstalt ad absurdum geführt und ihre Mitarbeiter zu widersprüchlichem Handeln genötigt. Daher kann und darf dieser Gesetzesentwurf m.E. nicht umgesetzt werden, sondern sollte ersatzlos zurückgezogen werden.
Klares nein, weil unverantwortlich!
Die weitere Vernichtung unseres gesunden Waldes ist klar abzulehnen!
Kalamitätsflächen müssen wie seit Jahrhunderten aufgeforstet werden, weil Wald der einzige natürliche CO2-Vernichter ist.
Durch die Verwirbelungen hinter den Industrieanlagen finden sich die Insekten nicht mehr. Sie sind Nahrungsmittel für unsere Vögel. Gilt bei Windenergie der Artikel 20a Grundgesetz nicht mehr???
Falls die Landesregierung dieses Gesetz wirklich beschließt, beantragen wir eine Ergänzung:
Alle die dem Gesetz zustimmen, mögen mit ihrem Privateigentum für die entstehenden Schäden (z.B. bei nicht löschbaren Waldbränden oder starkem Borkenkäferbefall durch Vernichtung der schützenden Waldränder für den Bau riesiger Schneisen für die Zuwegung)!
Landesmittel für solche Projekte einsparen zu wollen, ist mit normalem Verstand, in Verantwortung nachfolgender Generationen und gegenüber unserer Landschaft nicht verantwortbar!
Klares NEIN !!!
R.Seidel Ostthüringen
Keine Zustimmung !!!
Dieses Gesetz empfinde ich nicht als Weiterentwicklung!
Unbeachtet der Schäden durch Windkraftanlagen in der Natur, bei Vögeln und beim Menschen sowie PFAS-Vergiftungen und Eingriffen beim Grundwasser wird wieder gegen den Willen der Bürger gearbeitet.
Kein Mensch kann die z.T. über 250m hohen Anlagen in 30m hohen Bäumen verstecken!
Es handelt sich um eine bald 40 Jahre alte Technologie, die sich immer noch nicht rechnet und die nur unzuverlässig Energie liefert !!!
Mit jeder neuen Anlage steigen auch die Strompreise für alle Bürger!
Wann erinnern sich unsere Entscheidungsträger, dass sie für den Erhalt unseres Erbes speziell im GRÜNEN HERZEN gewählt wurden.
Sie sollten endlich die Augen öffnen und sich das Gesamtpaket ansehen, dann gibt es nur ein Fazit: Ablehnung!!!
WALD ist ein Generationsvertrag
Sehr geehrte Abgeordnete aller Fraktionen !
Wir können uns allen vorherigen Beiträgen und allseits bekannten Fakten nur bestätigend anschließen, möchten aber als Kultur-und Heimatverein Oberstadt e.V. auf einige neue Aspekte hinweisen.
In Oberstadt wurde 1699 Johann Georg von Langen geboren. Seine Wirkungszeit lässt sich mehr denn je mit unserer Gegenwart vergleichen, denn der damals wichtigste und einzigste Brennstoff Holz wurde knapp durch eine Übernutzung der europaweiten Waldbestände. Somit wurde es lebenswichtig, durch geplanten Nachwuchs den Verbrauch einigermaßen zu steuern, weil WALD der alleinige Energielieferant war. Er begründete die Lehren vom Waldbau, deren Ziel es war, die Produktion möglichst großer Mengen gesunden Holzes anzustreben, ohne die Böden zu überfordern und er setzte als einer der Ersten in Europa diese Lehren praktisch um. Er wird in renommierten Forst-und Fachkreisen deshalb auch als "Vater der geregelten Forstwirtschaft" bezeichnet, da er die damals einzigste Perspektive und die Garantie für den Erhalt des Waldes in der Nachhaltigkeit sah. Am 31.Mai 2025 fand ihm zu Ehren am Wasserschloss Oberstadt eine Festveranstaltung statt, bei der auch Herr Tilo Kummer unser Thüringer Umweltminister anwesend war. In einer beeindruckenden Laudatio legte er die Wichtigkeit des damaligen Visionärs dar, der mit seinem Wirken die Grundlage für unseren heutigen Wohlstand legte. Ein Thüringer, der im Harz, im Solling, Hils, Norwegen und Dänemark die Wälder reformierte.
Die Landesforstanstalt ist dem Thüringer Umweltministerium unterstellt und nun will man unsere Staatswaldflächen von ThüringenForst zur Erzeugung von Erneuerbaren Energie freigeben.
Da stellt sich uns die Frage, hat der Minister seine Rede nur vorgelesen, ohne sie inhaltlich erfasst zu haben, um nun genau das Gegenteil anzustreben. Hat er nur belanglos referiert und die Tragweite des Gesagten nicht verstanden ? Warum kommen wir uns so verhöhnt vor ? Denn unsere Ehrengäste aus dem Harz und aus Niedersachsen äußerten ihr Unverständnis gegenüber der Tatenlosigkeit des Freistaates. Tatenlos gegenüber der Ausweisung des "Kleinen Thüringer Waldes" zum LSG. Seit 2008 wurde in Thüringen überhaupt kein LSG mehr ausgewiesen. Warum kommt man seinen Hauptaufgaben nicht mehr nach ? Denn laut dem Bundesverfassungsurteil kann das Land Thüringen den Wald schützen, insbesondere durch die Ausweisung von LSG.
Und nun kommt kurioser Weise es am 2.11.25 zu einem mdr-Beitrag mit der Aussage von Prof. Hendrik Hartmann, Ökophysiologe bis 2022 am Max-Planck-Institut für Biochemie Jena, jetzt Leiter des Julius Kühn-Instituts Quedlinburg, welches gleichzeitig ein Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist und als selbstständige Bundesoberbehörde agiert, mit der erschreckenden Aussage,..." dass unsere Wälder zu Co2- Produzenten geworden sind und der Wald somit errodiert von der CO2-Senke zum CO2-Produzenten. Das fördert den Klimawandel. Und wenn wir uns dann auf den Wald nicht mehr verlassen können, bedeutet es, dass der Wald kein verlässlicher Partner mehr zum Erreichen der Klimaziele ist !..." Forscher des Max-Planck-Institutes Jena, welches gemeinschaftlich vom Bund und dem Freistaat Thüringen finanziert werden und der NABU warnen deshalb davor, dass Thüringer Wälder ihre Rolle als Klimaschützer verlieren könnten. Und jetzt entscheidet sich, ob Thüringen den Wald stabilisiert oder ihn endgültig an den Klimawandel verliert !
Hier setzt sich die Verkommenheit seid Corona fort. Nur noch politisch motivierte Gutachten, Bewertungen und Empfehlungen unter dem Motto: Wessen Brot ich ess`, dessen Lied ich sing`!
Zu diesem Zeitpunkt kommt die Veröffentlichung dieses Beitrages aus unserer Sicht sehr ungünstig, um glaubhaft zu sein und darf in keinster Weise zur Rechtfertigung der Gesetzesnovelle herangezogen werden.
Stattdessen sollte ThüringenForst weiterhin auf den aktiven Umbau unseres Waldes mit Baumartenvielfalt durch Schaffung klimaresillienter Laub-und Mischwaldbestände und natürlicher Verjüngung seinen hoheitlichen Aufgaben nachkommen. Laubdominierte Mischwälder mit dichtem Kronenschluss, die das Wasser im Wald halten und den Boden schützen. Statt nur im Entferntesten an Industrieanlagen und Gewinngenerierung zu denken.
Mit diesem Mantelgesetz verstoßen Sie maßgeblich und wissentlich gegen die Grundsätze der Nachhaltigkeit !
Unter Nachhaltigkeit wird eine Art Generationsvertrag verstanden, wobei die langfristige soziale und ökologische Entwicklung so zu gestalten ist, dass sie den heutigen und künftigen Generationen gleichermaßen gerecht wird. Soziale Gerechtigkeit, ökologische Verträglichkeit und ökonomische Leistungsfähigkeit sind dabei gleichrangige Ziele - das sogenannte Dreieck der Nachhaltigkeit. Der Generationsvertrag WALD wurde auf dem 1. Deutschen Waldgipfel vom Deutschen Forstwirtschaftsrat 2001 initiiert. Das UNO-Programm"Agenda 21" bildet, die auf internationaler Ebene vereinbarte, völkerrechtlich verbindende Grundlage für eine nachhaltige Bewirtschaftung und den Schutz der Wälder weltweit, auch des Deutschen WALDes.
WALD ist Heimat, WALD ist Lebensgrundlage, WALD ist Rückzugsort sowie Erholungsraum und WALD besitzt eine hohe Gemeinwohlverpflichtung.
Der WALD muss gepflegt werden, um ihn zu bewahren und wir alle tragen die Verantwortung für unseren WALD und seiner Erhaltung. In der Tradition unserer Vorfahren und als Kulturgut für unsere Kinder. Denn nur durch eine nachhaltige Waldbewirtschaftung kann die natürliche Balance des WALDes und somit der Schutz aller Güter gewährleistet werden.
Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung ist somit gelebter Generationsvertrag !
Mit diesem Gesetzsentwurf würde Thüringen den Weg der Nachhaltigkeit verlassen und auch gegen die Europäische Waldstrategie 2030 verstoßen. In der Präambel heißt es : Wälder sind Orte, an denen man sich mit der Natur verbinden kann und sie helfen uns dabei , unsere körperliche und geistige Gesundheit zu stärken und sie sind für die Erhaltung lebendiger und florcierender ländlicher Gebiete von zentraler Bedeutung. Eine gesunde Zukunft von Mensch und Planet sowie Wohlstand hängen davon ab, ob sichergestellt wird, dass die Wälder in ganz Europa gesund, artenreich und widerstandsfähig sind. Man erkennt die zentrale und multifunktionale Rolle des Waldes sowie den Beitrag der Forstwirte und der gesamten waldbasierten Wertschöpfungskette für den Menschen. Aber scheinbar nicht in Thüringen !
Hoffentlich erkennt man in Thüringen die Macht der Stärke der Natur, die Stärke der Vernunft und unterschätzt nicht die Macht von aufrichtigen und ehrlichen Menschen.
Sollten Sie dieses Gesetz in Erwägung ziehen, dann fordern wir Thüringer und Thüringerinnen unseren WALD zurück ! Denn Sie sind sich des verantwortungvollen Umgangs mit unserem Allgemeingut nicht mehr bewusst. Denn dieses Gesetz ist weder ökologisch, noch ökonomisch und erst recht nicht sozial .
Kultur-und Heimatverein Oberstadt e.V.
Der Wald gehört den Bürgern
Das Ansinnen der Thüringer Landesregierung, die Einnahmeeinbußen aus der staatlichen Holzwirtschaft mit Windrädern im Staatsforst zu kompensieren, ist abzulehnen.
Seit 3 Jahren unternehmen Walbesitzer und Waldgenossenschaften in Thüringen mit Wiederaufforstung und einem neuen Weg, der Naturverjüngung, alles, um die geschädigten Fichtenmonokulturen in einen widerstandsfähigen natürlichen Mischwald umzuwandeln. Die Waldgenossenschaft unseres kleinen Dorfes hat im Jahr 2023 ca. € 100.000 in Baumpflanzungen und Einzäunung gegen Wildverbiss investiert. Wir sehen heute, nach nur 2 Jahren, auf allen bewirtschafteten und sogar völlig sich selbst überlassenen Flächen eine ausreichende Anzahl an Bäumen, die in wenigen Jahren einen intakten Wald bilden werden.
Am 29.09.2025 hat der Bundesumweltminister Carsten Schneider einen milliardenschweren Förderplan zur Entwicklung des natürlichen Klimaschutzes vorgestellt. Darin geht es unter anderem um die Steigerung des Anteils an stabilen Mischwäldern um 400.000 ha, um mehr CO2 aus der Luft binden zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen laut des Gesetzentwurfs nicht nur geschädigte Flächen erneuert, sondern auch bisher unbewaldete Gebiete bepflanzt werden. Als wichtige Säule sieht der Minister den Rückbau von Kanälen, um das Wasser in den Wäldern zu halten.
Demgegenüber entwirft die Thüringer Landesregierung ein Gesetz, dass Waldflächen zerstört für eine zu 100% subventionierte Energieform mit nur 30% Effizienz. Der Boden wird irreversibel verdichtet und unterirdische Wasserläufe werden zerstört durch die Verbreiterung von Wegen und das Befahren mit schweren Baumaschinen. Neben der Opferung von Wald werden auch angrenzende Biotope durch einen Wassermangel geschädigt.
Der Staatswald gehört den Bürgern. Er ist für uns weit mehr als die Wirtschaftsgrundlage der Waldwirtschaft. Wir zahlen Steuern an den Staat für die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Infrastruktur, Bildung, Gesundheit und der Erhaltung des Staatseigentums. Dazu gehört auch unser Wald. Diese Aufgabenfelder dienen dem Gemeinwohl und müssen keinen Profit bringen.
Den Wald, dem Profit zu opfern, unter dem Deckmantel der sogenannten Energiewende, ist skandalös.
Was unterscheidet den Brasilianischen Regenwald vom Thüringer Wald?
Die Bundesrepublik Deutschland spendet jährlich imense Unsummen zur Rettung des Brasilianischen Regenwaldes, der ja durch seine Eigenschaft als CO2-Binder als der Globale Klimaretter Nummer 1 des Weltklimas gilt. Im Freistaat Thüringen soll dagegen der vorhandene Wald, der hier auch für das lokale Klima zeichnet, für Profitinteressen, für alle Zeiten geopfert werden.
Dabei geht es hier in Thüringen um die Staatsforsten. Wer ist der Staat? ... es sind die Menschen die hier leben und nicht irgendwelche (meist fachlich inkompetente) Politiker. Machen Sie Ihre Gesetze für die Menschen die hier leben und nicht für unsinnige Profitinteressen und falsche grüne Ideologien!!!
Heimatgefühl und kulturelle Identität und der Zusammenhang mit dem Brasilianischen Regenwald
Heimatgefühl und kulturelle Identität und der Zusammenhang zum Brasilianischen Regenwald
Der Thüringer Wald prägt das Selbstverständnis und die emotionale Bindung der
Bevölkerung an ihre Region. Eingriffe durch 250–300 Meter hohe Industrieanlagen
zerstören gewachsene Kulturlandschaften. Windkraft im Staatswald ist kulturell
nicht akzeptabel und politisch nicht legitimierbar.
Die Bundesrepublik Deutschland spendet jährlich imense Unsummen zur Rettung des Brasilianischen Regenwaldes, der ja durch seine Eigenschaft als CO2-Binder als der Globale Klimaretter Nummer 1 des Weltklimas gilt. Im Freistaat Thüringen soll dagegen der vorhandene Wald, der hier auch für das lokale Klima zeichnet, für Profitinteressen, für alle Zeiten geopfert werden.
Dabei geht es hier in Thüringen um die Staatsforsten. Wer ist der Staat? ... es sind die Menschen die hier leben und nicht irgendwelche (meist fachlich inkompetente) Politiker. Machen Sie Ihre Gesetze für die Menschen die hier leben und nicht für unsinnige Profitinteressen und falsche grüne Ideologien!!!
NEIN zu Windrädern im Wald!
Die Politiker möchten die Schuld für die Zerstörung unserer Wälder dem Thüringer Forst aufbürden? Wenn dieser WKA massiv bauen lässt, dann sagen diese " Volksvertreter" - wir haben keine Schuld, wenden Sie sich an den Thüringen Forst.
Die Bürgerinitiative Unterwellenborn sagt NEIN, zu Windrädern im Wald und Windrädern allgemein in Thüringen!
Wir Bürger der Initiative lehnen den Gesetzentwurf von CDU, SPD und BSW ab! Politiker von CDU lügen offensichtlich die Bevölkerung so offen und dreist ins Gesicht, dass es uns die Sprache verschlägt.
Viele posten bei facebook und fordern keine WKA im Wald, machen jedoch genau das Gegenteil! Wir kennen ja bereits die Wahllügen von Merz, Lügen sind bis ins kleinste Glied dieser Partei offensichtlich die neue Umgangsform.
Das " Grüne Herz von Deutschland "soll nun auch dem Ökowahn zum Opfer fallen. Einer Politik, die unsere Umwelt zerstört, die Bürger verarmen lässt und die Gesundheit gefährdet - ohne einen Einfluss weltweit auf das Klima.
CO2 hat einen Anteil in der Atmosphäre beträgt 0,042 %, je mehr Bäume gefällt werden, desto mehr CO2.
Thüringen produziert bereits mehr Strom, als es verbraucht.
Rein rechtlich gehört der Thürigen Forst dem Volk! Das Volk ist der Staat, nicht Politiker die, die Interessen der Bürger mit Füßen treten.
· Rechtlich gehört der Staatsforst dem Staat (Bundesland).
· Im Geiste der Demokratie und in seiner Funktion gehört er tatsächlich dem Bürger.
Der Staat handelt als Treuhänder oder Verwalter des Waldes für die heutige und zukünftige Generationen von Bürgern. Das Konzept der Nachhaltigkeit, das übrigens im deutschen Forstwesen des 18. Jahrhunderts erfunden wurde, passt perfekt dazu: Man soll nur so viel ernten, wie nachwächst, damit auch künftige Bürger noch einen Wald vorfinden. Bürger "besitzen" den Wald also nicht im Sinne einer Ware, die Sie verkaufen können, aber Sie haben das Recht, ihn zu nutzen (zur Erholung), und Sie haben den Anspruch, dass er für Sie und Ihre Kinder nachhaltig und multifunktional bewirtschaftet wird. In diesem Sinne ist der Staatsforst ein wunderbares Beispiel für gelebte Demokratie und Gemeinwohlorientierung.
Wir sagen NEIN! Keine Hintertür für Windräder im Wald!
Die Politiker möchten die Schuld für die Zerstörung unserer Wälder dem Thüringer Forst aufbürden? Wenn dieser WKA massiv bauen lässt, dann sagen diese " Volksvertreter" - wir haben keine Schuld, wenden Sie sich an den Thüringen Forst.
Die Bürgerinitiative Unterwellenborn sagt NEIN, zu Windrädern im Wald und Windrädern allgemein in Thüringen!
Wir Bürger der Initiative lehnen den Gesetzentwurf von CDU, SPD und BSW ab! Politiker von CDU lügen offensichtlich die Bevölkerung so offen und dreist ins Gesicht, dass es uns die Sprache verschlägt.
Viele posten bei facebook und fordern keine WKA im Wald, machen jedoch genau das Gegenteil! Wir kennen ja bereits die Wahllügen von Merz, Lügen sind bis ins kleinste Glied dieser Partei offensichtlich die neue Umgangsform.
Das " Grüne Herz von Deutschland "soll nun auch dem Ökowahn zum Opfer fallen. Einer Politik, die unsere Umwelt zerstört, die Bürger verarmen lässt und die Gesundheit gefährdet - ohne einen Einfluss weltweit auf das Klima.
CO2 hat einen Anteil in der Atmosphäre beträgt 0,042 %, je mehr Bäume gefällt werden, desto mehr CO2.
Thüringen produziert bereits mehr Strom, als es verbraucht.
Rein rechtlich gehört der Thürigen Forst dem Volk! Das Volk ist der Staat, nicht Politiker die, die Interessen der Bürger mit Füßen treten.
· Rechtlich gehört der Staatsforst dem Staat (Bundesland).
· Im Geiste der Demokratie und in seiner Funktion gehört er tatsächlich dem Bürger.
Der Staat handelt als Treuhänder oder Verwalter des Waldes für die heutige und zukünftige Generationen von Bürgern. Das Konzept der Nachhaltigkeit, das übrigens im deutschen Forstwesen des 18. Jahrhunderts erfunden wurde, passt perfekt dazu: Man soll nur so viel ernten, wie nachwächst, damit auch künftige Bürger noch einen Wald vorfinden. Bürger "besitzen" den Wald also nicht im Sinne einer Ware, die Sie verkaufen können, aber Sie haben das Recht, ihn zu nutzen (zur Erholung), und Sie haben den Anspruch, dass er für Sie und Ihre Kinder nachhaltig und multifunktional bewirtschaftet wird. In diesem Sinne ist der Staatsforst ein wunderbares Beispiel für gelebte Demokratie und Gemeinwohlorientierung.
Wald schützen
Das „Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation“ ist eine rücksichtslose Öffnung aller Waldflächen im „Grünen Herzen Deutschlands“. Es ermöglicht dem Forst Windenergieanlagen im Wald zu errichten und mit diesen Industrieanlagen Geld zu verdienen, welches von den Stromkunden durch erhöhten Strompreis zu zahlen ist. Ich, als Mitglied der Bürgerinitiative St. Gangloff „Unser Holzland - Kein Windkraftland“ kämpfe seit 2017 für den Erhalt des Waldes, der dem Bau von Windenergieanlagen zum Opfer fallen soll.
Seit dieser Zeit versprechen Thüringer CDU Politiker "auch wir sind gegen Windenergieanlagen im Wald..."
Siehe Link zum Video 1. Waldkampftag der BI 21. Mai 2017 in Reichenbach
https://www.proholzlandwald.de/bi/wald-kampf-tag-am-1-mai/ oder OTZ-Beitrag von 2019
https://www.otz.de/regionen/eisenberg/article227215199/Rodung-von-50-000-Quadratmetern-Wald-bei-St-Gangloff-unerlaesslich.html
ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts trägt eine zentrale Verantwortung für den Schutz des Waldes, dieses wertvollen Ökosystems. Es ist nicht nur ein bedeutender Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern auch ein wichtiges Erholungsgebiet. Die Errichtung von WKA im Wald steht im Widerspruch zu den Zielen des Landesforstgesetzes, den Wald als Natur- und Erholungsraum zu schützen.
Wälder tragen zum Klimaschutz bei, regulieren den Wasserhaushalt und tragen zur Biodiversität bei und binden große Mengen CO2.
Warum werden die Argumente und Warnungen die von Ärzten, Fachleuten und Betroffenen kommen, nicht ernst genommen?
Es geht nur noch um Profit, Macht und Zerstörung dessen, was unsere Heimat ausmacht und was erhaltenswert ist.
Der Forst sollte den Wald schützen, pflegen und erhalten und nicht zerstören.
Die Errichtung von Windkraftanlagen bedeutet unweigerlich die Zerstörung nahezu aller relevanten Schutz- und Kulturgüter. Die Zerstörung von Biodiversität, Wasserschutz, Bodenschutz, Waldschutz und Lärmschutz wird dem Klimaschutz untergeordnet und als nachrangig eingestuft. Die Errichtung von Windkraftanlagen bedeutet unweigerlich die Zerstörung dieser Schutz- und Kulturgüter.
Mit einer Gesetzesänderung, dass der Forst WKA im Wald zum Geldverdienen nutzen kann, werden die vorhandenen ökologischen und kulturellen Gegebenheiten bewusst geopfert, sowie die Land- und Forstwirtschaft zweckentfremdet.
Die Abgeordneten ALLER Fraktionen sollten Verantwortung übernehmen und mit Vernunft für die Zukunft entscheiden , indem sie diesem Gesetz ihre Zustimmung verweigern.
Die Landesregierung und das gesamte Parlament sollten in Verantwortung gegenüber zukünftiger Generationen mit gutem Beispiel voran gehen, und sich für die Erhaltung unserer Wälder einsetzen.
Sie sind als verantwortliche Entscheidungsträger in der Pflicht. Sie tragen letztendlich die
Haftung für ihr Tun und diese wird von uns eingefordert – das ist ein Versprechen.
MfG P. Gimper
Der Wald muss geschützt werden!
Tiefe Wunden im Wald
Der Transport des tonnenschweren Materials für die Errichtung der WEA erfordert breite, stark befestigte Trassen durch den Wald, für deren Bau Bäume abgeholzt werden müssen. Pro Anlage sind mehr als 3.000 Tonnen Stahl, Beton, Kupfer, selte- ne Erden, Hydrauliköle etc. nötig – Rohstoffe, die anderenorts ausgebeutet werden. Wegen der Länge der mit Schwertrans- portern herangeschafften Rotorblätter müssen die Kurven der Trassen sehr lang gezogen sein. Am Ort der WEA-Errich- tung braucht es einerseits Freiflächen für die Lagerung und
Vormontage der Einzelteile, andererseits für das Fundament der Anlage. Auch dafür müssen Bäume abgeholzt und die Flächen befestigt werden. Für eine 2,5 Megawatt-Anlage sind inklusive der Zuwege ungefähr 10 Hektar nötig, die dem Wald entrissen werden.
Das Aufreißen geschlossener Waldgebiete bedeutet aber einen massiven Eingriff in das ausgeglichene Waldbin- nenklima: Es kommt zu einer starken Sonneneinstrahlung in die baumfreien Flächen und damit zu einem Temperaturan- stieg, der Boden trocknet aus, die bisher im Verband stehen- den, nun freigestellten Bäume der Randbereiche leiden unter Sonnenbrand und Trockenheit, kränkeln und siechen langsam dahin. Die rund 15 Meter tiefen Betonfundamente der Anlagen bedeuten auch einen schwerwiegenden Eingriff in den Grund- und Quellwasserhaushalt der Gebiete, was besonders in Berg- wäldern als der Ursprung von Bächen zu Buche schlägt. Bo- den-, Wasser- und Temperaturhaushalt werden weit über den Standort hinaus beeinträchtigt, wozu auch die Wirbelschlep- pen der WEA beitragen. Damit verlieren solche Waldflächen ihre Eigenschaft als Temperaturregulator und Puffer gegen extreme Wetterereignisse.
Große Erosionsprobleme
Nach einer neueren Studie der chinesischen Universität Nan- jing mit dem Titel „Bewertung von Waldschäden und Boden- erosion in einem Windparkprojekt anhand von Satellitenbe- obachtungen“ gibt es weitere Minuspunkte für den Bau von WEA im Wald. Der Wissenschaftler Zilong Xia hat zusammen
mit sieben Kollegen Satellitendaten von fünf Standorten in Chi- na, Kanada, USA, Schweden und Großbritannien ausgewertet und dabei unter anderem eine Zunahme der Bodenerosion an den durch den Wald gebauten Straßen und den Windenergie- anlagen von 200 bis 300 Prozent im Vergleich mit der Situati- on vor dem Bau festgestellt, vereinzelt sogar bis zu 1.000 Pro- zent, wobei Bergwälder logischerweise stärker betroffen sind als Flachlandwälder. Bergkämme sind demnach am stärks- ten beeinträchtigt. Gerade sie sind aber die windergiebigsten Standorte und damit äußerst begehrt. Dies bedeutet zum Bei- spiel für das Mittelgebirgsland Hessen, in dem etwa ein Fünf- tel der Bergkuppen zum Bau von WEA freigegeben sind, dass große Erosionsprobleme auf die Wälder zukommen werden.
Grünes Herz Deutschlands
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Herr Prof. Dr. M.Voigt, sehr geehrte Abgeordnete des Thüringer Landtages,
ich fordere Sie auf den eingebrachten Gesetzesentwurf abzulehnen.
Der eingebrachte Gesetzentwurf, Drucksache 8/2232 soll dem ThüringenForst erlauben Windenergie im Staatsforst zuzulassen.
Zitat “Die Landesforstanstalt kann Geschäfte jeder Art tätigen, die unmittelbar oder mittelbar der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen; davon umfasst sind auch Geschäfte zur Erzeugung von erneuerbaren Energien“
und weiter bei B (Seite 10von18)
„Die Ergänzung dient der Klarstellung, dass die Erzeugung von erneuerbaren Energien zu den Geschäften der Landesforstanstalt zählt“
Dieser Gesetzesentwurf steht im Widerspruch zum BWaldG. Der §1 BWaldG beschreibt genau die staatliche Aufgabe:
„den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern,“
Der Staatsforst selbst, sieht seine Aufgabe so: „Der Wald mit seinen multifunktionalen Eigenschaften wird seit Jahrzehnten durch die Gesellschaft wertgeschätzt. Aktuell mehr denn je, seitdem die Klimaschutzwirkung der Wälder bekannt ist. Neben den wichtigen Schutz- und Erholungsfunktionen erhielt auch der Rohstoff Holz eine neue Wertung.“ siehe https://www.thueringenforst.de/wald-zukunft/waldbau-jagd-waldpflege
„Wälder gehören - auch wenn sie sich in ihrem Alter, der Baumartenzusammensetzung und in ihrer Bewirtschaftungsform regional stark unterscheiden - mit zu den naturnahesten Bereichen Deutschlands. Trotz jahrhundertelanger Veränderungen ist der Wald ein wichtiger Lebensraum für viele Tiere, Pflanzen, Flechten und Pilze geblieben. Wälder dienen zunehmend unseren Erholungs- und Freizeitbedürfnissen. Sie erfüllen wichtige Schutz- und Nutzfunktionen für die Daseinsvorsorge, zum Beispiel für den Bodenschutz, für den Wasserhaushalt, für das Mikro- und Makroklima und als Kohlendioxidspeicher. Aktuell schaffen der Bau und Betrieb von Windrädern in Waldgebieten optisch und landschaftsästhetisch stark bedrängende und belastende Verhältnisse. Windräder zerstören das Erscheinungsbild ganzer Waldlandschaften und vermitteln ihnen den Charakter eines Industrieraumes. Ihre Dominanz mit Gesamthöhen von über 200 m verstärkt aufgrund der Bevorzugung exponierter Waldstandorte diesen Eindruck. Der Bau von Windrädern im Wald schädigt die Biodiversität, den Erholungswert und die landschaftsästhetische Funktion von Waldlandschaften. Er ist sowohl in öffentlichen, als auch in privaten Wäldern grundsätzlich zu untersagen.“ Naturschutzinitiative e.V.
Ich kann nicht nachvollziehen, wie von politischen Entscheidern, so ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden konnte, für mich unglaublich und ein Wortbruch des Thüringer Landtages, besonders von der CDU und Ihnen Herr Ministerpräsident!
Ich darf Sie u.a. an folgende Aussagen, Initiativen der CDU erinnern.
- Drucksache 6/7650
Zitat „Eine Umwandlung zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig.“
Zitat „Wald steht unter besonderem gesetzlichen Schutz, seine Erhaltung und Mehrung ist als Gesetzeszweck im Thüringer Waldgesetz ausdrücklich formuliert.“
- Drucksache7/9068
Zitat „Wald muss Wald bleiben – Keine Windkraftanlagen in Thüringer Wäldern.“
Zitat „Die CDU-Fraktion unterstützt das Ziel des Vierten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes in der Drucksache 7/6811, Waldflächen zu erhalten und vor anderen Nutzungen zu schützen sowie spezifische Waldfunktionen zu verbessern.“
- 7. Waldkampftag in St.Gangloff Mai/2022
Prof. Dr. Mario Vogt (MDL, CDU)
Fraktionschef der CDU im Thüringer Landtag ließ sich entschuldigen, da er an diesem Tag auf einer anderen Veranstaltung war. Er ließ jedoch ausrichten „Das Thüringer Waldgesetz bleibt“. (Quelle EIKE)
- - auf einer Grußkarte 2024 handschriftlich versichert:
“Gemeinsam erhalten wir den Wald und setzen uns gegen Windräder dort ein. Ihr Mario Voigt”
Es wurde auf Landesebene, wie auch auf Bundesebene vor den Wahlen u.a. versprochen die Energiepolitik von RotRotGrün zu ändern, technologieoffen zu sein, den Wald zu schützen. Nach der Wahl aber -ein weiter so-, dass ist für mich Betrug am Volk!
Mein Eindruck ist, dass hier der Staatsforst nur vorgeschoben wird. Finanzielle Mittel sind für alle möglichen Sachen vorhanden, selbst für Rüstung und Krieg. Ist wirklich kein Geld für den ThüringenForst zur Pflege unserer Wälder vorhanden? Oder sind die fehlenden Flächen für die Umsetzung der Flächenausbauziele für Windkraft lt. WindBG der wirkliche Grund?
Die Thüringer Landesregierung will die Außenwirkung von Thüringen verbessern und fördern und hat „Das grüne Herz Deutschlands“ wieder aufleben lassen. Aber mit dem Gesetzesentwurf wird das waldreiche Thüringen, das Grüne Herz, zerstört und damit auch unsere Identität!
https://www.uni-weimar.de/de/architektur-und-urbanistik/professuren/raumplanung-und-raumforschung/lehre/wise-2122/b-p-thueringen/ schreibt dazu „Thüringen, das grüne Herz Deutschlands. Identität und Identifikationsprozess einer Region durch einen grünen Referenzrahmen. Der Binnenstaat Thüringen nimmt nur 4,5% der deutschen Fläche ein, aber ist zu einem Drittel bewaldet und beherbnergt über zwei drittel aller Tier- und Pflantenarten Deutschlands. Geographisch in der Mitte deutschlands gelegen, spielt das Land eine besondere Rolle als strategische Plattform für die Biodiversität, wie zum Beispiel für die Wiederansiedlung des Luchses."
CDU hat Glaubwürdigkeit verspielt
Mit diesem Gesetztentwurf hat sich die CDU und insbesondere Mario Voigt ihre letzte Glaubwürdigkeit verspielt. Die Frage, warum die AfD immer mehr Stimme bekommt, hat sich hiermit selbst beantwortet. Es ist einfach nichts verwertbares mehr da.
Thüringen ist so ein schönes, grünes Bundesland in dem ich gerne lebe. Gerade der Wald verdient unseren größten Schutz.
Mein Vorschlag: diesen Gesetztentwurf sofort zurück ziehen, einrahmen und am Eingang des Landtages als mahnendes Beispiel für menschliche Dummheit aufhängen.
Wälder schützen !
Es ist eine Farce, wenn sich Deutschland zum Schutz der tropischen Regenwälder, mit einer Milliarde Euro am Schutzfonds Tropical Forest Forever Facility (TFFF) beteiligt und gleichzeitig seine Wälder einer industriellen Nutzung zuführt.
Absurd ist es, wenn der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Friedrich Merz, in seiner Rede beim World Climate Leaders‘ Summit in Brasilien davon spricht, dass die Tropenwälder einer der wichtigsten Kohlenstoffspeicher weltweit und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen zugleich seien und dass Deutschland deshalb den geplanten Waldschutzfonds TFFF – „Tropical Forest Forever Facility" – unterstützen werde, auch finanziell, während die Regierungsparteien in Thüringen zu dem Ergebnis kommen, in den Wäldern des Freistaates Thüringen, Industrieanlagen zu errichten und zu betreiben.
Letztendlich ist es doch so, dass es in unserem Bundesland, in Thüringen, nicht mehr sehr viele unverletzte Landschaften gibt. Bisher waren das vor allem die großen und zusammenhängenden Waldgebiete. Windenergieanlagen im Wald bedeuten, dass die Ziele des Naturschutzes, wie sie im § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes formuliert sind – nämlich Schutz der biologischen Vielfalt, Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und Sicherung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft – komplett auf den Kopf gestellt werden. Die Staatswälder, die Wälder, welche sich im Besitz des Freistaates Thüringen befinden, gehören uns allen und ihre Auslieferung an die Windenergiebranche kommt einer Veruntreuung öffentlichen Eigentums gleich. Dies steht im Widerspruch zur UN-Klimakonferenz in Glasgow 2021, auf der ein Pakt zur Rettung der Wälder beschlossen wurde.
Die Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“, welche es der Landesforstanstalt ermöglicht, Geschäfte jeder Art zu tätigen, die unmittelbar oder mittelbar der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen, davon umfasst sind auch Geschäfte zur Erzeugung von erneuerbaren Energien, ist abzulehnen!
Stoppt den Frevel am Wald!
Guten Tag,
der Gesetzentwurf steht stellvertretend für den Irrsinn und sämtliche Irrwege dieser Energiewende. Wälder zu degradieren für die Energiegewinnung durch Windkraft ist unverantwortlich.
Sie beziehen sich in Ihrem Gesetzentwurf vorerst auf den Staatswald. Wie wollen Sie es rechtfertigen, dass in Privatwäldern keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen?
Die eigentliche Problematik ist doch, dass die von der Bundesregierung geforderten 2% der Fläche nicht zu erbringen sind, ohne in naturschutzsensible Bereiche einzudringen, ohne den Denkmalschutz aufzuheben, ohne schönste thüringische Landschaften in Industrieparks zu verwandeln.
Wälder sind unsere wertvollsten Naturräume. Sie sind Lebensraum vieler seltener und schützenswerter Tierarten. Sie haben eine große Erholungsfunktion für den Menschen. Sie speichern Feuchtigkeit und entziehen der Atmosphäre CO2. Sinnvoll wäre es doch nun, gesunde Mischwälder aufzuforsten anstatt Windkraftanlagen in den Wald zu stellen! Windkraft im Wald führt zur Austrocknung des Bodens durch Temperaturerhöhung infolge der Luftverwirbelung, der Schneisen in den Wald. Kein Forstwirt kann diese Pläne gut heißen...und niemand sonst!
Die Landesregierung sollte zu Ihren Wahlversprechen stehen! Dafür muss sie sich in Berlin für den Erhalt Thüringer Wälder stark machen und ein Absenken des Flächenziels einfordern.
Der Schutz und die Erhaltung unserer Wälder als elementares Menschenrecht
Hiermit appelliere ich an Ihre Verantwortung, unsere Wälder als lebenswichtiges Ökosystem zu schützen, anstatt riesige Flächen für Windkraftanlagen zu roden und damit eine irreparabel, fortschreitende Umweltzerstörung zu begehen. Habitate seltener Arten werden zerstört, Wildkatzen, Luchse, Wölfe verlieren ihre Rückzugsorte und werden somit ihrer Lebensgrundlagen beraubt, tausende Vogelarten werden zu Schlagopfern, wo bleibt hier der ursprünglich strenge Schutz dieser Arten, die wichtige Teile eines gesunden Ökosystems ausmachen ? Riesige Flächen unserer Waldböden werden zerstört und versiegelt, die Bodendiversität und seltene Pflanzenarten, die jetzt schon vom Aussterben bedroht sind, werden zu Opfern großflächiger Rodungen. Sind nicht unsere Wälder der beste Schutz für ein gesundes Klima und die Wiederaufforstung ist ein wichtiger Bestandteil, damit der Schutz und der Erhalt unserer Wälder garantiert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Liffert, Mitglied ThLEmV
Ja - zum Erhalt und zum Schutz des Waldes und unserer Heimat!
Sehr geehrte Abgeordnete des Thüringer Landtages,
mit großer Sorge haben wir den Entwurf des Gesetzes zum „Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt ThüringenForst und zur waldbedrohenden Forstsituation“ zur Kenntnis genommen.
Die wichtigste Aufgabe der Landesforstanstalt muss in der Bewirtschaftung des Waldes und dem Schutz der Natur bestehen.
Unser Thüringer Wald, der in der Vergangenheit durch Dürre, Borkenkäfer, Sturm usw. stark geschädigt wurde, braucht dringend Schutz, Wiederaufforstung auf der gesamten Fläche und Zeit zum Wachsen.
Aufgrund von Rodungen, Wegebau und Bau von riesigen Fundamenten, die für die Errichtung sämtlicher Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien notwendig sind, würde ein massiver, schädlicher Eingriff in das Ökosystem Wald stattfinden.
Die Gesundheit der Menschen und die Tier-und Pflanzenwelt leidet enorm unter solchen Anlagen.
Dem erklärten Ziel und Leitbild der Landesforstanstalt wäre somit komplett widersprochen.
Unser Wald ist Rückzugsort für den Menschen und die Tier- und Pflanzenwelt, Erholungsort, Wasserspeicher, Sauerstoff-Produzent, CO2-Verwerter, Schattenspender, uvm.
Anstatt unsere wundervolle Natur zu zerstören, sollten wir mehr im Einklang mit ihr leben.
Ihre und unsere Nachkommen werden es Ihnen/uns danken!
W ir
A alle
L eben
D avon
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen, die richtige Entscheidung zugunsten unseres Waldes, unserer Natur, uns Menschen und der Tier-und Pflanzenwelt zu treffen.
Knut und Sandra Scharf
Oberstadt
Keine Windräder in den Wald !!!
Alle Abgeordnete des Thür.Landtages müssen sich aktiv für den Schutz der bestehenden Thür.Wälder einsetzen . Es dürfen keine wertvolle gesunde Wälder zerstört werden , nur wegen diesen Windradwahnsinn ! Wer Wälder zerstört , zerstört den natürlichen Lebensraum von Tieren , Grundwasseradern werden gefährdet u. der Boden wird ausgetrocknet !!!
Lassen Sie uns nicht nur Bäume pflanzen , sondern lassen Sie uns dafür sorgen , dass keine Wälder zerstört werden u. das bereits betehende Wälder unseren notwendigen Schutz erhalten !!!
Die thür. Wälder müssen erhalten werden u. es darf kein unnötiger Verlust der Natur entstehen !
Thüringen meine Heimat ! Das Grüne Herz Deutschlands !
Das wollen Sie vernichten !
Wenn ist endlich diese irrsinnige Energiepolitik beeendet !
Ich appeliere an Ihr Gewissen ! Politik für den Menschen hier vor Ort !
GLÜCK AUF !
Stellungnahme zum Vorhaben der Windenergienutzung im Thüringer Staatswald
Sehr geehrte Abgeordnete der Regierungskoalition,
die beabsichtigte Öffnung des Thüringer Staatswaldes für Windenergieanlagen (WEA) steht aus artenschutzrechtlicher, forstrechtlicher, wasserrechtlicher, verfassungsrechtlicher und wissenschaftlich-ökologischer Sicht in einem Maß in Konflikt mit geltenden Grundsätzen, dass das Vorhaben rechtsstaatlich wie ökologisch nicht vertretbar erscheint.
1. Artenschutzrecht: Klare Verbote nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Der Staatswald dient nachweislich als Habitat streng geschützter Arten wie Schwarzstorch, Rotmilan und verschiedenen Fledermausarten.
Das BNatSchG enthält in § 44 zwingende Verbotstatbestände, u. a.:
Diese Verbote sind nicht abwägungsfähig – sie gelten absolut.
Bei bekannten Vorkommen kollisionsgefährdeter Arten (z. B. Rotmilan) sind hohe Kollisionsrisiken wissenschaftlich gut dokumentiert (u. a. durch Studien des Dachverbands Deutscher Avifaunisten, DDA, und der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten).
Ein Verstoß gegen § 44 BNatSchG kann nicht durch energiepolitische Erwägungen kompensiert werden. Damit kollidieren WEA im Wald regelmäßig mit zwingendem europäischem und nationalem Artenschutzrecht.
2. Ökosystemleistungen des Waldes: Wissenschaftlich belegte Unvereinbarkeit
Der Wald stellt laut IPCC, Umweltbundesamt und Helmholtz-Zentren essenzielle Ökosystemleistungen bereit:
Rodungen, Bodenaushub und Zufahrtsstraßen beeinträchtigen diese Leistungen dauerhaft, teilweise irreversibel.
Insbesondere Bodenverdichtungen gelten in der Waldökologie als „praktisch nicht rückholbar“ (u. a. Universität Göttingen, Waldbodenforschung).
Der wissenschaftliche Konsens lautet:
Waldzerstörung für Energieerzeugung führt zu einem Netto-Verlust ökologischer Funktionen.
3. Wasserrecht: Risiko für Grundwasserneubildung
Waldböden besitzen eine besonders hohe Infiltrationsleistung und sind entscheidend für Trinkwassersicherheit und Grundwasserneubildung (BMUV; DVGW; Landesumweltämter).
Flächenversiegelungen durch Fundamente und Erschließungswege:
Vor allem in Mittelgebirgsregionen sind solche Eingriffe laut Hydrologie-Forschungen hochgradig risikobehaftet.
Damit stehen WEA-Standorte im Wald in Konflikt mit den Zielen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), insbesondere dem Verschlechterungsverbot.
4. Bodenschutz: Verstoß gegen § 17 ThürWaldG
Das Thüringer Waldgesetz verpflichtet zur Erhaltung der Waldböden und untersagt vermeidbare nachhaltige Schädigungen.
Bauvorhaben dieser Größenordnung führen jedoch zu:
Diese Schäden widersprechen sowohl § 17 ThürWaldG als auch den Grundsätzen nachhaltiger Forstwirtschaft nach § 1 und § 6 ThürWaldG.
Da Waldböden nicht regenerierbar sind, liegt ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der Nachhaltigkeit vor.
5. Klimaschutz: Wald als CO₂-Senke – wissenschaftlich unersetzbar
Der Wald Thüringens gehört zu den wichtigsten Kohlenstoffsenken Deutschlands.
Rodungen zur Schaffung von Fundament- und Kranflächen führen zu:
Der IPCC betont ausdrücklich, dass Schutz und Wiederherstellung von Waldflächen zu den wirksamsten Klimaschutzmaßnahmen gehören.
Der Ersatz langlebiger Kohlenstoffspeicher durch Industrieanlagen ist klimapolitisch kontraproduktiv.
6. Forstrechtlicher Gemeinwohlauftrag von ThüringenForst
ThüringenForst ist gesetzlich verpflichtet,
Eine Beteiligung an hochsubventionierten Energieprojekten erzeugt einen strukturellen Interessenkonflikt und widerspricht dem Grundgedanken des ThürLForstAG.
7. Verfassungsrechtliche Bedenken
Artikel 20a Grundgesetz verpflichtet Staat und Verwaltung ausdrücklich zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
Der Gesetzgeber ist hierbei an das Verschlechterungsverbot gebunden.
Eine politische Entscheidung, die vorsätzlich die Degradierung eines schutzwürdigen Ökosystems herbeiführt, könnte verfassungsrechtliche Relevanz entfalten.
8. Rechtsstaatliches Problem: Unvereinbare Doppelrolle
Wenn ThüringenForst gleichzeitig
Das verstößt gegen fundamentale Prinzipien des Verwaltungsrechts:
9. Unverhältnismäßigkeit mangels Bedarf
Da nach aktuellem Kenntnisstand ausreichend windstarke Offenlandflächen existieren, ist der Wald nicht notwendig, um die Landesausbauziele zu erreichen.
Eingriffe in geschützte Ökosysteme ohne zwingenden Bedarf verstoßen gegen das Übermaßverbot – ein zentrales Prinzip im öffentlichen Recht.
10. Vertrauensbruch und demokratische Legitimation
Politische Zusagen über Jahre – „Keine Windkraft im Wald“ – erzeugen berechtigtes Vertrauen der Bürger.
Ein abruptes Abweichen hiervon ohne zwingende Notwendigkeit würde die Legitimität staatlichen Handelns beschädigen und politische Institutionen schwächen.
11. Ethische Verantwortung gegenüber kommenden Generationen
Die Entscheidung über die Nutzung des Staatswaldes ist nicht nur eine fachliche oder juristische Frage, sondern betrifft grundlegende ethische Prinzipien des Generationenvertrags.
Wälder, insbesondere naturnahe Staatswälder, gehören zu den wenigen ökologischen Infrastrukturen, deren Erhalt für kommende Generationen nicht substituierbar ist.
Langfristige wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass:
Vor diesem Hintergrund trägt jede Entscheidung über Eingriffe in den Staatswald eine dauerhafte moralische Tragweite. Der Wald wird nicht für die Politikzyklen eines Jahrzehnts bewirtschaftet, sondern für die Lebensbedingungen kommender Generationen.
Die Bewahrung des Waldes ist damit nicht nur ökologischer und rechtlicher Auftrag, sondern Ausdruck intergenerationeller Verantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
BI "Nein zum Windpark" Bücheloh
Jörg Siegert
Gesetz ablehnen
Schutz der Ökosystemdienstleistungen
Wälder sind komplexe Ökosysteme, die Wasser speichern, CO₂ binden und das Klima
regulieren. Durch Rodungen, Fundamentbau und Zuwegungen werden diese Funktionen
erheblich beeinträchtigt. Windenergie im Staatswald ist daher ökologisch nicht geboten und aus Gründen der Ökosystemintegrität abzulehnen
Forstlicher Kernauftrag der Landesforstanstalt
ThüringenForst hat einen gesetzlichen Gemeinwohl- und Nachhaltigkeitsauftrag. Die
Beteiligung an hochsubventionierter Energiewirtschaft widerspricht diesem Auftrag und
führt zu Interessenkonflikten. Eine Änderung des ThürLForstAG ist daher rechtlich
nicht gerechtfertigt und abzulehnen.
Schutz des Wasserhaushalts
Der Waldboden ist ein bedeutender Wasserfilter und sorgt für Grundwasserneubildung.
Großflächige Eingriffe gefährden die Trinkwassersicherheit ganzer Regionen. Aus Gründen
des Wasserschutzes dürfen Windenergieanlagen im Staatswald nicht zugelassen
werden.
Gesellschaftlicher Frieden und Akzeptanz
Windenergie im Wald ist eines der emotionalsten und konfliktreichsten Themen im
ländlichen Raum. Eine Genehmigung im Staatswald würde den gesellschaftlichen
Frieden gefährden und die Spaltung zwischen Stadt und Land weiter verstärken.
Aus sozialen Gründen ist die Nutzung nicht vermittelbar und abzulehnen.
Der Staatsforts (ThüringenForst) „brennt“ sprichwörtlich.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der Regierungskoalition CDU–SPD–BSW ist eine tiefgreifende und unverantwortliche Änderung des Thüringer Landesforstanstaltsgesetzes (ThürForstAG) vorgesehen. Mit einem sog. Mantelgesetz soll (durch die „Hintertür“) durch die Änderung im Anstalts-Recht (Regelung zu sächlichen/finanziellen Mitteln, Krediten, Gebäuden, bestimmter Aufgaben etc.) dem ThüringenForst die Beteiligung an Energieprojekten, insbesondere Windenergieanlagen im Staatswald, erlaubt werden.
Das stellt nicht nur aus monitären Gründen (drastisch Kürzung von Haushaltsmitteln) einen „Dammbruch“, ersten Schritt zur rücksichtslosen Öffnung aller Waldflächen im Freistaat Thüringen („Grünes Herz Deutschland“), sondern auch die Verursachung von hoch kritischen Interessenkonflikten bei der gebotenen Trennung von hoheitlicher Forstverwaltung, betriebswirtschaftlicher Holzwirtschaft und der energiewirtschaftlicher Nutzung des Waldes (durch Entfremdung der Ökosystemdienstleistung Wald).
Ein solche Entwicklung kann nicht hingenommen werden, da die negativen Folgen und Langzeitschäden im empfindlichen Waldsystem nicht wieder „gut gemacht“ werden können und künftige Generationen finanziell, ökologisch, sozial, im Lebensstandard belasten.
Ich sage entschieden NEIN zu Windenergieanlagen im ThüringenForst und in allen anderen Thüringer Wäldern. Wer den Wald für politisch-ideologische Ziele opfert oder aufgibt, gibt die Natur, die Biodiversität, den Umwelt- und den natürlichen Klimaschutz und auch die Zukunft der ganzen Menschheit auf. Politiker (MdL) besinnt Euch wieder auf die Vernunft.
keine Windenergieanlagen im Wald
Seit sechs Jahren kämpfen die Bürger der Vorderrhön (und auch ich) friedlich und bestimmt für den Erhalt des Waldes, der dem Bau von Windenergieanlagen zum Opfer fallen soll. Eine Petition unserer Bürgerinitiative hatte in wenigen Wochen über 6.000 Unterzeichner. Die Anhörung wurde durch den Petitionsausschuss des Thüringer Landtages positiv bewertet.
Seit sechs Jahren gibt es das Versprechen Thüringer CDU Politiker "auch wir sind gegen Windenergieanlagen im Wald..." Ich verweise auf die Drucksache 7/9616 vom 1.3.2024.
Die Thüringer Brombeerfraktion, der die CDU angehört, legt jetzt einen Gesetzentwurf vor, der es ermöglicht, dass Thüringenforst auf seinen Waldflächen Windenergieanlagen erbaut, um damit "Geld zu erwirtschaften". Dieses Geld wird nicht erwirtschaftet, sondern jedem Stromkunden durch die künstlich erhöhten Strompreise abgenommen...
Der Thüringer Wald, das "Grüne Herz Deutschlands" wird durch diese Industrieanlagen dauerhaft zerstört.
Das ist eine Katastrophe!
Sollte dieses Gesetz unter Mitwirkung der CDU Landtagsabgeordneten verabschiedet werden, ist es eine Missachtung des mehrheitlichen Willens der Thüringer Bevölkerung und ein Bruch von Wahlversprechen.
Bei der Position zu Windkraft im Wald scheiden sich in Thüringen die Geister. Jeder Abgeordnete steht hier vor der Entscheidung, will er von den wenigen Großwaldbesitzern gewählt werden, oder von den Bürgern seines Wahlkreises.
Rolf Kallert
Keine Industrie in unseren Wäldern!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist für uns nicht nachvollziehbar, mächtige Industrieanlagen in Wäldern zu platzieren. Wälder sind ein höchst sensibles Ökosystem. Windkraftanlagen und deren Wirkung sind mit dem Naturschutz nicht vereinbar. Die Folgen sind nicht nur für die Natur sondern auch für uns Menschen dramatisch. Der Wald als Klimaregulator kann bei massenhaften Bau dieser Anlagen seiner Funktion nicht mehr nachkommen. Wir haben große Angst vor der Zukunft! Sollte den Staatlichen Forsten nun auch noch die industrielle Nutzung des Waldes durch Windräder erlaubt werden, so haben wir keine Hoffnung mehr für unsere durch den Borkekäfer geschundenen Wälder. Es sollte ein umfassendes staatliches Aufforstungsprogramm aufgelegt werden um das grüne Herz Deutschlands zu erhalten! Das wäre ein echter Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel!
Mit freundlichen Grüßen, Fam. Tambor
Wir sagen entschieden und ausdrücklich Nein zu Windrädern in Thüringer Wäldern.
Wir fordern umgehend die Wiederaufforstung der Kalamitätsflächen (Schadflächen, Windwurf, sonstige Kahlflächen), die gemäß Thüringer Waldgesetz zum Wald gehören. Waldschutz ist der effektivste und nachhaltigste Beitrag zum Klimaschutz.
Der Schutz der regionalen Tier- und Pflanzenarten muss oberste Priorität haben. Windwurfflächen, Lärmbelastung, Bodenverdichtung und Veränderung der Lebensräume gefährden Artenvielfalt und Waldökosysteme. Eine Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern wird Lebensräume alteingesessener, wandernder und sensibler Arten beeinträchtigen (z. B. Brut- und Rastplätze, Rückzugsgebiete, Höhlen- und Höhlenbewohner, waldbewohnende Flechten, Pilze etc.). Daher ist eine sorgfältige Abwägung unabdingbar und Grundvoraussetzung für verantwortungsbewusstes politisches Handeln im Sinne der Natur. Artensterben droht, wenn Lebensräume wie in dem geplanten Gesetzentwurf vorgesehen durch die geplante Errichtung von Windkraftanlagen durch die Hintertür, unweigerlich verloren gehen.
Die vorhandenen Kahlflächen innerhalb zusammenhängender Waldflächen sind mittel- und langfristig nicht tolerierbar, da sie mittelfristig Sturmschäden, Erwärmung und Austrocknung benachbarter Waldbestände fördern und negative Effekte auf Artenvielfalt, Ökosystemdienstleistungen und langfristig katastrophale Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht haben.
Vor diesem Hintergrund, ist es unsinnig und widerspricht elementar dem Streben nach Klimaschutz und forstrechtlichen Gegebenheiten, Waldbestände zu vernichten, um sie später an anderer Stelle als Erstaufforstung zu ersetzen. Selbst nach Ablauf der 20–25 Jahre Nutzungsdauer von Windkraftanlagen kann die Ersatzaufforstung nicht annähernd dieselben Funktionen eines entwickelten Waldes erfüllen und schlussendlich auch den Artenschutz nicht gewährleisten.
Erlebnisräume für Kinder: Unser Wald braucht sichere, bereichernde Erlebnisräume, in denen Kinder Natur erleben, lernen und sich verantwortungsvoll verhalten können. Neue Windenergieanlagen gefährden diese Erlebnisse durch Lärm, Schatten, Bewegungsreize und eingeschränkte Nutzungsflächen. Stattdessen sollen sanfte Waldpädagogik, barrierearme Wege, Spiel- und Lernstationen sowie kindgerechte Beobachtungspunkte im Fokus jeder Behörde stehen und somit als unbedingter Ausdruck einer menschenfreundlichen Politik wahrnehmbar sein.
Im Gegensatz zu privaten Unternehmen liegt der Fokus öffentlicher Träger nicht auf Gewinnmaximierung, sondern auf der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben – vorausgesetzt, der Staat sorgt dafür, dass öffentliche Einrichtungen angemessen finanziert sind.
Warnung an die Politik ! Recht einhalten,statt es zu missachten !
Werte Abgeordnete des Thüringer Landtages!
Thüringen Forst,TMIL und die Genehmigungsbehörden agieren in einem hochriskantem rechtlichem Raum!
1.Artenschutz: Staatliche Projekte sind keine rechtsfreien Räume
Zahlreiche der vorgesehenen Staatswaldflächen liegen in oder an Habitaten streng geschützter Arten-darunter Rotmilan,Schwarzstorch,Uhu,Mopsfledermaus und weitere kollisionsgefährdete Tierarten.
Das Tötungsverbot(§44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG) ist ein striktes Verbot,das auch für staatseigene Projekte gilt.Es kennt keine politische Ausnahmelogik und keinen "Klimabonus".
Die Rechtsprechung des BVerwG ist eindeutig:Energiewendeinteressen rechtfertigen keine Absenkung des Artenschutzstandards.(BVerwG, 4A16.16;9A 16.17)
Wenn Anlagen in Lebensräume hinein gebaut werden,in denen Vögel &Fledermäuse mit hoher Wahrscheinlichkeit getötet werden,ist dies rechtswidrig,unabhängig von den politischen Zielen.Der Staat darf sich hier nicht selbst Privilegien verschaffen,die private Projektierer nie bekämen.
2.Verwaltungsverfahren:Transparenz - u.Neutralitätsdefizite
Die administrative Konstruktion rund um den Thüringen Forst AöR ist aus rechtlicher Sicht problematisch.
-Thüringen Forst ist Flächeneigentümer,wirtschaftlicher Profiteur(Pacht,Beteiligungsmodelle) und gleichzeitig Teil der staatlichen Verwaltung
Diese Rollenvermischung erzeugt einen systemischen Interessenkonflikt,der im Verwaltungsverfahren zu Befangenheitstatbeständen(§20 Abs. 1 Nr.1 VwVfG) führen kann.
Zudem bestehen folgende Risiken:
1.Unterlassen oder Verharmlosen artenschutzrechtlicher Konflikte ,um Projekte durchzuziehen 2.Unzureichende Alternativenprüfung ,da Thüringen Forst naturgemäß kein Interesse an Ersatzstandorten außerhalb eigener Flächen hat 3.Gefährdung der Verfahrensneutralität,wenn Ministerium oder Landesforst dieselbe politische Zielrichtung verfolgen 4.fehlerhafte Öffentlichkeitsbeteiligung ,die nach UmRG zur vollständigen Aufhebung einer Genehmigung führen kann
3.Haftung :Persönliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern
Rechtswidrige Genehmigungen-insbesondere wenn massiv gegen Naturschutz -oder Verfahrensrecht verstoßen wird-können Haftungs-u.Strafrisiken für Verantwortliche auslösen
Rechtsgrundlagen dazu u.a. 1.Amtshaftung nach §839 BGB i.V.m.Art.34 GG(bei grob fehlerhaften Genehmigungen,bewusster Missachtung zwingender Prüfpflichten oder selektiver Bewertung einzelner Gutachten) 2.Strafrechtliche Risiken gemäß § 30 StGB -Umweltstraftaten (Wenn durch rechtswidrige Eingriffe in Schutzgebiete oder die Tötung geschützter Arten erhebliche Schäden entstehen und Verantwortliche ihrer Pflicht nicht nachkommen,können rechtliche Konsequenzen drohen 3.Dienstrechtliche Folgen (für Beamte und Angestellte,die trotz klarer Rechtslage grob fahrlässig handeln oder politische Erwartungshaltungen über das geltende Recht stellen
Wer also gegen zwingendes Naturschutzrecht verstößt,handelt nicht nur politisch riskant,sondern rechtlich hochgradig haftungsträchtig!
Deshalb unsere Forderung an den Thüringer Landtag !
1.Klare institutionelle Trennung zwischen wirtschaftlichen Interessen des Landesforstes und den Genehmigungs -u.Kontrollbehörden 2.Verfahrenstransparenz und vollständige Veröffentlichung aller Gutachten;Flächenauswahlkriterien und internen Weisungen 3.Keine Absenkung des Artenschutzes weder durch politische Zielvorgaben noch durch "pragmatische"Auslegung im Einzelfall 4.Haftungsleitlinien für Fälle,in denen Behörden rechtswidrig oder grob fahrlässig in geschützte Ökosysteme eingreifen 4.Stärkung der kommunalen Planungshoheit statt pauschaler Durchsetzung landeseigener Projekte in Konflikt mit Gemeinden
Der Thüringer Staatswald ist KEIN Experimentierfeld für riskante Schnellverfahren.Wer Anlagen errichten lassen will,die streng geschützte Arten gefährden,wer Genehmigungsprozesse politisch beschleunigt und rechtliche Schranken ignoriert,handelt nicht im Sinne des Klimaschutzes,sondern im Widerspruch zum Rechtsstaat!
Der Wald gehört den Menschen in Thüringen.Das Vorhaben zerstört noch weiter das Vertrauen der Bevölkerung in einen funktionierenden Rechtsstaat.
Das werden wir nicht schweigend hinnehmen.Nicht heute .Nicht morgen.Nie !
Ihre Entscheidungen werden dokumentiert.Sie werden überprüft und juristisch sowie politisch bewertet werden.Handeln Sie daher im Interesse der Bürger,der Tiere und des Waldes.Wir fordern Vernunft und Weitsicht statt kurzfristiges Agieren nach Kassenlage.
Sprecher BI Sankt Gangloff
Hopfmann-Poller,Olrik
Ablehnung der Novelle des Thüringer Waldgesetzes
Die Bürgerinitiative Lebenswertes Ilmtal erklärt zum Vorhaben:
Die geplante Gesetzesänderung, hier Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation (Drucksache 8/2232 vom 22.10.2025), ist in Bezug auf die beabsichtigte Errichtung von Windkraftanlagen (Änderung § 2 Absatz 3) unzulässig. Sie verstößt gegen gesetzliche Reglungen, zahlreiche Naturschutzvorgaben sowie grundlegend gegen das Leitbild und die Ziele der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst.
Wir fordern den Thüringer Landtag auf, das Gesetzesvorhaben in Bezug auf Windkraftanlagen abzulehnen.
Die Ablehnungsgründe im Einzelnen:
1. Das Vorhaben verstößt gegen internationale, europäische und nationale Regelungen!
Mit dem Gesetzentwurf wird international gegen das Kunming-Montreal-Abkommen zum Biodiversitätsschutz (Weltnaturgipfel in Montréal) vom 19. Dezember 2022 verstoßen. Dieses schreibt die Renaturierung von mindestens 30 Prozent der geschädigten Ökosysteme an Land (und im Meer) bis 2030 vor.
Auch das EU-Gesetz „Nature Restoration Law“ (Gesetz zu Wiederherstellung der Natur) vom Juni 2024 verlangt die gezielte Förderung von Arten, die Erhaltung von Wäldern. Die EU-Länder sollen bis Mitte 2026 ihre Pläne bei der EU-Kommission einreichen.
Zudem wird weitergehendes Europäisches Recht missachtet, insbesondere Artikel 191 AEUV – Ziele der EU-Umweltpolitik: Schutz von Umwelt, Gesundheit, nachhaltige Entwicklung und vor allem die nochmals vom Europäischen Gerichtshof Anfang August 2025 (Urteil vom 01.08.2025, Az. C-784/23) in ihrer vollumfänglichen Gültigkeit bestätigte Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) .
Es sind auch erhebliche Zweifel an der Konformität mit dem deutschen Grundgesetz, insbesondere zu Artikel 20a GG – Staatsziel Umweltschutz („Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere…“) angebracht.
Der Gesetzentwurf widerspricht auch der eigenen Landesgesetzgebung. Im Gesetzentwurf wird bei der Zulassung von Windkraftanlagen im Wald auf die Regionalplanung und hier im Besonderen auf die Regionalpläne für Windkraft abgezielt. Das Gesetz soll schon an diese angepasst werden, obwohl noch kein einziger diesbezüglicher Regionalplan rechtsgültig ist. Vielmehr laufen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Mitbestimmungsfristen. Insofern ist die geplante Gesetzesnovellierung mehr als fragwürdig und zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar.
2. Das Vorhaben verletzt die Leitprinzipien und die Handlungsaufträge von ThüringenForst!
Der Gesetzentwurf widerspricht in eklatanter Art und Weise fast allen von ThüringenForst selbst formulierten Werten und Leitprinzipien (vgl. https://www.thueringenforst.de/ueber-uns/philosophie-ethik/leitbild).
Dazu ausgewählt drei Beispiele:
Erstens im Leitbild heißt es: „Wir entwickeln das Ökosystem Wald gezielt. Damit erreichen wir, dass die Fähigkeiten des Waldes erhalten und verstärkt werden. Er liefert z. B. reine Luft, sauberes Wasser, Artenvielfalt und Erholung.“ Mit Windkraftanlagen wird die Umwelt (gezielt) geschädigt und Böden sowie Wasser kontaminiert (PFAS).
Zweitens bei den Werten steht: „Achtsamkeit: Wir sind achtsam gegenüber Mensch und Natur. Wir gehen respektvoll miteinander um.“ Die Verstöße u.a. gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie sowie Gesundheitsrisiken bewirken das Gegenteil von Achtsamkeit.
Drittens ebenfalls bei den Werten steht: „Leidenschaft: Wir lieben den Wald und teilen unsere Wahrnehmung mit anderen. Wald spricht alle Sinne an.“ Wer den Wald liebt, lässt keinen Betonflächenfraß durch Windkraftanlagen auf Waldflächen zu!
Der Gesetzesentwurf stellt somit einen vorsätzlichen Verstoß gegen das selbst gegebene Leitbild sowie die langfristigen Ziele des Waldumbaus dar.
3. Die Grundlagenberechnung der Klimaschutzziele als Begründung ist falsch!
Hintergrund der Überlegungen, Windkraftanlagen auch in Wäldern zu zulassen, ist die (noch gültige) Bundesgesetzgebung und die dabei zu Grunde gelegten Zahlen zu Klimaentwicklungen.
Diese Zahlenbasis ist bereits mehrfach als grundlegend falsch und wissenschaftlich nicht haltbar nachgewiesen.
Aktuell sei in diesem Zusammenhang insbesondere auf den jüngsten riesigen Skandal um die Klimaschutzzahlen des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschungen hingewiesen, welches als „Hauptberater“ der vergangenen und der gegenwärtigen Bundesregierung gilt (Zusammenfassung in: DIE WELT vom 12. September 2025 „Skandalöse Klimastudie. Entlarvte Katastrophenprognose offenbart mächtiges Netzwerk zum Schaden der Wirtschaft“).
Die von diesem Institut vorgelegte „dramatische Klimavorhersage“ wurde vor dem Hintergrund „zweifelhafter Verwicklungen bis in politische Zirkel“ (DIE WELT vom 12. September 2025) als reine Erfindung und wissenschaftlich völlig ungültig eingestuft.
Die realen Klimazahlen sind bei weitem nicht so, wie suggeriert. Mittlerweise erweisen sich auch die früheren Zahlen des Instituts ebenfalls als fragwürdig. Allerdings erfolgte auf dieser Basis die gesamte Gesetzgebung für die Windkraft. Sie ist somit grundsätzlich in Frage zu stellen.
Folglich bleibt auch das 2 % Flächenziel auch unter diesen Zahlen falsch. Für die Ermittlung dieser Flächenziele wurden die Leistungen heute nicht mehr produzierter kleiner Windanlagen als Grundlage genommen und daraus eine Fläche von 2 % hochgerechnet. Nimmt man die heutigen leistungsstarken Windräder (mit bis 7,2 MW) als Grundlage, wäre auf dieser Grundlage nicht einmal 1% der Fläche nötig. Und auch rein physikalisch können Windkraftanlagen nicht das liefern, was prognostiziert wird.
Auch angesichts dieser (fragwürdigen) Grundlagen ist die Gesetzesnovellierung falsch.
4. Das Vorhaben sorgt für eine Vergiftung der Umwelt durch Ewigkeitschemikalien in Windkraftanlagen!
Noch immer werden in Windkraftanlagen Ewigkeitschemikalien, insbesondere PFAS, verwendet. PFAS – „per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen“ - ist eine Gruppe von mehreren tausend synthetischen Industriechemikalien. Sie sind schwer bzw. fast alle gar nicht abbaubar und extrem gesundheitsgefährdend. Sie können sich in der Umwelt (u.a. im Grundwasser), in der Nahrungskette und im menschlichen Körper anreichern. Die rotierenden Windradblätter verlieren regelmäßig Mikro- und Nanopartikel des verwendeten Materials. Die Gefährlichkeit geht bereits aus einer Information des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (Drucksache WD 8 - 3000 - 077/20 vom 8. Dezember 2020) hervor. Auch deshalb gilt für die Rotorblätter ein Recyclingverbot in Deutschland. Die EU überlegt zudem ein generelles Verbot (zuletzt: https://www.zeit.de/wissen/umwelt/2025-10/chemikalien-pfas-verbot-umweltschutz).
Unlängst wurde bereits durch den BUND in Thüringen eine erhöhte Belastung festgestellt, noch ohne das massenhaft Windkraftanlagen errichtet wurden und Alarm geschlagen (https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/pfas-trinkwasser-belastung-bund-100.html).
Der Bau derartiger Anlagen in noch gesunden Wäldern wird für eine flächendeckende Vergiftung der Natur und damit der Lebewesen sorgen.
Außerdem soll ab Mitte Januar 2026 in Deutschland eine neue, strengere Trinkwasserverordnung, mit einem Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für die Summe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen in Kraft treten. Ab Januar 2028 wird der Grenzwert dann für vier besonders kritische PFAS-Verbindungen – darunter die unter Krebsverdacht stehenden PFOA und PFOS – noch einmal weiter abgesenkt auf 0,02 Mikrogramm.
Die zur Erreichung dieser Ziele notwendigen – auch finanziellen – Aufwendungen werden mit dem Bau von Windkraftanlagen im Wald exorbitant steigen und belasten die zukünftigen öffentlichen Haushalte in unzulässiger Weise.
Die geplante Gesetzesregelung wird darum auch vor diesem Hintergrund abgelehnt.
5. Die künstliche Trockenheit bzw. Erwärmung und damit der Stress für Wälder werden erhöht!
Das Gesetzesvorhaben in Bezug auf Windkraftanlagen wird absehbar in den gesunden Wäldern für mehr „Stress“ sorgen, weil es zu künstlicher Trockenheit und Erwärmung kommt. Eine Langzeit-Studie aus Österreich weist nach, dass es im Burgenlandkreis nach Errichtung der Windkraftanlagen in der Zeit von 1997 bis zum Jahre 2023 an den Standorten zu einem Temperaturanstieg von 3,8 Grad Celcius gekommen ist. (vgl. https://eike-klima-energie.eu/2024/02/11/windenergie-im-burgenland-klimaschutz-oder-klimaschaden).
Eine chinesische Studie aus dem Jahr 2023 (Wang, Gang, Guoqing Li, and Zhe Liu. Wind farms dry surface soil in temporal and spatial variation. in: Science of The Total Environment 857/2023) hat die Auswirkungen von Windparks auf die umgebende Region untersucht. Das Ergebnis lautet, Windparks reduzieren die Bodenfeuchtigkeit erheblich, und zwar um 4,1% jährlich.
Solche Szenarien sind auch für die thüringischen Wälder realistisch, mit absehbaren drastischen Folgen.
Darum verstößt das Gesetzesvorhaben gegen die im Leitbild von ThüringenForst beschriebe Absicht der nachhaltigen Waldbewirtschaftung als aktiver Beitrag zum Klimaschutz.
6. Das Vorhaben verletzt weitere Naturschutzvorgaben und sorgt für zusätzlichen Flächenfraß!
Schon länger mahnen verschiedene Institutionen einen maßvollen Ausbau der erneuerbaren Energien an.
In diesem Zusammenhang haben auch generell bereits das Bundesamt für Naturschutz (BfN-Skripten 562/2020, S. 83 ff.) und nun der Bundesrechnungshof (Bericht zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung vom 7. März 2024, S. 47 ff.) erhebliche Bedenken gegen die Art und Weise beim Ausbau der Windkraft im Hinblick auf Artenschutz, Flächen und Landschaft formuliert. Auch die EU (Erwägungsgrund 26 der EU-Richtlinie 2023/2412) mahnt den naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energien an und schreibt diesen vor. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist nicht nur ein durch verschiedene bundes- oder landesrechtliche Regelungen fixiertes, sondern durch UN-Konventionen und EU-Richtlinien auch international verankertes Umweltziel. Insbesondere bei seltenen Arten können Verluste an Windrädern lokale Populationen gefährden. Aber auch unabhängig davon, können die Verluste einzelner Individuen, eine Verwirklichung artschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG – Tötungsverbot bedeuten.
Die Zulassung von Windrädern im Wald erhöht außerdem den Flächenfraß. Beispielsweise wird für ein einziges (!) Windrad Anlage Typ Vesta Nabenhöhe 166 m – Gesamthöhe 234 m ein Flächenbedarf von 5 ha benötigt. Die Fundamente mit Durchmessern zwischen 25 m und 30 m, einer Tiefe bis zu 4 m sowie mehrere, statisch bedingte Betonbodenanker von ca. 6 m Durchmesser und bis zu 30 m Tiefe erfordern durchschnittlich etwa 1300 Kubikmeter = 3900 Tonnen Beton. Diese Menge entspricht etwa 150 Fahrzeugladungen von Schwerlasttransporten (40 Tonner) (Quelle: PT-Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft 03.04.2023).
Damit steht der Gesetzesentwurf im Gegensatz zur Minimierung des Flächenfraßes, zu dem insbesondere das Bundesumweltministerium mahnt (vgl. https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs).
8. Die Löschung von Windrädern ist nicht möglich und erhöht die massive Gefahr von flächendeckenden Waldbränden!
Die Gefahr von Waldbränden und der Kontaminierung von Waldböden steigt mit der Zulassung von Windrädern in Wäldern signifikant.
Je größer die Rotorblätter und umso höher der Turm der Windkraftanlage, desto größer ist das Risiko eines Blitzeinschlags, weshalb moderne Windkraftanlagen häufiger betroffen sind (vgl. Beanspruchung und Recycling von Windkraftanlagen sowie damit verbundene Herausforderungen – wiss. Dienst des Dt. Bundestages vom 08.09.2023). Löschkonzepte für Gondelbrände existieren praktisch nicht.
Die meisten Brände verlaufen unkontrolliert, da sie in großer Höhe ausbrechen und weder per Drehleiter noch durch Spezialtechnik erreicht werden können. Wie bei E-Autos auch gibt es keinerlei Löschmöglichkeit! Durch Verbrennen werden u.a. Schwefeldioxid aus schwefelhaltigen Lacken und Gummi, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), also krebserregende Verbindungen aus verbranntem Kunststoff, Blausäure bei der Verbrennung von Polyurethan in Dämmstoffe freigesetzt. Zur Verhinderung von Ausbreitung werden obendrein oft noch riesige Löschschaumteppiche angelegt. Die betroffenen Flächen sind auf lange Zeit kontaminiert und für forst- und landwirtschaftliche Nutzungen ausgeschlossen.
Auch aus diesen Gründen ist das Gesetzesvorhaben abzulehnen.
Nein zur Windkraft im Wald
NEIN zu Windkraftanlagen im Thüringer Wald
Werte Damen und Herren,
ich spreche mich absolut gegen Windräder in unserem schönen Thüringer Wald aus. Gründe dagegen sind ausreichend bekannt. Leider hält man wichtige Argumente, welche dagegen sprechen, zurück.
Warum werden die Kritiker, welche auch Wissenschaftler, Doktoren, Ingenieure, Physiker usw sind, nicht gehört?
Nicht nur die Tatsache, dass die ganze Umwelt dadurch belastet wird, leidet vor allem die Tier- und Pflanzenwelt extrem unter solchen Anlagen.
Wir Menschen sollten im Einklang mit der Natur leben. Ein Geben und Nehmen. Leider wird unsere wundervolle Natur immer mehr zerstört.
NEIN zu Windkraftanlagen im Thüringer Wald
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin absolut gegen Windräder in unserem Thüringer Wald. Die Gründe dagegen sind ja hinreichend bekannt. Vor allem leidet die Tier- und Pflanzenwelt extrem unter solchen Anlagen.
Hochachtungsvoll
Heike Mannel
!!!Keine Windkraftanlagen im Wald!!!
NEIN zur geplanten Gesetzesänderung – NEIN zur Umnutzung des Waldes durch Errichtung von Windkraftanlagen!!!
Es werden mit einer Gesetzesänderung und damit einhergehend der Möglichkeit, dass der ThüringenForst Windkraftanlagen im Wald zum Geld verdienen nutzen kann, die vorhandenen ökologischen und kulturellen Gegebenheiten bewusst geopfert sowie die Land- und Forstwirtschaft zweckentfremdet eingesetzt. Des Weiteren werden Biodiversität, Wasserschutz, Bodenschutz, Waldschutz, Lärmschutz, Klimaschutz untergeordnet und als nachrangig eingestuft. Die Errichtung von Windkraftanlagen bedeutet unweigerlich die Zerstörung nahezu aller relevanten Schutz- und Kulturgüter.
Die bereits hier veröffentlichen Beiträge unter diesem zeigen schon alle relevanten Punkte auf. Aus diesem Grund wird auf diese Beiträge verwiesen und noch folgendes hinzu gegeben:
Wenn man sich die Internetseite des ThüringenForst anschaut (https://www.thueringenforst.de) möchte man meinen, dass die hier beschrieben Anstalt des öffentlichen Rechts nichts mit der im Gesetzentwurf benannten Anstalt zu tun haben kann. So schreibt der ThüringenForst auf seiner Seite u.a.:
„Wälder verwandeln CO2 in Sauerstoff und speichern CO2. Auch Moore filtern CO2 aus der Luft und wandeln es in Sauerstoff um. Holz und langlebige Holzprodukte sind Kohlendioxid-Speicher und schonen andere energieintensiv und damit klimaschädlich hergestellte Materialien. Holz als Brennstoff hat eine positivere CO2-Bilanz als fossile Brennstoffe. Holz und Holznutzung wirken sich positiv auf die CO2-Bilanz aus und schützen somit das Klima.“
oder:
„Jährlich werden durch ThüringenForst in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden wie auch -verbänden 130 bis 160 Naturschutz-Projekte durchgeführt. Von der Bergwiesenpflege über die Pflege von Orchideenstandorten bis hin zur Anlage von Amphibienlaichgewässern reicht der Einsatz unserer auch für Naturschutzaufgaben ausgebildeten Forstwirt/innen.
ThüringenForst hat sich in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Naturschutzförderer im Freistaat entwickelt. Dabei werden die Projekte, wie etwa das Rettungsprogramm Auerhuhn, das Moorrevitalisierungsprojekt oder das Waldfließgewässerprojekt, oft in Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden wie -verbänden durchgeführt. Als Beispiel: im Jahr 2015 wurden rund 18.000 Arbeitsstunden der Forstwirt/innen in diese oft mehrjährigen Projekte investiert.“
oder:
„WAS TREIBT UNS AN - UNSERE VISION
Wir wollen Zukunft für Mensch und Wald. Wir entwickeln das Ökosystem Wald gezielt. Damit erreichen wir, dass die Fähigkeiten des Waldes erhalten und verstärkt werden. Er liefert z. B. reine Luft, sauberes Wasser, Artenvielfalt und Erholung. … Wir sind achtsam gegenüber Mensch und Natur. Wir gehen respektvoll miteinander um. … Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln. Die Werte, Haltungen und Compliance-Regeln gelten für alle Beschäftigten gleichermaßen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Führungsverantwortung haben eine Vorbildfunktion in besonderem Maße. … Unser Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Nutzung zukunftsfähiger, klimaangepasster, stabiler, baumartenreicher, strukturierter und produktiver Wälder auf ganzer Fläche. … Unser Ziel ist die Erhaltung und Förderung von Artenvielfalt und sensiblen Lebensräumen. Dies ist ebenso integrativer Bestandteil unserer verantwortungsvollen Waldbewirtschaftung wie der Schutz bedrohter Arten.“
---
ThüringenForst AöR – der Wolf im Schafpelz?
Windkraftanlagen vs. Schutz von Mensch und Natur? Denn beides geht bekanntermaßen nicht!
SIE, die in Regierungsverantwortung und SIE als Mitarbeiter der ThüringenForst AöR sind als verantwortliche Entscheidungsträger in der Pflicht. Sie tragen letztendlich die Haftung für ihr Tun und diese wird von uns eingefordert – das ist ein Versprechen.
Keine Legitimation für Thüringen Forst, Windräder in Thüringer Wäldern zu errichten oder zu betreiben.
Diese geplante Gesetzesänderung ist aus meiner Sicht ungeheuerlich und mit nichts zu rechtfertigen. Die sogenannten Kalamitätsflächen (Schadflächen, Windwurf, sonstige Kahlflächen) gehören laut gültigem Thüringer Waldgesetz zum Wald und bedürfen einer umgehenden Wiederaufforstung. Waldschutz ist der wichtigste Klimaschutz. Langfristig bestehende Lücken innerhalb zusammenhängender Waldflächen sind nicht tolerierbar, da sie für Erwärmung, Störung der Bodenfunktionen, Trockenheit und Sturmschäden in benachbarten Waldbeständen verantwortlich sind. Niederschläge fließen von baumlosen Flächen schneller ab und sorgen für rasches Anschwellen der Vorfluter und Fließgewässer. Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Erschließungsaufwand für Windkraftanlagen (Wegeausbau, ) stetig ansteigt, je mehr es sich um topographisch anspruchsvolles Gelände handelt. Und jeder kann auf der Landkarte erkennen, dass sich die meisten Wälder Thüringens in gebirgigem Gelände befinden. Denn historisch gesehen, wurden Wälder aus den Ebenen und Auen durch Besiedelung und Landwirtschaft verdrängt.
Es ist allgemein bekannt, dass kein Unternehmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Windkraftanlagen errichten und betreiben würde, wenn diese nicht vom Steuerzahler exorbitant subventioniert werden würden. Insofern ist es geradezu grotesk, so zu argumentieren, dass Thüringen Forst (eine Anstalt öffentlichen Rechts) hier Einnahmen generiert. Zumal noch hohe Kosten für Erstaufforstung an anderer Stelle und für Rückbau nach der Nutzungsdauer anfallen.
Im Gegensatz zu privaten Unternehmen steht bei Anstalten des öffentlichen Rechts nicht der Gewinn im Vordergrund, sondern die Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dazu hat der Freistaat die AöR finanziell entsprechend auszustatten.
Planungsrechtlich gesehen besteht durch das geplante Gesetz auch die Gefahr, in die Planungshoheit der regionalen Planungsgemeinschaften unzulässig einzugreifen.
Das bestehende Aufgabenfeld von Thüringen Forst, mit dem Schwerpunkt der Bewahrung und Entwicklung der Thüringer Wälder soll unverändert beibehalten werden, anstatt Aufgabenfelder zu etablieren, welche dem Zweck der Anstalt völlig konträr gegenüberstehen.
Keine Windkraft im Wald
Schutz der Natur, des Meschen, der Einzigartigkeit unseres Waldes? Nein, es geht nur noch um Profit, Macht und Zerstörung dessen, was unsere Heimat ausmacht. Warum werden die Argumente und Warnungen gegen Windkraftanlagen, die von Ärzten, Fachleuten und Betroffenen kommen, nicht ernst genommen? Warum wird wissentlich das zerstört, was es zu schützen gilt? Stoppen Sie dieses irrsinnige Gesetz! Es gefährdet den Lebensraum Wald! Wald soll Wald bleiben und nicht wegen Profitgier den geplanten Industrieanlagen weichen! Welch ein Irrsinn, dass gerade der Forst , der den Wald schützen , pflegen und erhalten sollte, ihn wissentlich zerstört. Kein Mensch glaubt daran, dass hierfür Kalamitätsflächen herhalten! Gesunder Wald, Jahrzehntelang gewachsen, wird geopfert. Ein Hohn gegenüber unseren Verfahren, die unter schlechtesten Bedingungen aber mit Weitsicht für kommende Generationen, aufgeforstet haben. Schaut euch die Verspargelung in unserem Land an! Ohne Sinn und Verstand und gegen 1000ende, die Petitionen gegen den Bau von Windrädern eingebracht haben, wird gerodet, zerstört und die Gefahr für Mensch und Tier hochnäsig ignoriert. Vielleicht wird in ein paar Jahren unsere Natur, unsere Wälder das Einzige sein, was wir neben dem sterbenden Mittelstand noch zu bieten haben.
Die Leute wollen intakte Natur und keine krankmachenden Industrieanlagen im Wald. Es wird Zeit,dass endlich Vernunft an erster Stelle steht und die Politik die Verantwortung übernimmt, auch für die Folgen. Darüber sollte auch ein Gesetz verabschiedet werden.
Keine Industrieanlagen in den Wald
Mit Entsetzen blicken viele Bürger Thüringens, dem neuen geplanten Thüringer Forstgesetz entgegen. Eigentlich waren die Wogen der letzten Jahre geglättet, zumal vor der letzten Wahl, die CDU vollmundig den Bau von Windkraftanlagen im Wald untersagt hat. Zudem wurden auch gemeinsame Aufforstungen mit den Bürgern durchgeführt. Sollte das alles nur Show gewesen sein?
Aber ja, wir brauchen Alternativen für eine neue Energiegewinnung und ja , das sollte auch schnell passieren. Aber NEIN, nicht zu Lasten der Natur und Umwelt.
Wälder tragen zum Klimaschutz bei, regulieren den Wasserhaushalt und tragen zur Biodiversität bei und bindet CO2, aber das ist bekannt und oft genug gesagt worden.
Unter Thüringen Forst, verstehen die meisten Menschen, eine gesunde Bewirtschaftung des Waldes, nicht Raubbau an der Natur um Geld zu verdienen. Kalamitätsflächen gehören wieder aufgeforstet, nicht versiegelt.
Diese Verantwortung sollten die Abgeordneten ALLER Fraktionen übernehmen und mit Vernunft für die Zukunft entscheiden. Ein Wunsch, den sehr viele Bürger Thüringens mit mir teilen.
Helmut Nauerth
privat
Den Irrsin in seinem Lauf...
Gründe, warum Windkraftanlagen nicht in den Wald gehören,gibt es unzählige.Diese sollten durch Gespräche mit Bürgerinitiativen,Eingaben,Petitionen auch den Regierenden Thüringens bekannt sein.Dass Grüne Ideologen im Namen des Klimaschutzes Wälder zu Industriegebieten umwandeln, dass Natur- und Artenschutz oder gar der Wille der Bevölkerung hierbei keine Rolle mehr spielen, ist eine zutiefst verwerflich Angelegenheit. Dass aber eine Thüringer Regierung dem Landesforst Tür und Tor öffnen will, damit dieser mit Windkraftanlagen im Wald Geld verdienen kann,dafür fallen mir nur noch Worte ein, die ich hier besser nicht wiedergebe.Weiß man in Regierungskreisen nicht mehr, was die Aufgabe der Landesforstanstalt ist, weiß man nicht mehr, welch bedeutende Funktion der Wald hat? Auch Kalamitätsflächen sind Waldflächen und gehören aufgeforstet oder der Naturverjüngung überlassen. Meinerseits keine Zustimmung zu diesem Gestzentwurf, zu diesem bösen Schildbürgerstreich.
Armutszeugnis, Mißachtung, Irreführung
Unmittelbar nach dem Krieg, 1946 -49, wurde der Thüringer Wald von Windbruch und anschließender Borkenkäferplage heimgesucht. Deutschland lag am Boden, es gab keine gewählte Regierung, viele Menschen litten Hunger und in den Städten rauchten noch die Ruinen. Unter diesen Bedingungen wurden 21 000 ha Kahlflächen mit der Hacke in der Hand wiederaufgeforstet!
Es ist ein ARMUTSZEUGNIS der CDU-SPD-BSW-Regierung, die gegenwärtig geschädigten Waldflächen der Windkraftindustrie preiszugeben, um die Wiederaufforstung zu finanzieren.
Fast 80% der Menschen in Thüringen lehnen Windkraftanlagen im Wald ab (MDR Oktober 23). Es ist MISSACHTUNG des Willens der thüringer Bevölkerung und demokratischer Spielregeln. Artikel28 GG bestimmt, daß den Gemeinden das Recht zusteht, lokale Angelegenheiten selbst zu regeln.
Es ist ein nicht vermittelbarer IRRSINN, Wälder erst abzuholzen, um dann Geld für die Wiederaufforstung zu haben ! Das verstehen die Menschen im ländlichen Raum nicht !
Es ist DEMOKRATIEFEINDLICH, wenn eine Minderheitsregierung keine Rücksicht auf die Meinung, die Einwände, die Ängste der Bevölkerung nimmt. Wenn der Gesundheitsschutz, Naturschutz, das Wohlergehen der Menschen keine Rolle spielen!
Es ist BETRUG, wenn den besorgten und engagierten Bürgern vor der Wahl und im Koalitionsvertrag versprochen wird - Grundsätzlich gilt : Keine Windkraft im Wald . Ausnahmen...
Es ist SELBSTBETRUG und IRREFÜHRUNG , wenn die CDU das "Grüne Herz Deutschlands" bewirbt und unseren Wald der Zerstückelung durch Industrieanlagen preis gibt.
"GEMEINSAM ERHALTEN WIR DEN WALD UND SETZEN UNS GEGEN WINDRÄDER DORT EIN. IHR MARIO VOIGT " Zitat Mario Voigt August 2024
Damit ist meinerseits alles gesagt. Dr. Johannes Görg Stadtlengsfeld -privat-
Thüringen, du bist zu schön, um kahl zu sein!
Mit rund 200.000 Hektar Waldfläche ist ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts der größte Einzelwaldbesitzer in Thüringen und trägt eine zentrale Verantwortung für den Schutz dieses wertvollen Ökosystems.
Unsere Thüringer Wälder sind nicht nur ein bedeutender Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern auch ein wichtiges Erholungsgebiet und kulturelles Wahrzeichen.
Die Errichtung von Windkraftanlagen im Thüringer Staatswald würde unsere Waldlandschaft erheblich beeinträchtigen, die Biodiversität gefährden und die Erholungsfunktion des Waldes einschränken.
Zudem steht dies im Widerspruch zu den Zielen des Landesforstgesetzes, den Wald als Natur- und Erholungsraum zu schützen.
Wir dürfen nicht vergessen, dass ausschließlich Pflanzen in der Lage sind, Photosynthese zu betreiben und somit Sauerstoff zu produzieren.
Es ist wissenschaftlich wie moralisch nicht vertretbar, Wälder für Windräder zu opfern.
Die Priorität der Landesregierung sollte auf Energiequellen liegen, die den natürlichen Lebensraum schützen und ergänzen – nicht zerstören.
Nach aktueller Rechtslage ist die Errichtung von Windkraftanlagen im Staatswald weder ausdrücklich erlaubt noch verboten.
Gemäß § 2 Absatz 3 des Thüringer Forstgesetzes kann die Landesforstanstalt „Geschäfte jeder Art tätigen, die unmittelbar oder mittelbar der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen“.
Damit wäre, unter bestimmten Voraussetzungen, bereits jetzt eine Beteiligung an Windkraftprojekten theoretisch denkbar, wenn sich der Zweck nicht besser oder wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen ließe. So jedenfalls meine Auffassung.
Die geplante Novellierung des Landesforstgesetzes sieht nun vor, dass die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen im Staatswald ausdrücklich zu den Aufgaben von ThüringenForst gehören sollen.
Dies soll unter Berücksichtigung der Regionalplanung sowie der kommunalen Bauleitplanung erfolgen, wodurch die Kommunen ein großes Mitspracherecht erhielten.
Hier besteht jedoch die Gefahr, dass Kommunen mit begrenzten finanziellen Spielräumen unter Druck geraten, entsprechende Projekte aus wirtschaftlichen Gründen zu genehmigen, selbst wenn erhebliche ökologische Bedenken bestehen.
Aus meiner Sicht sollte daher die Priorität klar beim Schutz der Wälder liegen.
Der Staatswald ist kein industrieller Standort, sondern ein ökologisches, gesellschaftliches und kulturelles Erbe, das es für kommende Generationen zu bewahren gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Ruppert (B. Sc. Forstwissenschaften)
Gemeinderat der Einheitsgemeinde Dermbach
Windräder im Wald = Verzweiflungsakt.
Guten Tag,
der ThüringenForst AöR sollte als Hüter des Waldes, keine Ermächtigung zum Bau von Windenergieanlagen im Wald durch ein Gesetz erhalten. Der Umbau von Waldflächen in Flächen mit Industrieanlagen darf nicht aus kurzfristigen Motivationen durch die Landesregierung wegen selbst organisierten finanziellen Engpässen gefördert werden.
Der Wald darf nicht zu Lasten von Erholung und Natur einseitig für wirtschaftliche Interessen genutzt werden. Der ganze Wald, auch der Privatwald und der kommunale Wald. Die Landesregierung und das gesamte Parlament sollte hier auch in Verantwortung zukünftiger Generationen mit gutem Beispiel voran gehen, und den Wald erhalten.
Freundliche Grüße
G e r a l d