Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten befasst sich derzeit mit dem Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation. Der Entwurf sieht strukturelle und finanzielle Änderungen bei der Landesforstanstalt „ThüringenForst“ vor.
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Da die Baumschäden der vergangenen Jahre durch Unwetter, Trockenheit und Borkenkäferbefall erheblich sind und der Waldumbau weiter fortgeführt wird, sind im Hinblick auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Staatswaldes sowie die betrieblichen und hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt Anpassungen erforderlich, heißt es im Vorblatt zum Gesetzentwurf.
Das Gesetz ermöglicht der Landesforstanstalt künftig die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in Eigenregie oder im Rahmen von Beteiligungen. Über die Regionalplanung und die kommunale Bauleitplanung soll sichergestellt werden, dass hierfür keine wertvollen Waldflächen genutzt werden, sondern etwa Kalamitätsflächen.
Ein Schwerpunkt des Gesetzes liegt in der finanziellen Absicherung der Landesforstanstalt. Für den Nutzungsausfall von rund 1.000 Hektar Wald am Possen erhält ThüringenForst künftig jährlich 295.000 Euro vom Land. Für die laufenden Verwaltungskosten weiterer aus der Nutzung genommener Waldflächen – mit Ausnahme der Flächen im Nationalpark Hainich – gibt es zusätzlich jährlich 473.500 Euro, erhöht um zwei Prozent ab 2026.
Übersteigen Schäden aus Extremwetterereignissen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Landesforstanstalt, kann das Land künftig zusätzliche Ausgleichszahlungen leisten. Damit soll Liquiditätsengpässen schneller begegnet werden können. Zudem wird die Bildung von Rücklagen flexibilisiert, sodass ThüringenForst höhere Rücklagen als bislang bilden kann. Auch die bisherige Obergrenze für die Kreditaufnahme entfällt.
Strukturelle Änderungen sind auch im Verwaltungsrat vorgesehen. Die Zahl der ständigen Mitglieder wird erhöht, um verschiedene (forst-)politische Interessen abzubilden. Künftig entsenden der Gemeinde- und Städtebund Thüringen e. V. sowie der Waldbesitzerverband für Thüringen e. V. jeweils einen Vertreter. Die Stellvertreterregelung entfällt. Der bisher bestehende Beirat der Landesforstanstalt soll dagegen abgeschafft werden.
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