Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten befasst sich derzeit mit dem Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation. Der Entwurf sieht strukturelle und finanzielle Änderungen bei der Landesforstanstalt „ThüringenForst“ vor.
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Da die Baumschäden der vergangenen Jahre durch Unwetter, Trockenheit und Borkenkäferbefall erheblich sind und der Waldumbau weiter fortgeführt wird, sind im Hinblick auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Staatswaldes sowie die betrieblichen und hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt Anpassungen erforderlich, heißt es im Vorblatt zum Gesetzentwurf.
Das Gesetz ermöglicht der Landesforstanstalt künftig die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in Eigenregie oder im Rahmen von Beteiligungen. Über die Regionalplanung und die kommunale Bauleitplanung soll sichergestellt werden, dass hierfür keine wertvollen Waldflächen genutzt werden, sondern etwa Kalamitätsflächen.
Ein Schwerpunkt des Gesetzes liegt in der finanziellen Absicherung der Landesforstanstalt. Für den Nutzungsausfall von rund 1.000 Hektar Wald am Possen erhält ThüringenForst künftig jährlich 295.000 Euro vom Land. Für die laufenden Verwaltungskosten weiterer aus der Nutzung genommener Waldflächen – mit Ausnahme der Flächen im Nationalpark Hainich – gibt es zusätzlich jährlich 473.500 Euro, erhöht um zwei Prozent ab 2026.
Übersteigen Schäden aus Extremwetterereignissen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Landesforstanstalt, kann das Land künftig zusätzliche Ausgleichszahlungen leisten. Damit soll Liquiditätsengpässen schneller begegnet werden können. Zudem wird die Bildung von Rücklagen flexibilisiert, sodass ThüringenForst höhere Rücklagen als bislang bilden kann. Auch die bisherige Obergrenze für die Kreditaufnahme entfällt.
Strukturelle Änderungen sind auch im Verwaltungsrat vorgesehen. Die Zahl der ständigen Mitglieder wird erhöht, um verschiedene (forst-)politische Interessen abzubilden. Künftig entsenden der Gemeinde- und Städtebund Thüringen e. V. sowie der Waldbesitzerverband für Thüringen e. V. jeweils einen Vertreter. Die Stellvertreterregelung entfällt. Der bisher bestehende Beirat der Landesforstanstalt soll dagegen abgeschafft werden.
keine Windenergieanlagen im Wald
Seit sechs Jahren kämpfen die Bürger der Vorderrhön (und auch ich) friedlich und bestimmt für den Erhalt des Waldes, der dem Bau von Windenergieanlagen zum Opfer fallen soll. Eine Petition unserer Bürgerinitiative hatte in wenigen Wochen über 6.000 Unterzeichner. Die Anhörung wurde durch den Petitionsausschuss des Thüringer Landtages positiv bewertet.
Seit sechs Jahren gibt es das Versprechen Thüringer CDU Politiker "auch wir sind gegen Windenergieanlagen im Wald..." Ich verweise auf die Drucksache 7/9616 vom 1.3.2024.
Die Thüringer Brombeerfraktion, der die CDU angehört, legt jetzt einen Gesetzentwurf vor, der es ermöglicht, dass Thüringenforst auf seinen Waldflächen Windenergieanlagen erbaut, um damit "Geld zu erwirtschaften". Dieses Geld wird nicht erwirtschaftet, sondern jedem Stromkunden durch die künstlich erhöhten Strompreise abgenommen...
Der Thüringer Wald, das "Grüne Herz Deutschlands" wird durch diese Industrieanlagen dauerhaft zerstört.
Das ist eine Katastrophe!
Sollte dieses Gesetz unter Mitwirkung der CDU Landtagsabgeordneten verabschiedet werden, ist es eine Missachtung des mehrheitlichen Willens der Thüringer Bevölkerung und ein Bruch von Wahlversprechen.
Bei der Position zu Windkraft im Wald scheiden sich in Thüringen die Geister. Jeder Abgeordnete steht hier vor der Entscheidung, will er von den wenigen Großwaldbesitzern gewählt werden, oder von den Bürgern seines Wahlkreises.
Rolf Kallert
Keine Industrie in unseren Wäldern!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist für uns nicht nachvollziehbar, mächtige Industrieanlagen in Wäldern zu platzieren. Wälder sind ein höchst sensibles Ökosystem. Windkraftanlagen und deren Wirkung sind mit dem Naturschutz nicht vereinbar. Die Folgen sind nicht nur für die Natur sondern auch für uns Menschen dramatisch. Der Wald als Klimaregulator kann bei massenhaften Bau dieser Anlagen seiner Funktion nicht mehr nachkommen. Wir haben große Angst vor der Zukunft! Sollte den Staatlichen Forsten nun auch noch die industrielle Nutzung des Waldes durch Windräder erlaubt werden, so haben wir keine Hoffnung mehr für unsere durch den Borkekäfer geschundenen Wälder. Es sollte ein umfassendes staatliches Aufforstungsprogramm aufgelegt werden um das grüne Herz Deutschlands zu erhalten! Das wäre ein echter Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel!
Mit freundlichen Grüßen, Fam. Tambor
Wir sagen entschieden und ausdrücklich Nein zu Windrädern in Thüringer Wäldern.
Wir fordern umgehend die Wiederaufforstung der Kalamitätsflächen (Schadflächen, Windwurf, sonstige Kahlflächen), die gemäß Thüringer Waldgesetz zum Wald gehören. Waldschutz ist der effektivste und nachhaltigste Beitrag zum Klimaschutz.
Der Schutz der regionalen Tier- und Pflanzenarten muss oberste Priorität haben. Windwurfflächen, Lärmbelastung, Bodenverdichtung und Veränderung der Lebensräume gefährden Artenvielfalt und Waldökosysteme. Eine Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern wird Lebensräume alteingesessener, wandernder und sensibler Arten beeinträchtigen (z. B. Brut- und Rastplätze, Rückzugsgebiete, Höhlen- und Höhlenbewohner, waldbewohnende Flechten, Pilze etc.). Daher ist eine sorgfältige Abwägung unabdingbar und Grundvoraussetzung für verantwortungsbewusstes politisches Handeln im Sinne der Natur. Artensterben droht, wenn Lebensräume wie in dem geplanten Gesetzentwurf vorgesehen durch die geplante Errichtung von Windkraftanlagen durch die Hintertür, unweigerlich verloren gehen.
Die vorhandenen Kahlflächen innerhalb zusammenhängender Waldflächen sind mittel- und langfristig nicht tolerierbar, da sie mittelfristig Sturmschäden, Erwärmung und Austrocknung benachbarter Waldbestände fördern und negative Effekte auf Artenvielfalt, Ökosystemdienstleistungen und langfristig katastrophale Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht haben.
Vor diesem Hintergrund, ist es unsinnig und widerspricht elementar dem Streben nach Klimaschutz und forstrechtlichen Gegebenheiten, Waldbestände zu vernichten, um sie später an anderer Stelle als Erstaufforstung zu ersetzen. Selbst nach Ablauf der 20–25 Jahre Nutzungsdauer von Windkraftanlagen kann die Ersatzaufforstung nicht annähernd dieselben Funktionen eines entwickelten Waldes erfüllen und schlussendlich auch den Artenschutz nicht gewährleisten.
Erlebnisräume für Kinder: Unser Wald braucht sichere, bereichernde Erlebnisräume, in denen Kinder Natur erleben, lernen und sich verantwortungsvoll verhalten können. Neue Windenergieanlagen gefährden diese Erlebnisse durch Lärm, Schatten, Bewegungsreize und eingeschränkte Nutzungsflächen. Stattdessen sollen sanfte Waldpädagogik, barrierearme Wege, Spiel- und Lernstationen sowie kindgerechte Beobachtungspunkte im Fokus jeder Behörde stehen und somit als unbedingter Ausdruck einer menschenfreundlichen Politik wahrnehmbar sein.
Im Gegensatz zu privaten Unternehmen liegt der Fokus öffentlicher Träger nicht auf Gewinnmaximierung, sondern auf der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben – vorausgesetzt, der Staat sorgt dafür, dass öffentliche Einrichtungen angemessen finanziert sind.
Warnung an die Politik ! Recht einhalten,statt es zu missachten !
Werte Abgeordnete des Thüringer Landtages!
Thüringen Forst,TMIL und die Genehmigungsbehörden agieren in einem hochriskantem rechtlichem Raum!
1.Artenschutz: Staatliche Projekte sind keine rechtsfreien Räume
Zahlreiche der vorgesehenen Staatswaldflächen liegen in oder an Habitaten streng geschützter Arten-darunter Rotmilan,Schwarzstorch,Uhu,Mopsfledermaus und weitere kollisionsgefährdete Tierarten.
Das Tötungsverbot(§44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG) ist ein striktes Verbot,das auch für staatseigene Projekte gilt.Es kennt keine politische Ausnahmelogik und keinen "Klimabonus".
Die Rechtsprechung des BVerwG ist eindeutig:Energiewendeinteressen rechtfertigen keine Absenkung des Artenschutzstandards.(BVerwG, 4A16.16;9A 16.17)
Wenn Anlagen in Lebensräume hinein gebaut werden,in denen Vögel &Fledermäuse mit hoher Wahrscheinlichkeit getötet werden,ist dies rechtswidrig,unabhängig von den politischen Zielen.Der Staat darf sich hier nicht selbst Privilegien verschaffen,die private Projektierer nie bekämen.
2.Verwaltungsverfahren:Transparenz - u.Neutralitätsdefizite
Die administrative Konstruktion rund um den Thüringen Forst AöR ist aus rechtlicher Sicht problematisch.
-Thüringen Forst ist Flächeneigentümer,wirtschaftlicher Profiteur(Pacht,Beteiligungsmodelle) und gleichzeitig Teil der staatlichen Verwaltung
Diese Rollenvermischung erzeugt einen systemischen Interessenkonflikt,der im Verwaltungsverfahren zu Befangenheitstatbeständen(§20 Abs. 1 Nr.1 VwVfG) führen kann.
Zudem bestehen folgende Risiken:
1.Unterlassen oder Verharmlosen artenschutzrechtlicher Konflikte ,um Projekte durchzuziehen 2.Unzureichende Alternativenprüfung ,da Thüringen Forst naturgemäß kein Interesse an Ersatzstandorten außerhalb eigener Flächen hat 3.Gefährdung der Verfahrensneutralität,wenn Ministerium oder Landesforst dieselbe politische Zielrichtung verfolgen 4.fehlerhafte Öffentlichkeitsbeteiligung ,die nach UmRG zur vollständigen Aufhebung einer Genehmigung führen kann
3.Haftung :Persönliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern
Rechtswidrige Genehmigungen-insbesondere wenn massiv gegen Naturschutz -oder Verfahrensrecht verstoßen wird-können Haftungs-u.Strafrisiken für Verantwortliche auslösen
Rechtsgrundlagen dazu u.a. 1.Amtshaftung nach §839 BGB i.V.m.Art.34 GG(bei grob fehlerhaften Genehmigungen,bewusster Missachtung zwingender Prüfpflichten oder selektiver Bewertung einzelner Gutachten) 2.Strafrechtliche Risiken gemäß § 30 StGB -Umweltstraftaten (Wenn durch rechtswidrige Eingriffe in Schutzgebiete oder die Tötung geschützter Arten erhebliche Schäden entstehen und Verantwortliche ihrer Pflicht nicht nachkommen,können rechtliche Konsequenzen drohen 3.Dienstrechtliche Folgen (für Beamte und Angestellte,die trotz klarer Rechtslage grob fahrlässig handeln oder politische Erwartungshaltungen über das geltende Recht stellen
Wer also gegen zwingendes Naturschutzrecht verstößt,handelt nicht nur politisch riskant,sondern rechtlich hochgradig haftungsträchtig!
Deshalb unsere Forderung an den Thüringer Landtag !
1.Klare institutionelle Trennung zwischen wirtschaftlichen Interessen des Landesforstes und den Genehmigungs -u.Kontrollbehörden 2.Verfahrenstransparenz und vollständige Veröffentlichung aller Gutachten;Flächenauswahlkriterien und internen Weisungen 3.Keine Absenkung des Artenschutzes weder durch politische Zielvorgaben noch durch "pragmatische"Auslegung im Einzelfall 4.Haftungsleitlinien für Fälle,in denen Behörden rechtswidrig oder grob fahrlässig in geschützte Ökosysteme eingreifen 4.Stärkung der kommunalen Planungshoheit statt pauschaler Durchsetzung landeseigener Projekte in Konflikt mit Gemeinden
Der Thüringer Staatswald ist KEIN Experimentierfeld für riskante Schnellverfahren.Wer Anlagen errichten lassen will,die streng geschützte Arten gefährden,wer Genehmigungsprozesse politisch beschleunigt und rechtliche Schranken ignoriert,handelt nicht im Sinne des Klimaschutzes,sondern im Widerspruch zum Rechtsstaat!
Der Wald gehört den Menschen in Thüringen.Das Vorhaben zerstört noch weiter das Vertrauen der Bevölkerung in einen funktionierenden Rechtsstaat.
Das werden wir nicht schweigend hinnehmen.Nicht heute .Nicht morgen.Nie !
Ihre Entscheidungen werden dokumentiert.Sie werden überprüft und juristisch sowie politisch bewertet werden.Handeln Sie daher im Interesse der Bürger,der Tiere und des Waldes.Wir fordern Vernunft und Weitsicht statt kurzfristiges Agieren nach Kassenlage.
Sprecher BI Sankt Gangloff
Hopfmann-Poller,Olrik
Ablehnung der Novelle des Thüringer Waldgesetzes
Die Bürgerinitiative Lebenswertes Ilmtal erklärt zum Vorhaben:
Die geplante Gesetzesänderung, hier Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation (Drucksache 8/2232 vom 22.10.2025), ist in Bezug auf die beabsichtigte Errichtung von Windkraftanlagen (Änderung § 2 Absatz 3) unzulässig. Sie verstößt gegen gesetzliche Reglungen, zahlreiche Naturschutzvorgaben sowie grundlegend gegen das Leitbild und die Ziele der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst.
Wir fordern den Thüringer Landtag auf, das Gesetzesvorhaben in Bezug auf Windkraftanlagen abzulehnen.
Die Ablehnungsgründe im Einzelnen:
1. Das Vorhaben verstößt gegen internationale, europäische und nationale Regelungen!
Mit dem Gesetzentwurf wird international gegen das Kunming-Montreal-Abkommen zum Biodiversitätsschutz (Weltnaturgipfel in Montréal) vom 19. Dezember 2022 verstoßen. Dieses schreibt die Renaturierung von mindestens 30 Prozent der geschädigten Ökosysteme an Land (und im Meer) bis 2030 vor.
Auch das EU-Gesetz „Nature Restoration Law“ (Gesetz zu Wiederherstellung der Natur) vom Juni 2024 verlangt die gezielte Förderung von Arten, die Erhaltung von Wäldern. Die EU-Länder sollen bis Mitte 2026 ihre Pläne bei der EU-Kommission einreichen.
Zudem wird weitergehendes Europäisches Recht missachtet, insbesondere Artikel 191 AEUV – Ziele der EU-Umweltpolitik: Schutz von Umwelt, Gesundheit, nachhaltige Entwicklung und vor allem die nochmals vom Europäischen Gerichtshof Anfang August 2025 (Urteil vom 01.08.2025, Az. C-784/23) in ihrer vollumfänglichen Gültigkeit bestätigte Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) .
Es sind auch erhebliche Zweifel an der Konformität mit dem deutschen Grundgesetz, insbesondere zu Artikel 20a GG – Staatsziel Umweltschutz („Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere…“) angebracht.
Der Gesetzentwurf widerspricht auch der eigenen Landesgesetzgebung. Im Gesetzentwurf wird bei der Zulassung von Windkraftanlagen im Wald auf die Regionalplanung und hier im Besonderen auf die Regionalpläne für Windkraft abgezielt. Das Gesetz soll schon an diese angepasst werden, obwohl noch kein einziger diesbezüglicher Regionalplan rechtsgültig ist. Vielmehr laufen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Mitbestimmungsfristen. Insofern ist die geplante Gesetzesnovellierung mehr als fragwürdig und zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar.
2. Das Vorhaben verletzt die Leitprinzipien und die Handlungsaufträge von ThüringenForst!
Der Gesetzentwurf widerspricht in eklatanter Art und Weise fast allen von ThüringenForst selbst formulierten Werten und Leitprinzipien (vgl. https://www.thueringenforst.de/ueber-uns/philosophie-ethik/leitbild).
Dazu ausgewählt drei Beispiele:
Erstens im Leitbild heißt es: „Wir entwickeln das Ökosystem Wald gezielt. Damit erreichen wir, dass die Fähigkeiten des Waldes erhalten und verstärkt werden. Er liefert z. B. reine Luft, sauberes Wasser, Artenvielfalt und Erholung.“ Mit Windkraftanlagen wird die Umwelt (gezielt) geschädigt und Böden sowie Wasser kontaminiert (PFAS).
Zweitens bei den Werten steht: „Achtsamkeit: Wir sind achtsam gegenüber Mensch und Natur. Wir gehen respektvoll miteinander um.“ Die Verstöße u.a. gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie sowie Gesundheitsrisiken bewirken das Gegenteil von Achtsamkeit.
Drittens ebenfalls bei den Werten steht: „Leidenschaft: Wir lieben den Wald und teilen unsere Wahrnehmung mit anderen. Wald spricht alle Sinne an.“ Wer den Wald liebt, lässt keinen Betonflächenfraß durch Windkraftanlagen auf Waldflächen zu!
Der Gesetzesentwurf stellt somit einen vorsätzlichen Verstoß gegen das selbst gegebene Leitbild sowie die langfristigen Ziele des Waldumbaus dar.
3. Die Grundlagenberechnung der Klimaschutzziele als Begründung ist falsch!
Hintergrund der Überlegungen, Windkraftanlagen auch in Wäldern zu zulassen, ist die (noch gültige) Bundesgesetzgebung und die dabei zu Grunde gelegten Zahlen zu Klimaentwicklungen.
Diese Zahlenbasis ist bereits mehrfach als grundlegend falsch und wissenschaftlich nicht haltbar nachgewiesen.
Aktuell sei in diesem Zusammenhang insbesondere auf den jüngsten riesigen Skandal um die Klimaschutzzahlen des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschungen hingewiesen, welches als „Hauptberater“ der vergangenen und der gegenwärtigen Bundesregierung gilt (Zusammenfassung in: DIE WELT vom 12. September 2025 „Skandalöse Klimastudie. Entlarvte Katastrophenprognose offenbart mächtiges Netzwerk zum Schaden der Wirtschaft“).
Die von diesem Institut vorgelegte „dramatische Klimavorhersage“ wurde vor dem Hintergrund „zweifelhafter Verwicklungen bis in politische Zirkel“ (DIE WELT vom 12. September 2025) als reine Erfindung und wissenschaftlich völlig ungültig eingestuft.
Die realen Klimazahlen sind bei weitem nicht so, wie suggeriert. Mittlerweise erweisen sich auch die früheren Zahlen des Instituts ebenfalls als fragwürdig. Allerdings erfolgte auf dieser Basis die gesamte Gesetzgebung für die Windkraft. Sie ist somit grundsätzlich in Frage zu stellen.
Folglich bleibt auch das 2 % Flächenziel auch unter diesen Zahlen falsch. Für die Ermittlung dieser Flächenziele wurden die Leistungen heute nicht mehr produzierter kleiner Windanlagen als Grundlage genommen und daraus eine Fläche von 2 % hochgerechnet. Nimmt man die heutigen leistungsstarken Windräder (mit bis 7,2 MW) als Grundlage, wäre auf dieser Grundlage nicht einmal 1% der Fläche nötig. Und auch rein physikalisch können Windkraftanlagen nicht das liefern, was prognostiziert wird.
Auch angesichts dieser (fragwürdigen) Grundlagen ist die Gesetzesnovellierung falsch.
4. Das Vorhaben sorgt für eine Vergiftung der Umwelt durch Ewigkeitschemikalien in Windkraftanlagen!
Noch immer werden in Windkraftanlagen Ewigkeitschemikalien, insbesondere PFAS, verwendet. PFAS – „per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen“ - ist eine Gruppe von mehreren tausend synthetischen Industriechemikalien. Sie sind schwer bzw. fast alle gar nicht abbaubar und extrem gesundheitsgefährdend. Sie können sich in der Umwelt (u.a. im Grundwasser), in der Nahrungskette und im menschlichen Körper anreichern. Die rotierenden Windradblätter verlieren regelmäßig Mikro- und Nanopartikel des verwendeten Materials. Die Gefährlichkeit geht bereits aus einer Information des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (Drucksache WD 8 - 3000 - 077/20 vom 8. Dezember 2020) hervor. Auch deshalb gilt für die Rotorblätter ein Recyclingverbot in Deutschland. Die EU überlegt zudem ein generelles Verbot (zuletzt: https://www.zeit.de/wissen/umwelt/2025-10/chemikalien-pfas-verbot-umweltschutz).
Unlängst wurde bereits durch den BUND in Thüringen eine erhöhte Belastung festgestellt, noch ohne das massenhaft Windkraftanlagen errichtet wurden und Alarm geschlagen (https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/pfas-trinkwasser-belastung-bund-100.html).
Der Bau derartiger Anlagen in noch gesunden Wäldern wird für eine flächendeckende Vergiftung der Natur und damit der Lebewesen sorgen.
Außerdem soll ab Mitte Januar 2026 in Deutschland eine neue, strengere Trinkwasserverordnung, mit einem Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für die Summe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen in Kraft treten. Ab Januar 2028 wird der Grenzwert dann für vier besonders kritische PFAS-Verbindungen – darunter die unter Krebsverdacht stehenden PFOA und PFOS – noch einmal weiter abgesenkt auf 0,02 Mikrogramm.
Die zur Erreichung dieser Ziele notwendigen – auch finanziellen – Aufwendungen werden mit dem Bau von Windkraftanlagen im Wald exorbitant steigen und belasten die zukünftigen öffentlichen Haushalte in unzulässiger Weise.
Die geplante Gesetzesregelung wird darum auch vor diesem Hintergrund abgelehnt.
5. Die künstliche Trockenheit bzw. Erwärmung und damit der Stress für Wälder werden erhöht!
Das Gesetzesvorhaben in Bezug auf Windkraftanlagen wird absehbar in den gesunden Wäldern für mehr „Stress“ sorgen, weil es zu künstlicher Trockenheit und Erwärmung kommt. Eine Langzeit-Studie aus Österreich weist nach, dass es im Burgenlandkreis nach Errichtung der Windkraftanlagen in der Zeit von 1997 bis zum Jahre 2023 an den Standorten zu einem Temperaturanstieg von 3,8 Grad Celcius gekommen ist. (vgl. https://eike-klima-energie.eu/2024/02/11/windenergie-im-burgenland-klimaschutz-oder-klimaschaden).
Eine chinesische Studie aus dem Jahr 2023 (Wang, Gang, Guoqing Li, and Zhe Liu. Wind farms dry surface soil in temporal and spatial variation. in: Science of The Total Environment 857/2023) hat die Auswirkungen von Windparks auf die umgebende Region untersucht. Das Ergebnis lautet, Windparks reduzieren die Bodenfeuchtigkeit erheblich, und zwar um 4,1% jährlich.
Solche Szenarien sind auch für die thüringischen Wälder realistisch, mit absehbaren drastischen Folgen.
Darum verstößt das Gesetzesvorhaben gegen die im Leitbild von ThüringenForst beschriebe Absicht der nachhaltigen Waldbewirtschaftung als aktiver Beitrag zum Klimaschutz.
6. Das Vorhaben verletzt weitere Naturschutzvorgaben und sorgt für zusätzlichen Flächenfraß!
Schon länger mahnen verschiedene Institutionen einen maßvollen Ausbau der erneuerbaren Energien an.
In diesem Zusammenhang haben auch generell bereits das Bundesamt für Naturschutz (BfN-Skripten 562/2020, S. 83 ff.) und nun der Bundesrechnungshof (Bericht zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung vom 7. März 2024, S. 47 ff.) erhebliche Bedenken gegen die Art und Weise beim Ausbau der Windkraft im Hinblick auf Artenschutz, Flächen und Landschaft formuliert. Auch die EU (Erwägungsgrund 26 der EU-Richtlinie 2023/2412) mahnt den naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energien an und schreibt diesen vor. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist nicht nur ein durch verschiedene bundes- oder landesrechtliche Regelungen fixiertes, sondern durch UN-Konventionen und EU-Richtlinien auch international verankertes Umweltziel. Insbesondere bei seltenen Arten können Verluste an Windrädern lokale Populationen gefährden. Aber auch unabhängig davon, können die Verluste einzelner Individuen, eine Verwirklichung artschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG – Tötungsverbot bedeuten.
Die Zulassung von Windrädern im Wald erhöht außerdem den Flächenfraß. Beispielsweise wird für ein einziges (!) Windrad Anlage Typ Vesta Nabenhöhe 166 m – Gesamthöhe 234 m ein Flächenbedarf von 5 ha benötigt. Die Fundamente mit Durchmessern zwischen 25 m und 30 m, einer Tiefe bis zu 4 m sowie mehrere, statisch bedingte Betonbodenanker von ca. 6 m Durchmesser und bis zu 30 m Tiefe erfordern durchschnittlich etwa 1300 Kubikmeter = 3900 Tonnen Beton. Diese Menge entspricht etwa 150 Fahrzeugladungen von Schwerlasttransporten (40 Tonner) (Quelle: PT-Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft 03.04.2023).
Damit steht der Gesetzesentwurf im Gegensatz zur Minimierung des Flächenfraßes, zu dem insbesondere das Bundesumweltministerium mahnt (vgl. https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs).
8. Die Löschung von Windrädern ist nicht möglich und erhöht die massive Gefahr von flächendeckenden Waldbränden!
Die Gefahr von Waldbränden und der Kontaminierung von Waldböden steigt mit der Zulassung von Windrädern in Wäldern signifikant.
Je größer die Rotorblätter und umso höher der Turm der Windkraftanlage, desto größer ist das Risiko eines Blitzeinschlags, weshalb moderne Windkraftanlagen häufiger betroffen sind (vgl. Beanspruchung und Recycling von Windkraftanlagen sowie damit verbundene Herausforderungen – wiss. Dienst des Dt. Bundestages vom 08.09.2023). Löschkonzepte für Gondelbrände existieren praktisch nicht.
Die meisten Brände verlaufen unkontrolliert, da sie in großer Höhe ausbrechen und weder per Drehleiter noch durch Spezialtechnik erreicht werden können. Wie bei E-Autos auch gibt es keinerlei Löschmöglichkeit! Durch Verbrennen werden u.a. Schwefeldioxid aus schwefelhaltigen Lacken und Gummi, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), also krebserregende Verbindungen aus verbranntem Kunststoff, Blausäure bei der Verbrennung von Polyurethan in Dämmstoffe freigesetzt. Zur Verhinderung von Ausbreitung werden obendrein oft noch riesige Löschschaumteppiche angelegt. Die betroffenen Flächen sind auf lange Zeit kontaminiert und für forst- und landwirtschaftliche Nutzungen ausgeschlossen.
Auch aus diesen Gründen ist das Gesetzesvorhaben abzulehnen.
Nein zur Windkraft im Wald
NEIN zu Windkraftanlagen im Thüringer Wald
Werte Damen und Herren,
ich spreche mich absolut gegen Windräder in unserem schönen Thüringer Wald aus. Gründe dagegen sind ausreichend bekannt. Leider hält man wichtige Argumente, welche dagegen sprechen, zurück.
Warum werden die Kritiker, welche auch Wissenschaftler, Doktoren, Ingenieure, Physiker usw sind, nicht gehört?
Nicht nur die Tatsache, dass die ganze Umwelt dadurch belastet wird, leidet vor allem die Tier- und Pflanzenwelt extrem unter solchen Anlagen.
Wir Menschen sollten im Einklang mit der Natur leben. Ein Geben und Nehmen. Leider wird unsere wundervolle Natur immer mehr zerstört.
NEIN zu Windkraftanlagen im Thüringer Wald
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin absolut gegen Windräder in unserem Thüringer Wald. Die Gründe dagegen sind ja hinreichend bekannt. Vor allem leidet die Tier- und Pflanzenwelt extrem unter solchen Anlagen.
Hochachtungsvoll
Heike Mannel
!!!Keine Windkraftanlagen im Wald!!!
NEIN zur geplanten Gesetzesänderung – NEIN zur Umnutzung des Waldes durch Errichtung von Windkraftanlagen!!!
Es werden mit einer Gesetzesänderung und damit einhergehend der Möglichkeit, dass der ThüringenForst Windkraftanlagen im Wald zum Geld verdienen nutzen kann, die vorhandenen ökologischen und kulturellen Gegebenheiten bewusst geopfert sowie die Land- und Forstwirtschaft zweckentfremdet eingesetzt. Des Weiteren werden Biodiversität, Wasserschutz, Bodenschutz, Waldschutz, Lärmschutz, Klimaschutz untergeordnet und als nachrangig eingestuft. Die Errichtung von Windkraftanlagen bedeutet unweigerlich die Zerstörung nahezu aller relevanten Schutz- und Kulturgüter.
Die bereits hier veröffentlichen Beiträge unter diesem zeigen schon alle relevanten Punkte auf. Aus diesem Grund wird auf diese Beiträge verwiesen und noch folgendes hinzu gegeben:
Wenn man sich die Internetseite des ThüringenForst anschaut (https://www.thueringenforst.de) möchte man meinen, dass die hier beschrieben Anstalt des öffentlichen Rechts nichts mit der im Gesetzentwurf benannten Anstalt zu tun haben kann. So schreibt der ThüringenForst auf seiner Seite u.a.:
„Wälder verwandeln CO2 in Sauerstoff und speichern CO2. Auch Moore filtern CO2 aus der Luft und wandeln es in Sauerstoff um. Holz und langlebige Holzprodukte sind Kohlendioxid-Speicher und schonen andere energieintensiv und damit klimaschädlich hergestellte Materialien. Holz als Brennstoff hat eine positivere CO2-Bilanz als fossile Brennstoffe. Holz und Holznutzung wirken sich positiv auf die CO2-Bilanz aus und schützen somit das Klima.“
oder:
„Jährlich werden durch ThüringenForst in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden wie auch -verbänden 130 bis 160 Naturschutz-Projekte durchgeführt. Von der Bergwiesenpflege über die Pflege von Orchideenstandorten bis hin zur Anlage von Amphibienlaichgewässern reicht der Einsatz unserer auch für Naturschutzaufgaben ausgebildeten Forstwirt/innen.
ThüringenForst hat sich in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Naturschutzförderer im Freistaat entwickelt. Dabei werden die Projekte, wie etwa das Rettungsprogramm Auerhuhn, das Moorrevitalisierungsprojekt oder das Waldfließgewässerprojekt, oft in Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden wie -verbänden durchgeführt. Als Beispiel: im Jahr 2015 wurden rund 18.000 Arbeitsstunden der Forstwirt/innen in diese oft mehrjährigen Projekte investiert.“
oder:
„WAS TREIBT UNS AN - UNSERE VISION
Wir wollen Zukunft für Mensch und Wald. Wir entwickeln das Ökosystem Wald gezielt. Damit erreichen wir, dass die Fähigkeiten des Waldes erhalten und verstärkt werden. Er liefert z. B. reine Luft, sauberes Wasser, Artenvielfalt und Erholung. … Wir sind achtsam gegenüber Mensch und Natur. Wir gehen respektvoll miteinander um. … Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln. Die Werte, Haltungen und Compliance-Regeln gelten für alle Beschäftigten gleichermaßen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Führungsverantwortung haben eine Vorbildfunktion in besonderem Maße. … Unser Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Nutzung zukunftsfähiger, klimaangepasster, stabiler, baumartenreicher, strukturierter und produktiver Wälder auf ganzer Fläche. … Unser Ziel ist die Erhaltung und Förderung von Artenvielfalt und sensiblen Lebensräumen. Dies ist ebenso integrativer Bestandteil unserer verantwortungsvollen Waldbewirtschaftung wie der Schutz bedrohter Arten.“
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ThüringenForst AöR – der Wolf im Schafpelz?
Windkraftanlagen vs. Schutz von Mensch und Natur? Denn beides geht bekanntermaßen nicht!
SIE, die in Regierungsverantwortung und SIE als Mitarbeiter der ThüringenForst AöR sind als verantwortliche Entscheidungsträger in der Pflicht. Sie tragen letztendlich die Haftung für ihr Tun und diese wird von uns eingefordert – das ist ein Versprechen.
Keine Legitimation für Thüringen Forst, Windräder in Thüringer Wäldern zu errichten oder zu betreiben.
Diese geplante Gesetzesänderung ist aus meiner Sicht ungeheuerlich und mit nichts zu rechtfertigen. Die sogenannten Kalamitätsflächen (Schadflächen, Windwurf, sonstige Kahlflächen) gehören laut gültigem Thüringer Waldgesetz zum Wald und bedürfen einer umgehenden Wiederaufforstung. Waldschutz ist der wichtigste Klimaschutz. Langfristig bestehende Lücken innerhalb zusammenhängender Waldflächen sind nicht tolerierbar, da sie für Erwärmung, Störung der Bodenfunktionen, Trockenheit und Sturmschäden in benachbarten Waldbeständen verantwortlich sind. Niederschläge fließen von baumlosen Flächen schneller ab und sorgen für rasches Anschwellen der Vorfluter und Fließgewässer. Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Erschließungsaufwand für Windkraftanlagen (Wegeausbau, ) stetig ansteigt, je mehr es sich um topographisch anspruchsvolles Gelände handelt. Und jeder kann auf der Landkarte erkennen, dass sich die meisten Wälder Thüringens in gebirgigem Gelände befinden. Denn historisch gesehen, wurden Wälder aus den Ebenen und Auen durch Besiedelung und Landwirtschaft verdrängt.
Es ist allgemein bekannt, dass kein Unternehmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Windkraftanlagen errichten und betreiben würde, wenn diese nicht vom Steuerzahler exorbitant subventioniert werden würden. Insofern ist es geradezu grotesk, so zu argumentieren, dass Thüringen Forst (eine Anstalt öffentlichen Rechts) hier Einnahmen generiert. Zumal noch hohe Kosten für Erstaufforstung an anderer Stelle und für Rückbau nach der Nutzungsdauer anfallen.
Im Gegensatz zu privaten Unternehmen steht bei Anstalten des öffentlichen Rechts nicht der Gewinn im Vordergrund, sondern die Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dazu hat der Freistaat die AöR finanziell entsprechend auszustatten.
Planungsrechtlich gesehen besteht durch das geplante Gesetz auch die Gefahr, in die Planungshoheit der regionalen Planungsgemeinschaften unzulässig einzugreifen.
Das bestehende Aufgabenfeld von Thüringen Forst, mit dem Schwerpunkt der Bewahrung und Entwicklung der Thüringer Wälder soll unverändert beibehalten werden, anstatt Aufgabenfelder zu etablieren, welche dem Zweck der Anstalt völlig konträr gegenüberstehen.
Keine Windkraft im Wald
Schutz der Natur, des Meschen, der Einzigartigkeit unseres Waldes? Nein, es geht nur noch um Profit, Macht und Zerstörung dessen, was unsere Heimat ausmacht. Warum werden die Argumente und Warnungen gegen Windkraftanlagen, die von Ärzten, Fachleuten und Betroffenen kommen, nicht ernst genommen? Warum wird wissentlich das zerstört, was es zu schützen gilt? Stoppen Sie dieses irrsinnige Gesetz! Es gefährdet den Lebensraum Wald! Wald soll Wald bleiben und nicht wegen Profitgier den geplanten Industrieanlagen weichen! Welch ein Irrsinn, dass gerade der Forst , der den Wald schützen , pflegen und erhalten sollte, ihn wissentlich zerstört. Kein Mensch glaubt daran, dass hierfür Kalamitätsflächen herhalten! Gesunder Wald, Jahrzehntelang gewachsen, wird geopfert. Ein Hohn gegenüber unseren Verfahren, die unter schlechtesten Bedingungen aber mit Weitsicht für kommende Generationen, aufgeforstet haben. Schaut euch die Verspargelung in unserem Land an! Ohne Sinn und Verstand und gegen 1000ende, die Petitionen gegen den Bau von Windrädern eingebracht haben, wird gerodet, zerstört und die Gefahr für Mensch und Tier hochnäsig ignoriert. Vielleicht wird in ein paar Jahren unsere Natur, unsere Wälder das Einzige sein, was wir neben dem sterbenden Mittelstand noch zu bieten haben.
Die Leute wollen intakte Natur und keine krankmachenden Industrieanlagen im Wald. Es wird Zeit,dass endlich Vernunft an erster Stelle steht und die Politik die Verantwortung übernimmt, auch für die Folgen. Darüber sollte auch ein Gesetz verabschiedet werden.
Keine Industrieanlagen in den Wald
Mit Entsetzen blicken viele Bürger Thüringens, dem neuen geplanten Thüringer Forstgesetz entgegen. Eigentlich waren die Wogen der letzten Jahre geglättet, zumal vor der letzten Wahl, die CDU vollmundig den Bau von Windkraftanlagen im Wald untersagt hat. Zudem wurden auch gemeinsame Aufforstungen mit den Bürgern durchgeführt. Sollte das alles nur Show gewesen sein?
Aber ja, wir brauchen Alternativen für eine neue Energiegewinnung und ja , das sollte auch schnell passieren. Aber NEIN, nicht zu Lasten der Natur und Umwelt.
Wälder tragen zum Klimaschutz bei, regulieren den Wasserhaushalt und tragen zur Biodiversität bei und bindet CO2, aber das ist bekannt und oft genug gesagt worden.
Unter Thüringen Forst, verstehen die meisten Menschen, eine gesunde Bewirtschaftung des Waldes, nicht Raubbau an der Natur um Geld zu verdienen. Kalamitätsflächen gehören wieder aufgeforstet, nicht versiegelt.
Diese Verantwortung sollten die Abgeordneten ALLER Fraktionen übernehmen und mit Vernunft für die Zukunft entscheiden. Ein Wunsch, den sehr viele Bürger Thüringens mit mir teilen.
Helmut Nauerth
privat
Den Irrsin in seinem Lauf...
Gründe, warum Windkraftanlagen nicht in den Wald gehören,gibt es unzählige.Diese sollten durch Gespräche mit Bürgerinitiativen,Eingaben,Petitionen auch den Regierenden Thüringens bekannt sein.Dass Grüne Ideologen im Namen des Klimaschutzes Wälder zu Industriegebieten umwandeln, dass Natur- und Artenschutz oder gar der Wille der Bevölkerung hierbei keine Rolle mehr spielen, ist eine zutiefst verwerflich Angelegenheit. Dass aber eine Thüringer Regierung dem Landesforst Tür und Tor öffnen will, damit dieser mit Windkraftanlagen im Wald Geld verdienen kann,dafür fallen mir nur noch Worte ein, die ich hier besser nicht wiedergebe.Weiß man in Regierungskreisen nicht mehr, was die Aufgabe der Landesforstanstalt ist, weiß man nicht mehr, welch bedeutende Funktion der Wald hat? Auch Kalamitätsflächen sind Waldflächen und gehören aufgeforstet oder der Naturverjüngung überlassen. Meinerseits keine Zustimmung zu diesem Gestzentwurf, zu diesem bösen Schildbürgerstreich.
Armutszeugnis, Mißachtung, Irreführung
Unmittelbar nach dem Krieg, 1946 -49, wurde der Thüringer Wald von Windbruch und anschließender Borkenkäferplage heimgesucht. Deutschland lag am Boden, es gab keine gewählte Regierung, viele Menschen litten Hunger und in den Städten rauchten noch die Ruinen. Unter diesen Bedingungen wurden 21 000 ha Kahlflächen mit der Hacke in der Hand wiederaufgeforstet!
Es ist ein ARMUTSZEUGNIS der CDU-SPD-BSW-Regierung, die gegenwärtig geschädigten Waldflächen der Windkraftindustrie preiszugeben, um die Wiederaufforstung zu finanzieren.
Fast 80% der Menschen in Thüringen lehnen Windkraftanlagen im Wald ab (MDR Oktober 23). Es ist MISSACHTUNG des Willens der thüringer Bevölkerung und demokratischer Spielregeln. Artikel28 GG bestimmt, daß den Gemeinden das Recht zusteht, lokale Angelegenheiten selbst zu regeln.
Es ist ein nicht vermittelbarer IRRSINN, Wälder erst abzuholzen, um dann Geld für die Wiederaufforstung zu haben ! Das verstehen die Menschen im ländlichen Raum nicht !
Es ist DEMOKRATIEFEINDLICH, wenn eine Minderheitsregierung keine Rücksicht auf die Meinung, die Einwände, die Ängste der Bevölkerung nimmt. Wenn der Gesundheitsschutz, Naturschutz, das Wohlergehen der Menschen keine Rolle spielen!
Es ist BETRUG, wenn den besorgten und engagierten Bürgern vor der Wahl und im Koalitionsvertrag versprochen wird - Grundsätzlich gilt : Keine Windkraft im Wald . Ausnahmen...
Es ist SELBSTBETRUG und IRREFÜHRUNG , wenn die CDU das "Grüne Herz Deutschlands" bewirbt und unseren Wald der Zerstückelung durch Industrieanlagen preis gibt.
"GEMEINSAM ERHALTEN WIR DEN WALD UND SETZEN UNS GEGEN WINDRÄDER DORT EIN. IHR MARIO VOIGT " Zitat Mario Voigt August 2024
Damit ist meinerseits alles gesagt. Dr. Johannes Görg Stadtlengsfeld -privat-
Thüringen, du bist zu schön, um kahl zu sein!
Mit rund 200.000 Hektar Waldfläche ist ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts der größte Einzelwaldbesitzer in Thüringen und trägt eine zentrale Verantwortung für den Schutz dieses wertvollen Ökosystems.
Unsere Thüringer Wälder sind nicht nur ein bedeutender Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern auch ein wichtiges Erholungsgebiet und kulturelles Wahrzeichen.
Die Errichtung von Windkraftanlagen im Thüringer Staatswald würde unsere Waldlandschaft erheblich beeinträchtigen, die Biodiversität gefährden und die Erholungsfunktion des Waldes einschränken.
Zudem steht dies im Widerspruch zu den Zielen des Landesforstgesetzes, den Wald als Natur- und Erholungsraum zu schützen.
Wir dürfen nicht vergessen, dass ausschließlich Pflanzen in der Lage sind, Photosynthese zu betreiben und somit Sauerstoff zu produzieren.
Es ist wissenschaftlich wie moralisch nicht vertretbar, Wälder für Windräder zu opfern.
Die Priorität der Landesregierung sollte auf Energiequellen liegen, die den natürlichen Lebensraum schützen und ergänzen – nicht zerstören.
Nach aktueller Rechtslage ist die Errichtung von Windkraftanlagen im Staatswald weder ausdrücklich erlaubt noch verboten.
Gemäß § 2 Absatz 3 des Thüringer Forstgesetzes kann die Landesforstanstalt „Geschäfte jeder Art tätigen, die unmittelbar oder mittelbar der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen“.
Damit wäre, unter bestimmten Voraussetzungen, bereits jetzt eine Beteiligung an Windkraftprojekten theoretisch denkbar, wenn sich der Zweck nicht besser oder wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen ließe. So jedenfalls meine Auffassung.
Die geplante Novellierung des Landesforstgesetzes sieht nun vor, dass die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen im Staatswald ausdrücklich zu den Aufgaben von ThüringenForst gehören sollen.
Dies soll unter Berücksichtigung der Regionalplanung sowie der kommunalen Bauleitplanung erfolgen, wodurch die Kommunen ein großes Mitspracherecht erhielten.
Hier besteht jedoch die Gefahr, dass Kommunen mit begrenzten finanziellen Spielräumen unter Druck geraten, entsprechende Projekte aus wirtschaftlichen Gründen zu genehmigen, selbst wenn erhebliche ökologische Bedenken bestehen.
Aus meiner Sicht sollte daher die Priorität klar beim Schutz der Wälder liegen.
Der Staatswald ist kein industrieller Standort, sondern ein ökologisches, gesellschaftliches und kulturelles Erbe, das es für kommende Generationen zu bewahren gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Ruppert (B. Sc. Forstwissenschaften)
Gemeinderat der Einheitsgemeinde Dermbach
Windräder im Wald = Verzweiflungsakt.
Guten Tag,
der ThüringenForst AöR sollte als Hüter des Waldes, keine Ermächtigung zum Bau von Windenergieanlagen im Wald durch ein Gesetz erhalten. Der Umbau von Waldflächen in Flächen mit Industrieanlagen darf nicht aus kurzfristigen Motivationen durch die Landesregierung wegen selbst organisierten finanziellen Engpässen gefördert werden.
Der Wald darf nicht zu Lasten von Erholung und Natur einseitig für wirtschaftliche Interessen genutzt werden. Der ganze Wald, auch der Privatwald und der kommunale Wald. Die Landesregierung und das gesamte Parlament sollte hier auch in Verantwortung zukünftiger Generationen mit gutem Beispiel voran gehen, und den Wald erhalten.
Freundliche Grüße
G e r a l d