Informationen zu den Entwürfen der Parlamentarischen Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes
Der sogenannte bodengebundene Rettungsdienst soll um eine telenotärztliche Versorgung erweitert werden. Zudem sollen ausgebildete Ersthelfer im räumlichen Umfeld eines Notfallgeschehens über mobile Endgeräte alarmiert werden und schließlich die zentralen Leistellen durch ein neues Betten- und Behandlungskapazitätsmodul Notfälle zielgenauer einweisen können. Das sind die drei zentralen Forderungen in dem von der Parlamentarischen Gruppe der FDP vorgelegten Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG). Nach Ansicht der Antragsteller kann durch diese Maßnahmen die Notfallversorgung in Thüringen verbessert werden. Notärztliche Kompetenz soll so schneller und umfassender zur Verfügung stehen, lebensrettende Sofortmaßnahmen sollen schneller eingeleitet und das für den jeweiligen Fall bestmögliche Krankenhaus zuverlässig ausgewählt werden können.
Die telenotärztliche Versorgung steht ebenfalls im Zentrum des von der Fraktion der CDU vorgelegten Entwurfs eines Änderungsgesetzes zum Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG). In diesem Entwurf werden die Aufgaben des Telenotarztes ausführlich definiert und die telenotärztliche Versorgung als ergänzendes Strukturelement des boden- und in diesem Fall auch luftgebundenen Rettungsdienstes festgeschrieben. Während die Parlamentarischen Gruppe der FDP die telenotärztliche Versorgung als Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens (KVT) betrachtet, soll sie nach den Vorstellungen der Fraktion der CDU ausgeschrieben werden. Zudem soll ausdrücklich klargestellt werden, dass die Kostenträger des Rettungsdienstes für Notfallsanitäter und Rettungssanitäter den Erwerb einer Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen (C1) finanzieren. Die Führerscheinerweiterung ist erforderlichen, um Rettungswagen fahren zu dürfen.
Auch der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhaltet Regelungen zum ergänzenden Einsatz von Telenotärzten zur Unterstützung des Rettungspersonals am Notfallort und weißt diese Aufgabe, wie auch im o.g. Entwurf der Gruppe der FDP vorgesehen, der Kassenärztlichen Vereinigung zu. Um die Leitstellendisponenten landesweit einheitlich qualifizieren zu können, soll zudem an einem geeigneten Standort eine Lehrleitstelle durch das Land errichtet, betrieben und finanziert werden. Zudem soll nach dem Vorbild anderer Länder eine Experimentierklausel in das Gesetz eingefügt werden, welche eine perspektivische Weiterentwicklung des Rettungsdienstes durch Möglichkeiten zur temporären Abweichung gesetzlicher Vorgaben im Rahmen wissenschaftlicher Erprobung und sich anschließender Evaluierung zulässt. Darüber hinaus sind weitere punktuelle Anpassungen vorgesehen.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die Vorblätter zu den Gesetzentwürfen und die Begründungen in den Drucksachen 7/7394, 7/7450 und 7/7780. Das Plenum des Thüringer Landtags hat die beiden Gesetzentwürfe in den Drucksachen 7/7394 und 7/7450 am 17. März 2023 sowie den Gesetzentwurf in Drucksache 7/7780 am 27. April 2023 erstmals beraten und an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im
Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit
Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen
werden.