Zurzeit berät der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/9113). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Die Landesregierung will mit dem vorgeschlagenen Gesetz die Handlungsfähigkeit des Landes zum Schutz der historisch gewachsenen Landwirtschaftsstruktur im Interesse der Landwirte steigern und heimischen Agrarbetrieben den Zugang zu Agrarflächen verschaffen, die sie für die Ernährungssicherung benötigen. Dazu schlägt sie eine Reihe von Maßnahmen vor:
Künftig wären Kauf- und Pachtverträge am landwirtschaftlichen Bodenmarkt von einem Hektar an anzuzeigen und sie müssen genehmigt werden. Damit will die Landesregierung Transparenz am Bodenmarkt herstellen. Erstmals vorgesehen ist ferner eine Anzeige- und Genehmigungspflicht bei sogenannten Share-Deals. Will ein Unternehmen von einem in Thüringen ansässigen Agrarbetrieb einen Betriebsanteil von mehr als 50 Prozent erwerben, müsste dies dem Entwurf zufolge zukünftig angezeigt und bei mehr als 90 Prozent genehmigt werden.
Die Landesregierung schlägt außerdem eine Preismissbrauchskontrolle vor. Ein Verkauf könnte versagt oder eingeschränkt werden, wenn der Kaufpreis den durchschnittlichen Verkehrswert vergleichbarer landwirtschaftlicher Flächen in einer Gemarkung um mehr als 20 Prozent übersteigt. Schließlich soll das Vorkaufsrecht der Thüringer Landgesellschaft mbH für Agrarflächen bei anzeigepflichtigen Verkäufen erweitert werden. Nach diesem Recht erworbene Flächen müsste die Gesellschaft innerhalb von zehn Jahren verwerten, um die Agrar- und Siedlungsstruktur zu verbessern. Kern des vorgelegten Mantelgesetzes ist ein neues Thüringer Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz (ThürAFSG). Damit verbunden wären Änderungen in vier weiteren Gesetzen oder Verordnungen, zwei weitere würden ersetzt.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/9113.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Landesregierung am 07.12.2023 erstmals beraten und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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