Zurzeit berät der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/9640). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Seit 202 Tagen abgeschlossen
Die Landesregierung will das Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG) an europa- und bundesrechtliche Änderungen anpassen und in diesem Zug und unabhängig davon das Berufsrecht für Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner, Ingenieure und Beratende Ingenieure modernisieren. Das sind die Ziele des vorliegenden Gesetzentwurfs.
Der Gesetzentwurf umfasst in diesem Sinne eine Fülle einzelner Maßnahmen. Unter anderem soll den genannten freien Berufen zukünftig ermöglicht werden, ihre Berufstätigkeit auch in Personenhandelsgesellschaften auszuüben. Damit würde ihnen eine größere Auswahl zulässiger Gesellschaftsformen zur Verfügung stehen. Die Bestimmungen zur Wahrung der Berufspflichten im Rahmen gesellschaftlicher Zusammenschlüsse sollen neu geregelt werden.
Einführen will die Landesregierung zudem einen Rechtsanspruch auf die isolierte Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation außerhalb von Genehmigungs- und Eintragungsverfahren. Zudem möchte die Landesregierung das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren in das ThürAIKG einführen. So soll die Einwanderung von Fachkräften für die im ThürAIKG reglementierten Berufe unterstützt werden.
Wegen der Einzelheiten und weiterer Detailregelungen verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/9640.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Landesregierung am 14.03.2024 erstmals beraten und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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