Das Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028 sieht eine Anpassung der Bezüge von Landes- und Kommunalbeamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfänger vor. Damit wird sowohl auf die Ergebnisse der Tarifgemeinschaft deutscher Länder eingegangen sowie auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes.
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Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf sollen die Bezüge der Landes- und Kommunalbeamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfänger in Thüringen in drei Schritten angepasst werden. Das Gesetz ist als Mantelgesetz angelegt: Es sieht Änderungen im Thüringer BesoIdungsgesetz, dem Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und weiteren Vorschriften vor.
Mit dem Gesetzentwurf wird auf zwei Entwicklungen reagiert. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich mit den Gewerkschaften am 14. Februar 2026 auf eine lineare Entgelterhöhung zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder geeinigt. Ausgehend davon ist eine zeit- und systemgerechte Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse zur Erfüllung des Gesetzesauftrags erforderlich.
Änderungen werden zudem wegen eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 notwendig. Dieser Beschluss vollzieht eine vollständige Abkehr vom Grundsicherungsniveau als Vorgabe für das Beamtengehalt aufgegeben. Er ändert auch den Berechnungs- und Erhebungsmodus für die wirtschaftlichen Parameter. Zudem werden die Vorgaben für die Einhaltung des Abstandsgebots erheblich erhöht.
Der Gesetzentwurf sieht um einen eine Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger vor. Zum anderen werden durch die Regelungen in diesem Gesetz vor allem durch die Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung die neuen verfassungsgerichtlichen Vorgaben umgesetzt. Für alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger werden für das Jahr 2025 Nachzahlungen vorgesehen.
Im Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie sind bewertungsrechtliche Anpassungen vorgesehen, ebenso in Bezug auf den leitenden Beamten beim Thüringer Verfassungsgerichtshof. Vor dem Hintergrund eines Fachkräftemangels sollen finanzielle Anreize für eine weitere Tätigkeit von Beamten und Richtern im öffentlichen Dienst geschaffen werden.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, den Arbeitszeitverkürzungstag zu streichen, die Antragsaltersgrenzen anzuheben sowie die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung einzuschränken.
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