Mit dem Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes soll eine neue gesetzliche Grundlage für die Aufgaben und Befugnisse der Gesundheitsbehörden geregelt werden. Ziel ist ein handlungsfähiger und zukunftsfester Gesundheitsschutz.
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Mit dem Gesetz sollen die Aufgaben und Zuständigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die bislang in einer Rechtsverordnung geregelt und seit fast 30 Jahren unverändert sind, neu geregelt werden. Beispielsweise werden die Aufgaben und Befugnisse der Gesundheitsbehörden konkret beschrieben und Zuständigkeiten zwischen der obersten, oberen und den unteren Gesundheitsbehörden geklärt. Damit soll das Gesetz die Beteiligten in ihrer Aufgabenwahrnehmung auf allen Verwaltungsebenen stärken.
Im Zuge der Auseinandersetzung mit den Folgen der Corona-Pandemie werden die Kompetenzen der oberen Gesundheitsbehörde beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz gebündelt und der stete Austausch von Informationen zwischen den unteren Gesundheitsbehörden gesetzlich festgeschrieben.
Verbesserungen soll es mit Blick auf den Informationsaustausch der Gesundheitsbehörden durch die Nutzung einer zentral durch den Freistaat bereitgestellten Plattform geben. Die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation und des Austausches sollen die Informationsflüsse beschleunigen und Verwaltungswege verkürzen.
Die obere Gesundheitsbehörde soll Konzepte für die Personalgewinnung, -bindung und -haltung erarbeiten und dadurch die unteren Gesundheitsbehörden hierbei unterstützen. Tätigkeiten, die bisher streng an vorgegebene Berufsgruppen gebunden waren, können auch von anderen Professionen übernommen werden, wenn die erforderlichen Fachkenntnisse unmittelbar durch Fortbildungen nachgeholt werden. Die Abwehr einer erheblichen gesundheitlichen Gefahr für Leib und Leben der Bevölkerung wird für die unteren Gesundheitsbehörden als Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis hinzukommen, zugleich wird damit ein Kompetenzproblem beseitigt und Rechtssicherheit bei der Aufgabenwahrnehmung geschaffen.
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