Die Gesetzentwürfe „Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes“ zielen unter anderem darauf ab, die frühkindliche Bildung in Thüringen zu verbessern. Bestandteil ist die Einführung eines dritten beitragsfreien Kindergartenjahres.
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Mit den Gesetzentwürfen zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes stehen zwei unterschiedliche Ansätze zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Thüringen zur Diskussion. Beide Entwürfe verfolgen das gemeinsame Ziel, Familien finanziell zu entlasten und die Beitragsfreiheit auf ein drittes Kindergartenjahr auszuweiten.
Der Gesetzentwurf in Drucksache 8/748 legt einen besonderen Fokus auf die Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen sowie auf eine systematische und verbindliche Sprachförderung. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung eines Zentrums für frühkindliche Bildung, das Einrichtungen fachlich begleiten, Fortbildungsangebote bereitstellen und zur Weiterentwicklung der Qualität beitragen soll.
Der Gesetzentwurf in Drucksache 8/3124 beinhaltet Änderungen bei der Bedarfsplanung, eine Weiterentwicklung der Regelungen zu Elternbeiträgen sowie zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für kleinere Einrichtungen und zur Anpassung an demografische Entwicklungen. Gleichzeitig werden Anforderungen an die pädagogische Arbeit und Qualitätssicherung stärker innerhalb der Einrichtungen selbst verankert.
Qualität in der frühkindlichen Bildung
Eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung kann ich nur begrüßt werden!
Der Zugang zu kostenfreier Bildung sollte JEDEM ermöglicht werden, unabhängig vom Geldbeutel. Jedoch kann jeder Euro nur einmal ausgegeben werden. Ich finde die derzeitige Lösung, die Übernahme der Elternbeiträge bei finanzschwachen Familien vom Jugendamt, sehr gut.
Für eine verbesserte Qualität in Kindertagesseinrichtungen gilt es verschiedene Stellschrauben zu stellen. Für mich haben folgende Dinge Priorität:
§ 30 Beitragsfreiheit für alle
Im § 30 wurde der Passus der Beitragsrückzahlung so umformuliert, das erneut keine Rückzahlung der Elternbeiträge für alle Familien ermöglicht wird:
"Wird ein Kind nach § 18 Abs. 2 ThürSchulG vorzeitig
eingeschult, ergibt sich hieraus kein Erstattungsanspruch bezüglich bereits gezahlter
Elternbeiträge."
Erneut werden in der Gesetzesänderung den jährlich etwa 200 betreffenden Familien in Thüringen von der Regelung das bisher 24 Monate, mit dem neuen Gesetz dann 36 Monate, vollständig erstattet werden, keine Rücksicht genommen. In einer vorhergehenden Fassung wurde dies ermöglicht. Die Landesregierung gab auf Anfrage keine Bedenken zur Rückzahlung bei vorzeitig eingeschulten Kindern, somit erschließt sich nicht, warum der Erstattungsanspruch auch im neuen Gesetz abgelehnt wird.
Eventuell muss auch das Thüringer Schulgesetz mit dem Stichtag angepasst werden. Hier würde sich durchaus auch das Modell eines Zeitraumes besser etablieren, als ein einzelner Tag. So wird es auch in anderen Bundesländern gehandhabt.
Vorzeitige Einschulungen haben unterschiedliche Gründe. Das darf hier nicht vergessen werden. Es ist eine Entscheidung, die von Eltern und Kind zusammen mit der Einrichtung und dem pädagogischen Personal getroffen wird. Zudem gibt es die amtsärtzliche Einschätzung und die Vorschuluntersuchung beim Kinderarzt.
Zudem wird im Passus davor erwähnt, das bei Rückstellung bis zur Einschulung kein Elternbeitrag erhoben werden darf. In diesem Fall hätten diese Familien dann sogar vier beitragsfreie Kindergartenjahre, was somit wieder als Ungerechtigkeit angesehen werden kann.
Entsprechende Anschreiben liegen den Fraktionen vor. Ich bitte diesen Sachverhalt erneut zu prüfen und alle Familien von dieser Entlastung Teilhabe zu gewähren.