Die Gesetzentwürfe „Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes“ zielen unter anderem darauf ab, die frühkindliche Bildung in Thüringen zu verbessern. Bestandteil ist die Einführung eines dritten beitragsfreien Kindergartenjahres.
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Mit den Gesetzentwürfen zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes stehen zwei unterschiedliche Ansätze zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Thüringen zur Diskussion. Beide Entwürfe verfolgen das gemeinsame Ziel, Familien finanziell zu entlasten und die Beitragsfreiheit auf ein drittes Kindergartenjahr auszuweiten.
Der Gesetzentwurf in Drucksache 8/748 legt einen besonderen Fokus auf die Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen sowie auf eine systematische und verbindliche Sprachförderung. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung eines Zentrums für frühkindliche Bildung, das Einrichtungen fachlich begleiten, Fortbildungsangebote bereitstellen und zur Weiterentwicklung der Qualität beitragen soll.
Der Gesetzentwurf in Drucksache 8/3124 beinhaltet Änderungen bei der Bedarfsplanung, eine Weiterentwicklung der Regelungen zu Elternbeiträgen sowie zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für kleinere Einrichtungen und zur Anpassung an demografische Entwicklungen. Gleichzeitig werden Anforderungen an die pädagogische Arbeit und Qualitätssicherung stärker innerhalb der Einrichtungen selbst verankert.
Sockelverträge und das Verhältnis zum Arbeitsklima
Im Kita-Team kommt es zunehmend zu Zwistigkeiten, da einigen Kolleginnen und Kollegen Stunden gekürzt werden. Diese Entscheidung sorgt für Unmut und das Gefühl von Ungerechtigkeit. Die Motivation im Team sinkt spürbar. Viele fühlen sich in ihrer Arbeit nicht mehr wertgeschätzt. Das Arbeitsklima leidet darunter deutlich. Kommunikation wird angespannter und Missverständnisse häufen sich. Zusammenhalt und Teamgeist gehen verloren. Die Situation belastet nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch den Alltag in der Einrichtung.
Fokus sollte auf Interaktionsqualität liegen
Sicher lohnt sich ein vertiefender Blick auf die Qualität in der frühkindlichen Bildung - v.a. mit dem Fokus auf die Interaktionsqualität zwischen Fachkräften und Kindern.
Thüringen hat mit einen der schlechtesten Betreuungsschlüssel bundesweit, sowohl im U3, als auch im Ü3 Bereich.
Eine feinfühlige und kinderrechtsbasierte Begleitung steht und fällt in der Praxis oft mit dem vorhandenen Personal. Um Kinder wirklich feinfühlig, orientiert an aktuellen Erkenntnissen der frühkindlichen Pädagogik bilden und begleiten zu können, braucht es für Fachkräfte die Möglichkeit der Zeit, der Beobachtung und eines wirklichen Miteinanders. Hierzu braucht es eine faktische Entlassung des Personals, im Sinne eines deutlich besseren Personalschlüssels. Müssen zu wenige Fachkräfte den Alltag stemmen, steigt Stress und Überforderung - Verwahrung wird zum System, Bildung bleibt auf der Strecke. Gestresse Nervensysteme können kindliche Signale nicht mehr feinfühlig wahrnehmen, geschweige denn diese angemessen begleiten. Sowohl Kinderschutz, als auch Verantwortung für die Gesundheit der Fachkräfte sind hier mitzudenken.
Zudem würde ein verbesserter Personalschlüssel Krankheitswellen deutlich einfacher abfedern. Eine verlässliche Betreuung sichert Familien den Alltag. Das regelmäßige Bitten von Einrichtungen zur verkürzten Betreuung der Kinder an Eltern stresst diese und ist eigentlich eine Bankrotterklärung des System. Da hilft auch kein weiteres beitragsfreies Kitajahr, wenn der Alltag gekennzeichnet ist durch immer wiederkehrenden Personalausfall, gestresste und überforderte Fachkräfte und somit auch gestresste Kinder, die im Kitaalltag nur noch funktionieren müssen, anstatt Kind sein zu dürfen.
Qualität, insbesondere Interaktions- und Beziehungsqualität, in der frühkindlichen Bildung sollte sich am aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand orientieren.
Abschaffung der Sockelverträge in Kitas
Der sogenannte Sockelvertrag in Kindertagesstätten sorgt seit Jahren für Diskussionen – vor allem im Vergleich zu den Arbeitsbedingungen von Lehrkräften. Während Erzieherinnen und Erzieher häufig mit festen Sockelstunden arbeiten, die nicht immer den tatsächlichen Betreuungsbedarf widerspiegeln, genießen Lehrer in der Regel verlässlichere Arbeitszeitmodelle und klar geregelte Deputate.
Diese Ungleichbehandlung wird von vielen als unfair empfunden: Die Verantwortung in der frühkindlichen Bildung ist enorm, die Anforderungen steigen stetig – doch die strukturellen Rahmenbedingungen hinken hinterher. Kurzfristige Anpassungen der Arbeitszeit, Unsicherheiten bei der Stundenplanung und eine oft unzureichende Vergütung führen zu Frust im System.
Es braucht daher dringend eine Reform des Sockelvertragsmodells. Ziel sollte es sein, mehr Planungssicherheit, faire Arbeitsbedingungen und eine Gleichstellung mit anderen pädagogischen Berufen – insbesondere dem Lehramt – zu erreichen. Denn gute Bildung beginnt nicht erst in der Schule, sondern bereits in der Kita.
Ungleichbehandlung von Lehrkräften und Erziehern
Im Thüringer Bildungssystem leisten Lehrer und Erzieher gleichermaßen den staatlichen Bildungsauftrag. Doch bei der Vertragssicherheit klafft eine tiefe Lücke:
Staatliche Kontinuität vs. Träger-Risiko:
Lehrkräfte im Freistaat Thüringen besetzen planmäßige Haushaltsstellen. Ein Lehrer wird nicht nach Hause geschickt oder in die Teilzeit gezwungen, nur weil die Schülerzahlen an seiner Schule in einem Jahr leicht sinken oder die Kommune klamm ist. Der Staat garantiert seine Beschäftigung als dauerhafte Aufgabe. Erzieher hingegen sind oft über Sockelverträge mit freien Trägern finanziert. Sinkt dort die Belegung oder ändert sich die Förderlogik, wird die Erzieherin zur „Manövriermasse“ der Finanzen.
Sicherheit als Qualitätsgarant:
Wir haben das Beamtentum oder feste Angestelltenverhältnisse für Lehrer genau deshalb, um die Unabhängigkeit und Qualität der Lehre zu sichern. Es ist nicht vermittelbar, warum für die pädagogische Arbeit im Kindergarten – der ersten Stufe unseres Bildungssystems – dieses Prinzip der Sicherheit nicht gelten soll. Ein Sockelvertrag ist ein „Sicherheitsnetz mit Löchern“, während die Lehrerbesoldung ein Betonfundament ist.
Wettbewerbsnachteil für Kitas:
Wenn der Landtag von „gleichwertigen Bildungschancen“ spricht, muss er auch für gleichwertige Arbeitsbedingungen sorgen. Solange eine Erzieherin mit der Unsicherheit eines Sockelvertrags leben muss, während ein Grundschullehrer eine lebenslange Stellenzusage hat, wird der Fachkräftemangel in den Kitas niemals gelöst. Wir treiben das Personal aktiv aus den Kindergärten in die Schulen (z.B. in den Hort), weil dort das Prinzip „Sicherheit statt Sockel“ gilt.
Sockelverträge so gut wie nur bei den Erziehern !
In der Debatte um die Thüringer Kita-Finanzierung fällt immer wieder ein Begriff, der für Außenstehende technisch klingt, für Erzieher aber existenzbedrohend ist: der Sockelvertrag. Während in fast allen anderen öffentlichen Dienstleistungsberufen die personelle Absicherung festen Standards folgt.
Es gibt so gut wie keinen anderen Beruf wo Sockelverträge Standard sind.
Sockelverträge Erzieher/innen
Ein „Sockelvertrag“ in der Kindertagesstätte klingt erst einmal solide, fast schon wie ein Fundament. In der Realität verbirgt sich dahinter jedoch oft ein Arbeitsmodell, das vor allem für die Erzieherinnen und Erzieher erhebliche Nachteile mit sich bringt.
Das Prinzip:
Der Arbeitgeber garantiert der Fachkraft eine feste Mindestanzahl an Stunden (den Sockel, z. B. 30 Stunden). Alles, was darüber hinausgeht (bis hin zur Vollzeit), ist variabel und hängt davon ab, wie viele Kinder tatsächlich die Einrichtung besuchen. Dies wird z.B. in Erfurt dreimal jährlich bemessen und je nachdem muss der Erzieher/ Erzieherin mit seinen Stunden hoch oder runter gehen.
Das ist ein erheblich prekäres Arbeitsverhältnis.
Lösung:
Die Personalzahlen sollen sich an der in der Betriebserlaubnis zugelassenen Kinderzahl orientieren, unabhängig von der aktuellen Belegung. (einrichtungsbezogene Finanzierung)
Eine Abkehr von variablen Sockelverträgen hin zu stabilen Beschäftigungsverhältnissen steigert die pädagogische Qualität maßgeblich. Feste Arbeitszeiten schaffen die notwendige personelle Kontinuität, die Kindern die Sicherheit verlässlicher Bezugspersonen gibt. Gleichzeitig ermöglicht diese Planungssicherheit den Fachkräften, sich mit voller Energie und Motivation ihrer Arbeit zu widmen, statt sich um ihre finanzielle Absicherung sorgen zu müssen.
Qualität in der frühkindlichen Bildung
Eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung kann ich nur begrüßt werden!
Der Zugang zu kostenfreier Bildung sollte JEDEM ermöglicht werden, unabhängig vom Geldbeutel. Jedoch kann jeder Euro nur einmal ausgegeben werden. Ich finde die derzeitige Lösung, die Übernahme der Elternbeiträge bei finanzschwachen Familien vom Jugendamt, sehr gut.
Für eine verbesserte Qualität in Kindertagesseinrichtungen gilt es verschiedene Stellschrauben zu stellen. Für mich haben folgende Dinge Priorität:
§ 30 Beitragsfreiheit für alle
Im § 30 wurde der Passus der Beitragsrückzahlung so umformuliert, das erneut keine Rückzahlung der Elternbeiträge für alle Familien ermöglicht wird:
"Wird ein Kind nach § 18 Abs. 2 ThürSchulG vorzeitig
eingeschult, ergibt sich hieraus kein Erstattungsanspruch bezüglich bereits gezahlter
Elternbeiträge."
Erneut werden in der Gesetzesänderung den jährlich etwa 200 betreffenden Familien in Thüringen von der Regelung das bisher 24 Monate, mit dem neuen Gesetz dann 36 Monate, vollständig erstattet werden, keine Rücksicht genommen. In einer vorhergehenden Fassung wurde dies ermöglicht. Die Landesregierung gab auf Anfrage keine Bedenken zur Rückzahlung bei vorzeitig eingeschulten Kindern, somit erschließt sich nicht, warum der Erstattungsanspruch auch im neuen Gesetz abgelehnt wird.
Eventuell muss auch das Thüringer Schulgesetz mit dem Stichtag angepasst werden. Hier würde sich durchaus auch das Modell eines Zeitraumes besser etablieren, als ein einzelner Tag. So wird es auch in anderen Bundesländern gehandhabt.
Vorzeitige Einschulungen haben unterschiedliche Gründe. Das darf hier nicht vergessen werden. Es ist eine Entscheidung, die von Eltern und Kind zusammen mit der Einrichtung und dem pädagogischen Personal getroffen wird. Zudem gibt es die amtsärtzliche Einschätzung und die Vorschuluntersuchung beim Kinderarzt.
Zudem wird im Passus davor erwähnt, das bei Rückstellung bis zur Einschulung kein Elternbeitrag erhoben werden darf. In diesem Fall hätten diese Familien dann sogar vier beitragsfreie Kindergartenjahre, was somit wieder als Ungerechtigkeit angesehen werden kann.
Entsprechende Anschreiben liegen den Fraktionen vor. Ich bitte diesen Sachverhalt erneut zu prüfen und alle Familien von dieser Entlastung Teilhabe zu gewähren.