Die Gesetzentwürfe „Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes“ zielen unter anderem darauf ab, die frühkindliche Bildung in Thüringen zu verbessern. Bestandteil ist die Einführung eines dritten beitragsfreien Kindergartenjahres.
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Seit 17 Tagen abgeschlossen
Mit den Gesetzentwürfen zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes stehen zwei unterschiedliche Ansätze zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Thüringen zur Diskussion. Beide Entwürfe verfolgen das gemeinsame Ziel, Familien finanziell zu entlasten und die Beitragsfreiheit auf ein drittes Kindergartenjahr auszuweiten.
Der Gesetzentwurf in Drucksache 8/748 legt einen besonderen Fokus auf die Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen sowie auf eine systematische und verbindliche Sprachförderung. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung eines Zentrums für frühkindliche Bildung, das Einrichtungen fachlich begleiten, Fortbildungsangebote bereitstellen und zur Weiterentwicklung der Qualität beitragen soll.
Der Gesetzentwurf in Drucksache 8/3124 beinhaltet Änderungen bei der Bedarfsplanung, eine Weiterentwicklung der Regelungen zu Elternbeiträgen sowie zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für kleinere Einrichtungen und zur Anpassung an demografische Entwicklungen. Gleichzeitig werden Anforderungen an die pädagogische Arbeit und Qualitätssicherung stärker innerhalb der Einrichtungen selbst verankert.
Kita-Reform mit Hortlücke
mit besonderer Berücksichtigung des Hortbereichs, der Elternbeiträge und der
Finanzierungslogik
1. Ausgangspunkt und Zielrichtung
Der Gesetzentwurf verfolgt Qualität, Beitragsfreiheit, Strukturförderung und Verwaltungsvereinfachung. Besonders relevant ist, dass der Entwurf den Hortbereich und kombinierte Einrichtungen nicht mit derselben Klarheit absichert wie den Kindergartenbereich. Daraus kann sich eine Finanzierungslücke ergeben, wenn Träger den fehlenden Ausgleich im Hort über höhere Elternbeiträge oder über eine Quersubventionierung schließen müssen.
2. Bewertung der Elternbeitragsfrage
Der Entwurf ordnet Elternbeiträge sozialverträglich und nach Betreuungsumfang, Einkommen und kindergeldberechtigten Kindern. Eine unmittelbare Pflicht zur Beitragserhöhung enthält er nicht. Mittelbar kann aber ein Finanzierungsdruck entstehen, wenn Hortbereiche in kombinierten Einrichtungen nicht ausdrücklich in die Ausgleichslogik einbezogen werden. Deshalb sollte die Regelung so ergänzt werden, dass die Beitragsfreiheit im Kindergarten nicht durch eine spätere Belastung im Hort unterlaufen wird.
3. Argumentative Folgerung
Die überzeugendste Linie ist nicht der Vorwurf einer ausdrücklichen Benachteiligung, sondern der Hinweis auf eine offene Finanzierungsfrage. Der Entwurf ist familienpolitisch sinnvoll, bleibt aber bei der Durchgängigkeit der Finanzierung unvollständig. Eine Klarstellung in § 26, § 29, § 30 oder in den Ausführungsvorschriften wäre deshalb sachgerecht und haushaltstechnisch vertretbar.
4. Konkrete Reformideen
Ein eigener Fördertatbestand für kombinierte Einrichtungen, eine klarstellende Einbeziehung schulpflichtiger Kinder in geeignete Zuschussmodelle und eine Vorgabe, dass Beitragsfreiheit im Kindergarten nicht durch höhere Hortbeiträge kompensiert werden darf, würden die Reform stabilisieren. Ergänzend wäre eine stärkere digitale und einheitliche Dokumentation der Bedarfs- und Finanzierungsdaten sinnvoll.
5. Zusammenfassung aller erforderlichenUmsetzungen / Änderungsvorschläge
1. Den Hortbereich und kombinierte Einrichtungen ausdrücklich in die Finanzierungslogik einbeziehen.
2. Klarstellen, dass die Beitragsfreiheit im Kindergarten nicht zu einer indirekten Mehrbelastung im Hort führen darf.
3. § 26 bzw. die zugehörigen Ausführungsvorschriften so ergänzen, dass auch schulpflichtige Kinder in geeigneten Betreuungsstrukturen berücksichtigt werden können.
4. Prüfen, ob ein eigener Fördertatbestand für kombinierte Kita-Hort-Einrichtungen geschaffen werden sollte.
5. § 29 zur Ausgestaltung der Elternbeiträge präzisieren, damit keine versteckte Verlagerung der Kosten auf Hortfamilien entsteht.
6. In der Begründung ausdrücklich festhalten, dass der Übergang vom Kindergarten in den Hort nicht zu einem finanziellen Bruch führen soll.
7. Gegebenenfalls die Ausführungsvorschriften so formulieren, dass Träger in kombinierten Einrichtungen keine Beitragsausgleichslasten einseitig auf den Hort verlagern dürfen.
Habt ihr uns vergessen?
Wir sind da!
Und weil wir existieren, können Sie uns nicht einfach so aus Ihrem Gesetzentwurf streichen!!!!
Wir sind 41 Kita-Horte (kombinierte Einrichtung von Kindergarten und Hort) im Land Thüringen, welche tagtäglich mit Engagement unsere Kinder betreuen. Für uns Eltern, ich spreche für die Eltern des Kita-Horts Frohe Zukunft in Zeulenroda, ist es eine BEWUSSTE ENTSCHEIDUNG, unsere Kinder in DIESEN KITA-HORT zu unterbringen.
Leider werden bei Ihrem Gesetzentwurf nur die Schulhorte mit einer Pauschale von 50€ berücksichtigt und gefördert und die Pauschale für den Kita-Hort von 50€ pro Kind/Monat fällt weg. Eine Katastrophe!
Wo ist da die Gleichberechtigung??? Wir wollen uns diesen Kita-Hort auch in Zukunft leisten können und fordern eine Gleichberechtigung von Kita-Hort und Schulhort!
Fehlende Landessozialpauschale für Kita-Horte – Die Schulkinder im ländlichen Raum nicht vergessen!
Finanzierung / § 25 ff. ThürKigaG
Sehr geehrte Abgeordnete der Fraktionen von CDU, BSW und SPD,
mit großem Interesse verfolge ich die aktuelle Debatte zur Novellierung des ThürKigaG.
Zur Erhaltung und Stabilisierung unserer Bildungslandschaft klafft der Entwurf an folgender Stelle jedoch eine besorgniserregende Lücke: bei den Horten in kommunaler oder freier Trägerschaft (Kita-Horte).
In der aktuellen Entwurfsfassung scheint die Landessozialpauschale in Höhe von 50 Euro, die für Kindergartenkinder zur Entlastung der Träger und Eltern gewährt wird, für den Hortbereich nicht berücksichtigt worden zu sein. Es entsteht der Eindruck, als wären unsere Schulkinder bei der Kalkulation der Pauschalen schlichtweg vergessen worden.
Konkreter Lösungsvorschlag zur Nachbesserung:
Um diese Benachteiligung aufzuheben, schlage ich vor, die Förderung in § 26 ThürKigaG (Landeszuschuss) so zu erweitern, dass der pauschale Betrag explizit auch für Kinder im schulpflichtigen Alter gilt, die in einer Kindertageseinrichtung betreut werden. Eine entsprechende Ergänzung in den Ausführungsvorschriften würde sicherstellen, dass der Übergang vom Kindergarten in den Hort nicht zu einem finanziellen "Absturz" für die Einrichtung führt.
Dies ist aus folgenden Gründen zwingend notwendig:
Ein modernes Kindergartengesetz muss die Durchgängigkeit der Betreuung im Blick haben. Ich fordere Sie daher auf, die 50-Euro-Pauschale auch für Kinder im Hortbereich der Kindertageseinrichtungen gesetzlich zu verankern.
Mit freundlichen Grüßen
Prekäre Arbeitsplatzsituationen als Erzieher/in
Ich stimme meinen Vorrednern zu. Der Beruf des Erziehers/ der Erzieherin ist in den letzten Jahrzehnten immer mehr in Schieflage geraten.
Wir, als Erzieher/innen, haben schon seit Langem äußerst restriktive Arbeitsverhältnisse. Das ist vielen überhaupt nicht bekannt. Anders als in den meisten Berufsgruppen sind die Arbeitsverträge der Erzieher und Erzieherinnen, vor allem im Bereich der Kindertagesstätten, vorrangig in Form dieser sogenannten Sockel- oder auch Flexverträge aufgebaut. Das ist seit Jahrzehnten gängige Praxis.
Wir werden zu festgelegten Stichtagen dreimal im Jahr an die aktuelle Auslastung der entsprechenden Einrichtung angepasst. Das bedeutet, dass wir als pädagogisches Fachpersonal dreimal im Jahr geprüft und gegengerechnet werden. Dann sind wir gezwungen unsere Arbeitsstunden und damit unser Einkommen zu reduzieren, wenn nicht ausreichend Kinder die Einrichtung besuchen.
Und natürlich, dass eine Personaldecke irgendwann, bei stetig rückläufigen Umsätzen oder ähnlichen Ereignissen, die einen negativen Betriebserfolg nach sich ziehen, angepasst werden muss, ist selbstredend.
Aber eine jährlich dreimalige Überprüfung der Personalkosten ist eine klare Überreizung der üblichen arbeitvertraglichen Regelungen.
Generell ist mir keine andere Berufsgruppe bekannt (zumindest außerhalb des sozialen / gemeinnützigen beruflichen Spektrums), wo die Personalberechnung eine solche Dimension besitzt.
Das ist mir nicht bekannt bei der Bahn, bei Bosch, bei Siemens, bei VW, bei IKEA, Kaufland oder sonstwo. Allerdings, bei den Erziehern ist das seit Jahrzehnten Usus.
Hier wird ganz einfach das unternehmerische bzw. das öffentlich verwaltungswirtschaftliche Risiko allein auf den Arbeitnehmer abgewälzt und man begründet das noch unumwunden als notwendige Kostenreduzierung durch Bedarfsanpassung und nennt es dann Entscheidungen nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, um den öffentlichen Haushalt nicht unnötig zu belasten. Entsprechend nach dem Motto, es sind ja öffentliche Gelder und deshalb darf man gerne Arbeitsverträge so ausrichten, dass lediglich die Arbeitnehmer die Konsequenzen spüren. Das geht so nicht.
Auch Arbeitnehmer in sozialen / gemeinnützigen Berufen haben einen Anspruch auf eine allgemein übliche Planungssicherheit für sich und ihre Familien.
In diesem Zusammenhang frage ich mich dann immer, wie das wohl in Politik und Verwaltung aussehen würde, wenn dort dreimal jährlich eine Eruierung des eigentlich notwendigen Peronalbedarfes vorgenommen würde?!
Und abschließend sei hier noch erwähnt, dass man den Beruf des Erziehers/ der Erzieherin aufgrund der eben genannten überproportional unsicheren Arbeitsverhältnisse nicht mehr ohne weiteres jungen Menschen als Ausbildungsberuf empfehlen kann.
Obwohl er für mich, einer der besten und wertvollsten Berufe ist, stellt sich die ständige Unsicherheit am Arbeitsplatz in diesem Berufsfeld als ein Ausschlusskriterium dar.
Wer dreimal im Jahr erwarten muss, weniger zu verdienen und zusätzlich dazu aktuell noch vehement von Kündigung bedroht wird, befindet sich in einem hoch prekären Arbeitsverhältnis. Das stellt keine Basis für eine sichere geregelte Lebensführung oder gar Familienplanung dar.
Das ganze Finanzierungsmodell für Erzieher muss deshalb auf solide Beine gestellt werden, damit der Beruf auch zukünftig attraktiv für junge Meschen bleibt und die institutionelle frühkindliche Bildungsarbeit auf einem bestmöglichen Niveau stattfinden kann.
Der Erzieherberuf darf nicht dazu verkommen, nur noch eine bequeme Stellschraube für Politik und Verwaltung zu sein, um Geld genau dort einzusparen, wo aber die Verluste am Ende am Schwersten wiegen.
Grundsätzlicher Anspruch an frühkindliche Bildung in Kindertagesstätten
Das ganze Thema rund um die Bildungslandschaft für Kinder im Vorschulalter macht mich sehr betroffen. Es macht mich traurig zu sehen, dass persönliche Lernerfahrungen für Kinder außerhalb der Betreuungsmöglichkeiten der Eltern immer weiter beschnitten werden.
Ich bin der Meinung, dass eine kindgerechte, institutionell abgesicherte Betreuung, Bildung und Kompetenzerweiterung von Kindern etwas unbedingt Erhaltenswertes ist. Der Begründer des Kindergartens, der Thüringer Pädagoge Friedrich Fröbel hat dafür Pionierarbeit geleistet, die leider heute immer mehr ausgehöhlt wird, sodass von den damaligen Errungenschaften heute immer weniger übrig bleibt.
Um es klar zu stellen: Ich habe, wie jeder andere auch, Verständnis für knappe Haushaltskassen. Aber an der Betreuung und Bildung von unseren Kindern zu sparen, ist ein Armutszeugnis für eine aufgeklärte und fortschrittliche Gesellschaft.
Die Errungenschaften von frühkindlicher Bildung und den hochkarätig professionellen Betreungsmöglichkeiten in Thüringen für den doch größten "Schatz" eines jeden Elternteils dürfen niemals Verhandlungsmasse für Einsparstrategien sein.
Kitas sind nicht verhandelbar!
Man spart nicht an den Entwicklungschancen unserer Kinder!
Und man spart nicht an den Möglichkeiten für die Fachkräfte, diese Entwicklungen zu fördern!
Wachstum und Entwicklung braucht Begleitung und Förderung. Und wenn die Eltern dies in gewissen Zeiten (nämlich ihren Arbeitszeiten, in denen sie für ihre Familien und für die Gesellschaft produktiv sind) nicht leisten können, müssen sie darauf vertrauen dürfen, dass ihren Kindern in diesem Zeitraum nicht weniger als das machbar Beste über die kommunalen Bildungseinrichtungen zu Gute kommt.
Und die Tendenzen, die frühkindliche Bildung in Thüringen weiter herunterzufahren, anstatt endlich eine gute Kind-Fachkraftrelation effektiv zu nutzen und die Arbeitsbedingungen für Erzieher noch prekärer werden zu lassen, kann niemals das Beste sein, dass wir uns für unsere Kinder und deren Zukunft wünschen.
Bildung für unsere Kinder ist selbstverständlich in einer aufgeklärten Welt und versteht sich als ein Grundsatzanspruch. Die Bildung unserer Kinder ist eine Investition in unser aller Zukunft. Und eine Investition, die nichts kostet oder immer nur gerade soviel kosten darf, dass sie in irgendein (mal wieder zu knappes) Budget passt, wird immer eine verlorene Investition sein und eher Verlust, statt Erfolg nach sich ziehen.
Investitionen in die Zukunft MÜSSEN daher immer etwas kosten und zwar vor allem im Hinblick auf die Entwicklungschancen unserer Kinder, nicht weniger, als das BESTE was wir haben!
Nicht diskutieren sondern reagieren
Ich finde es sollte für die Zukunft ein stabiles und vorallen sicheres Fundament für die Entwicklung unserer Kinder gewährt werden. Für die Zukunft denken und handeln. Immer wird nur diskutiert statt reagiert. Jetzt ist der beste Moment dafür. Was kann dafür getan werden ? 1. Einen deutlich verbesserten Personalschlüssel anstreben 2. Löhne zu 100% aller Erzieher wie im öffentlichen Dienst, das heißt auch stabiles und faires Einkommen 3. Hineinschauen oder mal Mitarbeiten in die Arbeit der Pädagogen , damit Gesetzesgeber sehen was von den Erziehern geleistet wird - nur so kann sich ein realistisches Bild über die Arbeit gemacht werden
Qualität in der Kita - sehr gut!
Qualität in der Kita ist von großer Bedeutung, denn unsere Kinder sind ein besonderes Geschenk, denen wir bestmögliche Bedingungen des Wachsens, Lernens und Lebens ermöglichen sollten. Gutes Lernen gelingt in einem Umfeld von guten Beziehungen, vertrauten Abläufen, entspannter Atmosphäre. Dies sehe ich vor allem durch einen guten Personalschlüssel, zufriedene Mitarbeiter, familienfreundliche Angebote, gut ausgestattete Kitas unterstützt und weniger durch Zeitbegrenzung in der Betreuung, Personalberechnung schwankend nach Kinderzahl, viel Dokumentationsarbeit, Investition in Fachberatung und Weiterbildung, die auf Grund von Personalengpässen gar nicht in Anspruch genommen werden kann.
Gastbeitrag
Als Erzieherin mit langjähriger Dienstzeit kann ich sagen: Die Arbeit im Kindergarten hat sich deutlich gewandelt, besonders in den letzten zehn bis zwanzig Jahren. Die Bedingungen und Voraussetzungen, die die Kinder mitbringen, haben sich verändert. Dem muss Rechnung getragen werden. Mir und meinemTeam ist wohl bewusst, dass jede Verbesserung oder Erhaltung auch Geld kostet. Dieses sollte jedoch an der zweckmäßigsten Stelle ausgegeben werden. Dazu braucht es kein zusätzliches Verwaltungs-, Anleitungs- oder sonstiges Amt bzw. Zentrum. Auch das Büro der Kita-Leitung sollte nicht zur vorgeschalteten Rechnungsstelle mutieren. Es braucht vor allem eine planbare, verlässliche Betreuungszeit am Kind. Sprachliche Förderung geschieht und gelingt am besten im Alltag, wenn wir Erzieher uns individuell zuwenden und gestalten können. So werden Übergangsphasen ebenso gut begleitet. Wir wollen Kinder betreuen, nicht nur beaufsichtigen, ungeachtet aus welchen Familien sie stammen. All dies geht nur mit einem entsprechenden Personalschlüssel. Außerdem sollten jüngere Kollegen nicht befürchten müssen, dass zum Stichtag dreimal im Jahr der Umfang ihres Arbeitsvertrages angepasst wird und sie sich damit ungleich behandelt fühlen (nicht nur gegenüber ähnlichen Berufsgruppen sondern sogar Teammitgliedern mit älteren Verträgen).
Qualität der frühkindlichen Bildung braucht verlässliche Rahmenbedingungen
Als freier Träger von Kindertageseinrichtungen begrüßen wir ausdrücklich die im Gesetzentwurf erkennbaren Ansätze zur Stärkung demokratischer Bildung, Beteiligung und fachlicher Standards.
Gleichzeitig sehen wir in zentralen Regelungen erhebliche Risiken für die praktische Umsetzbarkeit, die Qualität der Betreuung sowie die wirtschaftliche Stabilität der Träger.
§ 7 Abs. 7 – Erweiterte Aufgaben / Fachberatung
Der Entwurf stärkt u. a. Demokratiebildung, Beteiligung und fachliche Anforderungen. Die Zielrichtung ist ausdrücklich zu begrüßen. Gleichzeitig bleibt offen: Woher kommen die personellen und finanziellen Ressourcen der Fachberatung, um diese zusätzlichen Anforderungen umzusetzen? Fachberatung ist bereits heute schon finanziell unterausgestattet.
Forderung: Die Erweiterung fachlicher Aufgaben muss zwingend mit einer verbindlichen finanziellen Absicherung der Fachberatung (Finanzierung) einhergehen.
§ 22 – Investitionskosten
Der Entwurf enthält keine ausreichenden verbindlichen Regelungen zur Finanzierung von Investitionen.
Risiko:
- zunehmender Investitionsstau
- Gefährdung von Qualität, Inklusion und baulichen Standards
- Ungleichheit zwischen Kommunen
Forderung:
Klare, verbindliche Regelungen zur Finanzierung von Bau, Sanierung und Modernisierung von Einrichtungen.
§ 25a – Stichtagsregelung / Einmalzahlung 2026
Der Entwurf sieht eine einmalige zusätzliche Finanzierung für das Jahr 2026 vor. Der Stichtag muss zwingend der 01.03.2026 sein, um realistische Belegungszahlen abzubilden. Eine einmalige Zahlung ist nicht ausreichend, da strukturelle Effekte (demografischer Rückgang der Kinderzahlen) dauerhaft wirken.
Forderung:
Verlässliche, mehrjährige Kompensationsmechanismen statt einmaliger Entlastung.
§ 25b – Förderung kleiner Einrichtungen (< 51 Plätze)
Der Entwurf fokussiert Unterstützungsmaßnahmen auf kleine Einrichtungen. Diese Differenzierung greift zu kurz:
- größere Einrichtungen sind gleichermaßen betroffen
- Leerstände wirken sich dort finanziell deutlich stärker aus
- Fixkostenstrukturen führen zu überproportionalen Belastungen
Forderung:
Förderinstrumente müssen sich am tatsächlichen Bedarf (z. B. Auslastung, Sozialraum, Inklusionsanforderungen) orientieren – nicht allein an der Einrichtungsgröße.
§ 29 – Elternbeiträge / Staffelung
Die vorgesehene stärkere Differenzierung nach Betreuungszeiten führt in der Praxis zu erheblichen Problemen:
- mehr Verwaltungsaufwand durch notwendige Kontrolle und Dokumentation tatsächlicher Anwesenheitszeiten, Pädagog*innen kommen in die Rolle des Kontrollorgans
- Einschränkung der Flexibilität von Familien, insbesondere bei wechselnden Bedarfen
- bedarfsgenaue Dienstplangestaltung ist nicht mit den Abläufen einer pädagogischen Einrichtung vereinbar
- Ausdünnung der so schon knappen Personaldecke aufgrund der stundengenauen (bzw. slotgenauen) Abrechnung
Forderung:
Die Beitragsregelung muss verwaltungsarm, pauschaliert und familienfreundlich ausgestaltet werden. Eine stundengenaue oder eng getaktete Abrechnungssystematik ist fachlich nicht sinnvoll, widerspricht dem Bildungsauftrag und belastet das System Kita noch mehr.
Lasst uns die Massenabfertigung beenden und den Pädagogen ihren Arbeitsplatz sichern
Die ersten Jahre des Lebens sind die bedeutenden. In den ersten 3 Jahren lernen Kinder so viel, wie ihr ganzes Leben nicht mehr. Ab dem 1. Geburtstag geht es für die meisten Kinder in die erste Fremdbetreuung. Bis hierhin haben die meisten Kinder eine 1:1 Betreuung genossen. Und zack... mit einem Tag ist alles anders... es geht los. Mama oder Papa geben ihr Kind in die Fremdbetreuung. Hier der Betreuungsschlüssel 1:6(Kulturschock). Dabei muss noch beachtet werden, dass die Pädagogen immer wieder "nebenbei" noch Eingewöhnungen am laufen haben. Doch was ist mit den anderen Kindern. Der Spagat zwischen 6 Kindern ist einfach zu groß. Es heißt immer Bedürfnisse von Kind sollen beachtet werden, nur wie Frage ich mich. Ich habe mindestens ein Eingewöhnungskind als Erzieherin gleichzeitig, dann noch die anderen Kinder. Und nicht, weil die Eingewöhnung bei den anderen als abgeschlossen gilt, heißt das die Kinder auch schon wirklich "angekommen" sind. Werdendessen tut sich noch ein Kind weh, das nächste Kind hat gerade in den Gruppenraum Pipi gemacht, weil es gerade dabei ist trocken zu werden. Das nächste Kind benötigt noch eine Milch, weil es noch nicht essen kann, wie es die meisten in dem Alter schon können. Das nächste Kind beißt gerade, weil es sich noch nicht anders ausdrücken kann oder vielleicht auch einfach die Zähne weh tun, weil in diesem Alter es einfach normal ist 4 Zähne auf einmal zu bekommen. Dann "sitzt" man da, mit 6 Kindern. Alle haben ihre Bedürfnisse, doch nur eine Erzieherin die all diesen Bedürfnissen gerecht werden soll. Es gibt Arbeitslose Erzieher/innen, weil die Geburtenrate so gesunken ist und man die Pädagogen nicht benötigt. Lasst uns das ändern! Die Angestellten Pädagogen werden mit ihren Stunden herunter gesetzt, weil sie nicht gebraucht werden. Lasst uns das ändern! Entlastet die Pädagogen, dann sind sie auch weniger krank. Stress macht krank und das nicht nur psychisch! Lasst uns die Qualität der Einrichtungen verbessern, es ist genug geschultes Personal da, wenn man ihnen die Chance gibt zu arbeiten! Diese wenigen Kinderzahlen geben uns die Chance die Qualität in den Einrichtungen aufleben zu lassen und aus den kleinen Wesen ganz große werden zu lassen. Die Kinder entdecken und erforschen lassen in ihrem Drag, zu ihren Zeiten. Mehr Erzieher/innen bedeutet flexible Planung und dies wiederum bedeutet, dass auf die einzelnen Bedürfnisse der Kinder besser eingegangen werden kann. Die Kinder haben so eine viel bessere Chance auf Bildung. Einrichtungen sind eine Bildungs- und Erziehungstätte. Jedes Kind sollte die Möglichkeit haben, sich frei entwickeln zu können und das kann man mit einem geeigneten Betreuungsschlüssel schaffen. Kleine Kindergruppen minimieren den Lärmpegel und es entsteht weniger Stress für die Kinder und die Pädagogen. Die kann man schaffen, wenn genügend Personal da ist. Dies ist derSchlüsselzumZiel.
Meinung aus der Praxis
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Vorschläge beider Entwürfe enthalten gute Aspekte, scheinen jedoch nicht bis zu Ende gedacht wurden zu sein. Wurden Trägervertreter, Fachberatungen oder pädagische Fachkräfte bei der Erarbeitung der Entwürfen einbezogen. In einem so wichtigen und sensiblen Bereich, wie der frühkindlichen Bildung sollten stets die Fachkräfte aus der Praxis gehört werden, sonst verfehlen Änderungen u.U. die gewünschten Ziele.
Seit vielen Jahren lesen wir in der Bertelsmannstudie, dass der Fachkräfteschlüssel der Kindergärten in den östlichen Bundesländern sehr hoch ist(was löblich ist), aber der Personalschlüssel nach wie vor zu gering. Auch die Krankenkassenstudien, weisen seit Jahren darauf hin, dass die Krankenstände in den Erziehungsberufen extrem hoch sind und vor allem psychische Erkrankungen neben Erkältungskrankheiten auffallen. In den östlichen Bundesländern durchschnittlich 34 Tage Krankenstand in diesem Berufsfeld.
Ich hätte mir gewünscht, dass die Inhalte dieser Studien, ehrlich reflektiert wurden wären und bei Änderungen der Gesetzlichkeiten Beachtung gefunden hätten.
Um langfristig hohe Qualitätsstandards in Thüringer Kindergärten mit motiviertem und gesunden Pädagogen zu gewährleisten, sollten die Personalschlüssel an die gestiegenen Anforderungen in Kindergärten (mehr Kinder mit Besonderheiten/mehr Kinder mit Migrationshintergrund/hohe+notwendige Kinderschutzkriterien/gestiegene Qualitätsanforderungen)angepasst werden.
Eine Stundenregelung in Kindergärten erhöht den Verwaltungsaufwand und minimiert u.U. das pädagogische Personal einer Einrichtung, da dieses dann entsprechend der gebuchten Stunden berechnet wird. In Randzeiten, also Früh- und Spätdiensten steht damit weiterhin stets wenig Personal zur Verfügung. (In kleinen Einrichtung können Randzeiten stets nur von einem Pädagogen abgedeckt werden) In Ausfallzeiten durch Urlaube (30-33Tage pro Arbeitnehmer) und Krankenstände werden kleine Einrichtungen auch weiterhin dazu gezwungen sein, Öffnungszeiten und Betreuungsumfänge einzuschränken und können u.U. gebuchte Stunden nicht abdecken. Die Personalschlüssel in Kindergärten sind ohnehin durch die veränderte Berechnung in den Altersgruppen stets variabel, eine Stundenregelung würde aber weitere Schwankungen in der Personaldecke mit sich bringen. Des Weiteren nimmt diese Regelung, Eltern viel Flexibilität. Auch Eltern sind Arbeitnehmer und müssen entsprechend den Erfordernissen ihrer Arbeitsstelle teilweise spontan Arbeitszeiten an unterschiedliche Situationen anpassen, Dienste tauschen oder verspäten sich durch lange Arbeitswege. Durch ein festgebuchtes Zeitfenster kämen Familien hier u.U. stark unter Druck.
Es wäre sinnvoll, so ein Stundenmodell einfach mal Zahlenmäßig für unterschiedliche Einrichtungsgrößen durchzurechnen und auch den entstehenden Verwaltungsaufwand realistisch zu betrachten. Letzten Endes ist wenig verbessert, wenn im pädagogischen Bereich der Stellenanteil sinkt, aber im Gegenzug durch erhöhten Verwaltungsaufwand in diesem Bereich Stunden aufgestockt werden müssen.
Für was sollen die geplanten 240€pro Kind in kleinen Kindergärten genutzt werden? Gehen wir von 40 Kindern aus, erhält der Kindergarten 9600€ im Jahr 2026. Wenn das Geld wirklich im Kindergarten ankommt, vielen Dank dafür. Trotz allem erschließt sich mir nicht, was damit bewirkt werden soll.
Es besteht der Gedanke Sprachstandserhebungen durchzuführen. Jeder gut arbeitende Kindergarten führt regelmäßig (ca.1xjährlich) ein Entwicklungsgespräch mit den Eltern, in welchem die Entwicklung des Kindes im Vordergrund steht. Betrachtet wird hierbei, der lebenspraktische Bereich, Gefühlsprozesse, soziales Verhalten, Kognition und Lernentwicklung, visuelle, auditive und taktile Wahrnehmung, Geschmacks- und Geruchswahrnehmung, Grob- und Feinmotorik, Spiel, Sprachentwicklung, bildnerische Tätigkeiten. Pädagogen und Eltern tauschen sich darüber aus, wie das Kind weiter gut in seiner Entwicklung begleitet werden kann. Gegebenenfalls werden Hinweise zu Fördermöglichkeiten gegeben, welche aber stets von Elternseite beantragt werden müssen. Auch notwendige Förderung im Kindergarten(Frühförderung/Mehrbedarf)muss stets durch Eltern beantragt werden, der Kindergarten kann Eltern lediglich im Rahmen von Gesprächen überzeugen, wenn Hilfe notwendig ist und bei der Antragstellung helfen. Ebenso wird auch der Kinderarzt im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen auf eventuelle Auffälligkeiten in der Entwicklung hinweisen und weitere Empfehlungen geben. Meiner Meinung nach ist ein Zentrum für frühkindliche Bildung nicht zielführend und notwendig. Die Kindergärten brauchen nicht noch mehr Vorgaben und Standards von Außen, sondern das pädagogische Personal vor Ort um die bestehenden Standards gut umzusetzen. In den wenigsten Kindergärten ist es möglich, dem pädagogischen Personal regelmäßig, die notwendigen Vor- und Nachbereitungszeiten zu geben. Fast immer wird die gesamte Arbeitszeit für Betreuung benötigt. Teamsitzungen/Supervisionen welche wichtig für die professionelle Arbeit sind, finden stets nach einem bereits langen Arbeitstag am Spätnachmittag/Abend statt. Weiterbildungen für pädagogisches Personal in kleinen Einrichtungen müssen oft aufgrund von Personalengpässen abgesagt werden.
Gute und professionelle pädagogische Arbeit braucht stabile Rahmenbedingungen und eine sichere Personalstruktur. Bitte nehmen Sie die Hinweise der oben genannten Studien ernst und verbessern Sie langfristig den Personalschlüssel in Thüringer Kindergärten, dann wird auch der Krankenstand des überlasteten Kindergartenpersonals perspektivisch sinken und der pädagogische Bildungsauftrag kann gut umgesetzt werden.
Der Gedanke eines 3. beitragsfreien Kindergartenjahres ist löblich. Sinnvoller wäre die Entlastung aller Eltern, durch geringere Beiträge und Zuschüsse zur Essensversorgung. Berufstätige Eltern mit sehr kleinen Kindern (1-3Jahre) haben damit die höchsten Kosten, da diese Kindergartengebühren und Essensbeiträge zu entrichten haben. Das Kindergeld deckt diesen Betrag(Kindergartengebühr+Essensgeld) inzwischen nicht mehr. Die Essensbeiträge in Kindergärten sind in den letzten Jahren beständig gestiegen. Auch in diesem Jahr ist eine Steigerung durch Inflation, Mindestlohn, steigende Energiekosten... unumgänglich. Für eine Mittagsversorgung+Getränk+Obst steigen die Preise teilweise über 6€, für die Ganztagsversorgung(Frühstück/Mittag/Vesper)nähern sich die Kosten 8€. Es gibt Kommunen die, die Kindergartenessensversorgung unterstützen, jedoch nicht alle. Auch hier gibt es thüringenweit sehr große Unterschiede.
Eine Staffelung der Kindergartenbeiträge nach Einkommen und eine Berücksichtigung aller kindergeldberechtigter Kinder, wäre schon ein großer Fortschritt.
Um Kinder- und Familienfreundlicher zu sein, wäre jedoch die kostenfreie frühkindliche Bildung und eine Subventionierung der Essensversorgung in Kindergärten für alle Kinder, wünschenswert. Die demographische Entwicklung zeigt, dass Thüringen/Deutschland Kinder und Familien gesellschaftlich dringend aufwerten muss und viel mehr begünstigen sollte, damit auch junge Menschen wieder Lust haben Familien zu gründen.
Qualität JETZT
Die geplanten Änderungen des Thüringer Kindergartengesetzes verfolgen das grundsätzlich begrüßenswerte Ziel, die frühkindliche Bildung weiterzuentwickeln und Familien zu entlasten. Insbesondere der Anspruch auf kostenfreie Bildung ist im Sinne der Chancengerechtigkeit ein wichtiges politisches Signal.
Gleichzeitig macht das Bündnis deutlich: Qualität in der Kindertagesbetreuung entsteht nicht primär durch Beitragsfreiheit, sondern durch gute strukturelle Rahmenbedingungen und tragfähige Arbeitsbedingungen für pädagogische Fachkräfte.
1. Qualität braucht stabile personelle Rahmenbedingungen
Zentrale Voraussetzungen für gute frühkindliche Bildung sind:
Die geplanten Änderungen – insbesondere im Bereich der Elternbeiträge (§ 29 ThürKigaG) – gefährden diese Grundlagen:
2. Qualität braucht gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen für Fachkräfte
Die Reform birgt erhebliche Risiken für die Arbeitsbedingungen:
Dauerhafte personelle Unterbesetzung gefährdet sowohl die Qualität der pädagogischen Arbeit als auch die Gesundheit und Verweildauer von Fachkräften im Beruf.
3. Qualität braucht Kontinuität und verlässliche Beziehungen
Qualität der frühkindlichen Bildung basiert wesentlich auf stabilen Bezugspersonen, verlässlichen Tagesstrukturen und kleinen Gruppen.
Die geplanten flexibleren Betreuungsmodelle können jedoch:
4. Qualität braucht strukturelle Absicherung
Der Entwurf enthält an mehreren Stellen gute fachliche Ansätze (z. B. Stärkung von Demokratiebildung, Fachberatung), bleibt jedoch in der Umsetzung unzureichend:
5. Notwendige Nachbesserungen
Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung, fordert das „Bündnis für Qualität in der Kindertagesbetreuung. Qualität JETZT“:
Verbindliche Sicherung der personellen Rahmenbedingungen
Verbesserung der Arbeitsbedingungenfür Fachkräfte
Stärkung von Leitung und Fachberatung
Finanzielle Verantwortung des Landes
Flexibilität auf dem Papier – Unsicherheit im Kita-Alltag
Die geplante Änderung im Thüringer Kindergartengesetz (ThürKitaG) klingt auf den ersten Blick nach mehr Flexibilität für Familien – bedeutet in der Praxis aber vor allem mehr Unsicherheit für Kinder und Fachkräfte.
Wenn Kinder künftig stundenweise und ohne feste Zeiten gebracht und abgeholt werden, geht das verloren, was unseren Alltag trägt: Verlässlichkeit.
Wir sollen den Personaleinsatz anpassen, wissen aber nicht, wann und wie viele Kinder tatsächlich da sind. Das führt zwangsläufig zu Überlastung:
Entweder ist zu viel Personal eingeplant – oder es entstehen Überstunden, wenn Kinder länger bleiben als gedacht. Beides erzeugt Stress und geht zulasten der pädagogischen Arbeit.
Noch schwerer wiegt jedoch die Auswirkung auf die Kinder:
Sie brauchen stabile Strukturen, feste Abläufe und verlässliche Bezugspersonen. Ein ständiges Kommen und Gehen bringt Unruhe in die Gruppen und nimmt ihnen genau die Sicherheit, die sie für ihre Entwicklung brauchen.
Und gleichzeitig erwarten wir später von genau diesen Kindern, dass sie in Schule und Beruf pünktlich, verlässlich und strukturiert sind.
Das passt nicht zusammen.
Ich appelliere daher eindringlich:
Treffen Sie keine Entscheidungen, die auf dem Papier flexibel wirken, aber in der Realität Qualität abbauen. Gute frühkindliche Bildung braucht keine Beliebigkeit, sondern stabile Rahmenbedingungen.
Diese sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
Frühkindliche Bildung ganzheitlich denken: Kitas und Kindertagespflege gemeinsam sichern
Sinkende Kinderzahlen, drohende Schließungen von Einrichtungen und zunehmende wirtschaftliche Unsicherheiten verdeutlichen die angespannte Lage in der frühkindlichen Bildung. Der im Gesetzentwurf erkennbare politische Wille, insbesondere kleinere Einrichtungen zu unterstützen und auf demografische Entwicklungen zu reagieren, ist ausdrücklich zu begrüßen.
Gleichzeitig bleibt jedoch ein zentraler Bestandteil der Betreuungslandschaft unberücksichtigt: die Kindertagespflege.
Dies ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, da die Kindertagespflege ein gleichwertiger und unverzichtbarer Bestandteil der Betreuungsstruktur ist – insbesondere im Hinblick auf flexible, wohnortnahe und familiennahe Angebote. Bei der Umstrukturierung der bestehenden Betreuungslandschaft kann die Kindertagespflege einen wertvollen Beitrag zur Sicherstellung der Kinderbetreuung leisten – insbesondere in ländlichen Regionen, in denen wohnortnahe Kindertageseinrichtungen fehlen, reduziert wurden oder von Schließung bedroht sind.
Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch deutlich, dass auch die Kindertagespflege zunehmend unter Druck gerät:
Steigende Lebenshaltungs-, Energie- und Sachkosten treffen auf eine Vergütungsstruktur, die weder ausreichend noch dynamisiert ist und auf nicht mehr realistischen Belegungszahlen basiert. Während die Kalkulation weiterhin von fünf betreuten Kindern ausgeht, lag die tatsächliche Betreuungsquote im März 2025 bei durchschnittlich 3,40 Kindern pro Kindertagespflegeperson.
Trotz der Anhebung der Förderleistung im Jahr 2023 ist ein massiver Rückgang zu verzeichnen: Seitdem hat sich die Zahl der Kindertagespflegepersonen um rund 34 % reduziert. Über einen Zeitraum von zehn Jahren ist sogar ein Rückgang um nahezu die Hälfte festzustellen. Parallel dazu sinkt die durchschnittliche Belegung kontinuierlich.
Für viele Kindertagespflegepersonen bedeutet dies den Verlust ihrer wirtschaftlichen Tragfähigkeit und Existenz.
Auch das gesetzlich verankerte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (§ 5 SGB VIII) gerät faktisch in Gefahr, wenn nur einseitig Kindertageseinrichtungen bei den Rettungsplänen beachtet werden.
Ein Rechtsanspruch auf Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege verliert seinen Wert, wenn wohnortnahe und vielfältige Angebote wegfallen. Wahlfreiheit besteht nur dann, wenn unterschiedliche Betreuungsformen tatsächlich verfügbar sind.
Der Gesetzentwurf bleibt hinter diesem Anspruch zurück, da er die vorgesehenen Unterstützungsmaßnahmen einseitig auf Kindertageseinrichtungen konzentriert. Eine solche Schwerpunktsetzung gefährdet die Vielfalt der Betreuungslandschaft und beschleunigt den bereits stattfindenden Rückzug der Kindertagespflege.
Eine zukunftsfähige Strategie muss die frühkindliche Bildung ganzheitlich betrachten.
Wenn zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, müssen diese alle Säulen des Systems einbeziehen – nicht nur die institutionelle Betreuung.
Vor diesem Hintergrund fordern wir:
1. Gleichberechtigte Einbeziehung der Kindertagespflege
Die Kindertagespflege muss verbindlich in alle im Gesetzentwurf vorgesehenen Unterstützungs- und Fördermaßnahmen aufgenommen werden. Analog zu kleinen Einrichtungen benötigen auch Kindertagespflegepersonen eine verlässliche finanzielle Unterstützung.
2. Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen
3. Strukturentwicklung im ländlichen Raum
Die Kindertagespflege muss aktiv in neue Versorgungsmodelle einbezogen werden, z. B.:
Gerade im ländlichen Raum stellt sie eine flexible und wirtschaftlich tragfähige Alternative dar. Im Verbund zweier Kindertagespflegepersonen können bis zu 10 Kinder betreut werden.
6. Fachkräfteentwicklung und Perspektiven
Faire Bezahlung und verbesserter Personalschlüssel
Eine pädagogische Fachkraft muss endlich so wahrgenommen werden wie ein Lehrer. Seit langer Zeit mangelt es an einem geeigneten Personalschlüssel in Kitas . Die Folge dessen spüren pädagogische FK täglich. Sei es durch Unterbesetzung und daraus entstehender mangelnder pädagogischer Angebote, welche den Kindern- der Zukunft unseres Landes, zu Gute kommen sollten. Zum anderen werden viel mehr pädagogische Fk durch diese Situation häufiger krank. Wir bilden und begleiten die Gesellschaft von morgen und brauchen mehr Qualität in den Einrichtung, also mehr Personal. Der Beruf des Erziehers ist elementar für ein Land und sollte dementsprechend auch vergütet sein. Das bedeutet nicht nur Löhne wie im öffentlichen Dienst zu 100% an die Beschäftigten weiterzugeben sondern auch die Beschäftigten überhaupt erst einmal entsprechend zu entlohnen und das Ausbildungsformat komplett umzustrukturieren damit es für zukünftige Erzieher auch attraktiv ist diesen Beruf zu erlernen und sie nicht vor einer 5 jährigen Ausbildung ohne Vergütung zurückzuschrecken.
Personalschlüssel
Personalschlüssel fängt schon bei den Kleinen an. Ein Schlüssel von 1:6 im Alter von einjährigen Kindern ist viel zu hoch.
Ein Betreuungsschlüssel von 1:3 bei Krippenkindern (unter drei Jahren) gilt aus fachlicher Sicht als besonders günstig, da er zentrale entwicklungspsychologische und pädagogische Anforderungen dieser Altersgruppe berücksichtigt.
Ein niedriger Betreuungsschlüssel ermöglicht es Fachkräften, individuell auf Signale, Bedürfnisse und Emotionen jedes einzelnen Kindes einzugehen und damit eine stabile Bindung zu fördern.
Darüber hinaus unterstützt ein Verhältnis von 1:3 die sprachliche und kognitive Entwicklung. In kleinen Gruppen können Fachkräfte häufiger in Interaktion treten, dialogisch sprechen und Bildungsimpulse gezielt setzen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf frühe Sprachförderung und Explorationsverhalten von großer Bedeutung.
Nicht zuletzt spielt die Qualität der Pflege eine entscheidende Rolle. Tätigkeiten wie Wickeln, Füttern und Schlafbegleitung erfordern Zeit, Ruhe und individuelle Zuwendung. Ein Schlüssel von 1:3 stellt sicher, dass diese pflegerischen Aufgaben nicht unter Zeitdruck erfolgen und die Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden.
Mindestpersonalschlüssel
Der Mindestpersonalschlüssel bezeichnet die festgelegte Mindestanzahl an pädagogischen Fachkräften, die im Kindergarten anhand der gemeldeten Kinder berechnet wird. Der Schwerpunkt sollte auf dem Begriff „Mindest“ liegen. Diese Personalstärke muss konstant, entsprechend der Kapazität der Betreuungsplätze in der jeweiligen Einrichtung zur Verfügung stehen. Es entfallen Veränderungen der Wochenarbeitszeit durch schwankende Kinderzahlen und es gibt keine Sockelverträge mehr. Die Mitarbeiter haben verlässliche und kontinuierliche Arbeitsverträge und es können individuelle Angebote für Kinder oder mehr Kleingruppenarbeit umgesetzt werden.
Mehr von allem
Seit über 13 Jahren bringen wir unsere Kinder in den Kindergarten und haben in dieser Zeit leider immer wieder erlebt, wie sehr die Einrichtungen unter Personalmangel leiden. Auch der Wechsel zu einem privaten Träger hat daran nichts geändert – im Gegenteil, die Bedingungen dort erscheinen noch schwieriger: weniger finanzielle Mittel, geringere Handlungsspielräume und insgesamt mehr Belastung für das Team.
Mir persönlich ist es egal, ob meine Kinder bei einem öffentlichen oder privaten Träger betreut werden – wichtig ist mir, dass sie dort von den Erzieherinnen und Erziehern herzlich und liebevoll aufgenommen werden. Doch unter den aktuellen Umständen scheint das kaum möglich zu sein.
Meiner Meinung nach sollte das Kita-Gesetz dringend überarbeitet werden: Es braucht spürbar mehr Geld für Personal und einen besseren Personalschlüssel. Die vorhandenen Ressourcen sollten gerecht verteilt werden, damit auch kleinere private Kitas nicht benachteiligt werden. Es bringt wenig, wenn Erzieherinnen zwar Fortbildungen machen, diese aber mangels Zeit und Geld im Alltag nicht umsetzen können.
Meine Frau und ich sind beide berufstätig und mit vier Kindern würden wir außerdem eine Senkung der Betreuungskosten sehr begrüßen.
Personalschlüssel
Es braucht nicht noch mehr Weiterbildungsangebote für Erzieherinnen und Erzieher, sondern vor allem bessere Rahmenbedingungen im Arbeitsalltag. Ein zentraler Punkt ist dabei ein verbesserter Personalschlüssel.
Solange Fachkräfte dauerhaft überlastet sind, fehlt ihnen schlicht die Zeit und Energie, um an Weiterbildungen teilzunehmen oder diese sinnvoll in die Praxis umzusetzen. Zusätzliche Angebote laufen unter solchen Bedingungen ins Leere.
Erst wenn ausreichend Personal vorhanden ist und Entlastung im Alltag spürbar wird, entstehen überhaupt die notwendigen Freiräume für fachliche Weiterentwicklung. Deshalb sollte der Fokus weniger auf der Ausweitung von Weiterbildungsangeboten liegen, sondern auf strukturellen Verbesserungen, die die Qualität der pädagogischen Arbeit nachhaltig sichern.
Fokus auf Qualität legen
Die aktuelle Gesetzesinitiative wird von zwei Entwicklungen überlagert:
Hinzu kommen einige Wünsche:
Daraus resultieren veritable Zielkonflikte: sinkende finanzielle Spielräume versus Erhaltung kostspieliger Strukturen versus Investition in Qualitätsentwicklung versus Beitragsfreiheit. Daraus folgt, dass man priorisieren muss.
Der Regierungsentwurf enthält zahlreiche qualitätsfördernde Präzisierungen, nicht zuletzt in §7, die ausdrücklich zu begrüßen sind. Die Frage muss dennoch erlaubt sein, ob die Prioritäten immer stimmen.
Thema Beitragsfreiheit: während des Kita-Volksbegehrens in den Jahren 2005-2009 gab es zwei landesweite Umfragen unter der Elternschaft zur Priorisierung zwischen Qualität und Beitragsfreiheit. Die Eltern priorisierten jeweils sehr klar die Qualität. Deswegen habe ich nie verstanden, warum die Politik seitdem unbeirrt und ausgerechnet die Beitragsfreiheit als Dogma formuliert, statt beispielsweise die Betroffenen nochmal befragen zu lassen. Vieleicht würde sich dann erneut herausstellen, dass die meisten Betroffenen in der Beitragsfreiheit zwar ein „nice-to-have“ aber keine Priorität sehen, und dann hätte man beim aktuellen Gesetzesvorhaben ein Problem weniger.
Bildungspolitisch viel wirkungsvoller wäre es übrigens, die bürokratischen Hürden für Eltern, denen die Beitragsfreiheit bzw. -reduktion von Gesetzes wegen bereits zusteht, zu beseitigen. Ein Teil dieser Eltern ist schon mit dem normalen Alltag überfordert und erst recht mit dem bürokratischen Antragsverfahren zur Beitragsbefreiung. Infolgedessen häufen sie bei den Trägern unnötige Schulden an, die bald in die Tausende gehen, und am Ende dazu führen, dass ausgerechnet diejenigen Kinder aus dem Bildungssystem fliegen, auf deren Biografie sich die Kita besonders positiv auswirken kann.
Kita – das ist Pädagogik und Raum. Im öffentlichen Diskurs wird das gerne auf den Personalschlüssel reduziert. Der ist zwar wichtig, aber zur Qualität gehört auch Platz, Ausstattung und Fachkompetenz.
Den Platz reduziert das Gesetz auf 2,5 Quadratmeter pro Kind, also den Raum, den jedes Kind einnimmt, wenn es seine Arme ausstreckt und sich einmal um sich selbst dreht. Dem Fachpersonal steht laut Gesetz kein eigener Raum zu, d.h. das quetscht sich zwischen die Kinder. Die jetzige Situation (leerer werdende Kitas) wäre DIE Gelegenheit, diese Schwachstelle zu korrigieren und damit eine Planungsgrundlage für den Platzbedarf einer Kita zu schaffen, der sich an kindlicher Bewegungslogik und pädagogischen Maßstäben orientiert.
Die weitere Grundlage der Pädagogik ist – neben einem angemessenen Personalschlüssel - die fachliche Qualität des Personals und seiner Unterstützersysteme. Thüringen ist in dieser Hinsicht deutlich besser als seine Nachbarn, aber auch hierzulande gibt es Luft nach oben. Thüringen kennt als Unterstützung eine Pflicht zur Fortbildung und Fachberatung, aber keine fundierten Kriterien, wie gute Fortbildung und Fachberatung auszusehen hat. Praktiker beklagen zu viel Theorie und zu wenig praxistaugliche Anleitung. Das System wird insgesamt als zu ineffektiv und in Teilen auch als kontraproduktiv beschrieben. Völlig unverständlich ist daher, warum der Regierungsentwurf vorsieht, den §7a ersatzlos zu streichen. Der Paragraf sollte vielmehr auf die Qualitätsentwicklung von Fortbildung und Fachberatung fokussiert werden, wobei Wissenschaft und Praxis gleichermaßen einzubinden wären. Das wäre eine passende Ergänzung zu der vorgeschlagenen Präzisierung von §7 Abs. 7. Ein rein hochschulbasierter Überbau dagegen, wie ihn die Linke vorschlägt, würde die Theorielastigkeit vermutlich nicht beseitigen die Ermächtigung zu einer Rechtsverordnung nach §34 Abs. 1 Punkt 3 bleibt zu vage.
Zu guter Letzt wäre zu hinterfragen, ob der Personalschlüssel die teils sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen angemessen abbildet, in denen Kitas agieren müssen. Eine Kita in einem städtischen Villenviertel steht bei Weitem nicht vor den gleichen Herausforderungen wie eine Kita mit einem hohen Anteil an Prekariat oder einem hohen Anteil an Geflüchteten oder beidem. Im kürzlich abgeschlossenen Modellprojekt „Vielfalt vor Ort“ wurde unter anderem herausgearbeitet, dass Kita-Sozialarbeit gerade im letztgenannten Kontext sehr wirksam werden kann, wenn sie sich im Sozialraum der Kita vernetzt, bedürftige Elternhäuser im Kita-Kontext unterstützt und bei drohender Kindeswohlgefährdung als Schnittstelle zum Jugendamt und dessen Unterstützersystemen fungiert. Eine gesetzlich festgelegte Personalstelle für diesen definierten Aufgabenbereich würde soziale Folgekosten spürbar senken und könnte sich am Sozialindex des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes orientieren. Davon abgesehen haben solche Kitas Aufgaben zu bewältigen, die denen von integrativen Kitas nahekommen, da sie einen weit überproportionalen Anteil an Kindern mit Förderbedarf und sozial auffälligem Verhalten haben. Ihr Personalschlüssel unterscheidet sich von denen der integrativen Kitas jedoch erheblich. Im Rahmen des o.g. Modellprojektes wurde ein Tool zur Bedarfsanalyse entwickelt, das Eingang in die Definition des Personalschlüssels finden sollte, um auch solche Kitas bedarfsgerecht mit Personal auszustatten.
Insgesamt ist die aktuelle Gesetzesinitiative positiv zu bewerten, aber der Gesetzgeber könnte mit etwas Mut bei vergleichsweise geringem Aufwand neue Maßstäbe setzen.
Strukturen sichern reicht nicht – jetzt braucht es eine Strategie für Fachkräfte und Qualität
Als langjährige Fachberaterin in Thüringen, mit Erfahrungen bei unterschiedlichen Trägern, und heute in der Funktion als Kindergartenleiterin, betrachte ich die aktuellen Gesetzentwürfe zur Weiterentwicklung des Kindergartengesetzes aus mehreren Perspektiven: aus der fachlichen Beratung, aus der Trägerstruktur und aus der täglichen Praxis in den Einrichtungen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für mich eine zentrale Frage: Warum wird die aktuelle Situation nicht konsequent als Chance genutzt, um Qualität gezielt weiterzuentwickeln?
Die vorliegenden Entwürfe greifen wichtige Themen auf: den Umgang mit sinkenden Kinderzahlen, die Sicherung von Standorten sowie die Entlastung von Familien. Das ist mehr als richtig und notwendig.
Was jedoch aus meiner Sicht fehlt, ist eine ebenso klare Strategie für die Menschen, die dieses System tragen: die pädagogischen Fachkräfte, die Leitungskräfte und die Teams in den Einrichtungen.
In den vergangenen Jahren wurde erheblich in die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften in Thüringen investiert. Umso unverständlicher ist es, dass die aktuelle Weiterentwicklung zwar ausführlich über Strukturanpassung, Beitragsfreiheit und Standorterhalt spricht, aber kaum darüber, wie Fachkräfte in Zeiten sinkender Kinderzahlen gehalten, weiterqualifiziert und sinnvoll eingesetzt werden sollen.
Wenn Kinderzahlen zurückgehen, darf die Antwort nicht allein in Fusion, Schließung oder Personalabbau liegen. Es braucht eine klare Personalentwicklungsstrategie. Wie können gewonnene Fachkräfte im System bleiben?
Wie können sie gezielt in Bereichen wie Heilpädagogik, Inklusion, Familienberatung oder unterstützende Strukturen eingesetzt werden?
Wie können Teams in Umbruchphasen stabilisiert werden?
Gerade vor dem Hintergrund der Entwicklungen nach der Wiedervereinigung ab 1990 sollte es uns ein Anliegen sein, gewachsene Strukturen und fachliche Kompetenzen nicht erneut (wie schon mal geschehen) vorschnell abzubauen.
Besonders kritisch sehe ich, dass die Entwürfe hohe Anforderungen an Qualität, Dokumentation, Elternarbeit und Kooperation formulieren, ohne die dafür notwendige Zeit konsequent mitzudenken.
Gute pädagogische Qualität entsteht nicht durch zusätzliche Aufgaben allein. Sie entsteht durch gute Rahmenbedingungen.
Wenn wir Qualität ernst meinen, müssen wir auch konkret benennen:
Wie viel Vor- und Nachbereitungszeit steht pädagogischen Fachkräften zur Verfügung?
Welche Aufgaben gehören verbindlich dazu?
Und wie wird diese Zeit im Personalschlüssel REAL berücksichtigt (wie Urlaub und Ausfälle kompensiert)?
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Rolle der Kiga-Leitung.
Leitungen tragen heute HOHE Verantwortung für Personalführung, Qualitätsentwicklung, Konzeptarbeit, Elternarbeit- und Beratung, Kinderschutz und die Steuerung komplexer Teamprozesse.
Gleichzeitig erleben viele Kiga-Leitungen – insbesondere in kleineren und mittleren Einrichtungen – eine strukturelle Überlastung, weil sie weiterhin in erheblichem Umfang im Gruppendienst eingebunden sind.
Hinzu kommt ein strukturelles Ungleichgewicht:
Während der Fachkraft-Kind-Schlüssel in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst und verbessert wurde, ist der Leitungsschlüssel über lange Zeit hinweg unverändert geblieben.
Das bedeutet, dass steigende Anforderungen an Leitung – bei gleichzeitig wachsender Komplexität in den Einrichtungen – nicht mit einer entsprechenden Anpassung der Leitungsressourcen einhergegangen sind. Träger übertragen immer mehr Aufgaben an Leitungen.
Hier braucht es ein klares Umdenken: Kiga-Leitung ist keine Nebenaufgabe, sondern eine eigenständige professionelle Tätigkeit.
Wenn Qualität gesteuert werden soll, braucht es auch die Zeit, diese Qualität zu führen und Leitungen zu stärken
Darüber hinaus vermisse ich eine klare Perspektive auf unterstützende Systeme wie Kiga-Sozialarbeit oder familienorientierte Beratungsstrukturen.
Gerade in belasteten Sozialräumen beginnt Unterstützung nicht erst in der Schule – sie beginnt in der Kindereinrichtung.
Diese Aufgaben können nicht „nebenbei“ von den Teams oder Leitungen mitgetragen werden, sondern benötigen feste, verlässliche Strukturen.
Die aktuelle Situation bietet die Möglichkeit, freiwerdende Ressourcen nicht ausschließlich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten, sondern gezielt in Qualität zu investieren:
in Leitungszeit, in Teamzeit, in heilpädagogische und inklusive Angebote sowie in stabile Unterstützungssysteme.
Kindertageseinrichtungen sind nicht nur Betreuungsorte. Sie sind Bildungsorte, Schutzräume und zentrale Anlaufstellen für Familien.
Deshalb müssen Wirtschaftlichkeit und Qualität gleichrangig gedacht werden.
Ein zukunftsfähiges Kindergartengesetz darf sich nicht darauf beschränken, Strukturen zu sichern.
Es muss den Mut haben, Qualität aktiv und nachhaltig zu gestalten.
Diese Chance sollten wir nutzen.
Sockelverträge und das Verhältnis zum Arbeitsklima
Im Kita-Team kommt es zunehmend zu Zwistigkeiten, da einigen Kolleginnen und Kollegen Stunden gekürzt werden. Diese Entscheidung sorgt für Unmut und das Gefühl von Ungerechtigkeit. Die Motivation im Team sinkt spürbar. Viele fühlen sich in ihrer Arbeit nicht mehr wertgeschätzt. Das Arbeitsklima leidet darunter deutlich. Kommunikation wird angespannter und Missverständnisse häufen sich. Zusammenhalt und Teamgeist gehen verloren. Die Situation belastet nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch den Alltag in der Einrichtung.
Fokus sollte auf Interaktionsqualität liegen
Sicher lohnt sich ein vertiefender Blick auf die Qualität in der frühkindlichen Bildung - v.a. mit dem Fokus auf die Interaktionsqualität zwischen Fachkräften und Kindern.
Thüringen hat mit einen der schlechtesten Betreuungsschlüssel bundesweit, sowohl im U3, als auch im Ü3 Bereich.
Eine feinfühlige und kinderrechtsbasierte Begleitung steht und fällt in der Praxis oft mit dem vorhandenen Personal. Um Kinder wirklich feinfühlig, orientiert an aktuellen Erkenntnissen der frühkindlichen Pädagogik bilden und begleiten zu können, braucht es für Fachkräfte die Möglichkeit der Zeit, der Beobachtung und eines wirklichen Miteinanders. Hierzu braucht es eine faktische Entlassung des Personals, im Sinne eines deutlich besseren Personalschlüssels. Müssen zu wenige Fachkräfte den Alltag stemmen, steigt Stress und Überforderung - Verwahrung wird zum System, Bildung bleibt auf der Strecke. Gestresse Nervensysteme können kindliche Signale nicht mehr feinfühlig wahrnehmen, geschweige denn diese angemessen begleiten. Sowohl Kinderschutz, als auch Verantwortung für die Gesundheit der Fachkräfte sind hier mitzudenken.
Zudem würde ein verbesserter Personalschlüssel Krankheitswellen deutlich einfacher abfedern. Eine verlässliche Betreuung sichert Familien den Alltag. Das regelmäßige Bitten von Einrichtungen zur verkürzten Betreuung der Kinder an Eltern stresst diese und ist eigentlich eine Bankrotterklärung des System. Da hilft auch kein weiteres beitragsfreies Kitajahr, wenn der Alltag gekennzeichnet ist durch immer wiederkehrenden Personalausfall, gestresste und überforderte Fachkräfte und somit auch gestresste Kinder, die im Kitaalltag nur noch funktionieren müssen, anstatt Kind sein zu dürfen.
Qualität, insbesondere Interaktions- und Beziehungsqualität, in der frühkindlichen Bildung sollte sich am aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand orientieren.
Abschaffung der Sockelverträge in Kitas
Der sogenannte Sockelvertrag in Kindertagesstätten sorgt seit Jahren für Diskussionen – vor allem im Vergleich zu den Arbeitsbedingungen von Lehrkräften. Während Erzieherinnen und Erzieher häufig mit festen Sockelstunden arbeiten, die nicht immer den tatsächlichen Betreuungsbedarf widerspiegeln, genießen Lehrer in der Regel verlässlichere Arbeitszeitmodelle und klar geregelte Deputate.
Diese Ungleichbehandlung wird von vielen als unfair empfunden: Die Verantwortung in der frühkindlichen Bildung ist enorm, die Anforderungen steigen stetig – doch die strukturellen Rahmenbedingungen hinken hinterher. Kurzfristige Anpassungen der Arbeitszeit, Unsicherheiten bei der Stundenplanung und eine oft unzureichende Vergütung führen zu Frust im System.
Es braucht daher dringend eine Reform des Sockelvertragsmodells. Ziel sollte es sein, mehr Planungssicherheit, faire Arbeitsbedingungen und eine Gleichstellung mit anderen pädagogischen Berufen – insbesondere dem Lehramt – zu erreichen. Denn gute Bildung beginnt nicht erst in der Schule, sondern bereits in der Kita.
Ungleichbehandlung von Lehrkräften und Erziehern
Im Thüringer Bildungssystem leisten Lehrer und Erzieher gleichermaßen den staatlichen Bildungsauftrag. Doch bei der Vertragssicherheit klafft eine tiefe Lücke:
Staatliche Kontinuität vs. Träger-Risiko:
Lehrkräfte im Freistaat Thüringen besetzen planmäßige Haushaltsstellen. Ein Lehrer wird nicht nach Hause geschickt oder in die Teilzeit gezwungen, nur weil die Schülerzahlen an seiner Schule in einem Jahr leicht sinken oder die Kommune klamm ist. Der Staat garantiert seine Beschäftigung als dauerhafte Aufgabe. Erzieher hingegen sind oft über Sockelverträge mit freien Trägern finanziert. Sinkt dort die Belegung oder ändert sich die Förderlogik, wird die Erzieherin zur „Manövriermasse“ der Finanzen.
Sicherheit als Qualitätsgarant:
Wir haben das Beamtentum oder feste Angestelltenverhältnisse für Lehrer genau deshalb, um die Unabhängigkeit und Qualität der Lehre zu sichern. Es ist nicht vermittelbar, warum für die pädagogische Arbeit im Kindergarten – der ersten Stufe unseres Bildungssystems – dieses Prinzip der Sicherheit nicht gelten soll. Ein Sockelvertrag ist ein „Sicherheitsnetz mit Löchern“, während die Lehrerbesoldung ein Betonfundament ist.
Wettbewerbsnachteil für Kitas:
Wenn der Landtag von „gleichwertigen Bildungschancen“ spricht, muss er auch für gleichwertige Arbeitsbedingungen sorgen. Solange eine Erzieherin mit der Unsicherheit eines Sockelvertrags leben muss, während ein Grundschullehrer eine lebenslange Stellenzusage hat, wird der Fachkräftemangel in den Kitas niemals gelöst. Wir treiben das Personal aktiv aus den Kindergärten in die Schulen (z.B. in den Hort), weil dort das Prinzip „Sicherheit statt Sockel“ gilt.
Sockelverträge so gut wie nur bei den Erziehern !
In der Debatte um die Thüringer Kita-Finanzierung fällt immer wieder ein Begriff, der für Außenstehende technisch klingt, für Erzieher aber existenzbedrohend ist: der Sockelvertrag. Während in fast allen anderen öffentlichen Dienstleistungsberufen die personelle Absicherung festen Standards folgt.
Es gibt so gut wie keinen anderen Beruf wo Sockelverträge Standard sind.
Sockelverträge Erzieher/innen
Ein „Sockelvertrag“ in der Kindertagesstätte klingt erst einmal solide, fast schon wie ein Fundament. In der Realität verbirgt sich dahinter jedoch oft ein Arbeitsmodell, das vor allem für die Erzieherinnen und Erzieher erhebliche Nachteile mit sich bringt.
Das Prinzip:
Der Arbeitgeber garantiert der Fachkraft eine feste Mindestanzahl an Stunden (den Sockel, z. B. 30 Stunden). Alles, was darüber hinausgeht (bis hin zur Vollzeit), ist variabel und hängt davon ab, wie viele Kinder tatsächlich die Einrichtung besuchen. Dies wird z.B. in Erfurt dreimal jährlich bemessen und je nachdem muss der Erzieher/ Erzieherin mit seinen Stunden hoch oder runter gehen.
Das ist ein erheblich prekäres Arbeitsverhältnis.
Lösung:
Die Personalzahlen sollen sich an der in der Betriebserlaubnis zugelassenen Kinderzahl orientieren, unabhängig von der aktuellen Belegung. (einrichtungsbezogene Finanzierung)
Eine Abkehr von variablen Sockelverträgen hin zu stabilen Beschäftigungsverhältnissen steigert die pädagogische Qualität maßgeblich. Feste Arbeitszeiten schaffen die notwendige personelle Kontinuität, die Kindern die Sicherheit verlässlicher Bezugspersonen gibt. Gleichzeitig ermöglicht diese Planungssicherheit den Fachkräften, sich mit voller Energie und Motivation ihrer Arbeit zu widmen, statt sich um ihre finanzielle Absicherung sorgen zu müssen.
Qualität in der frühkindlichen Bildung
Eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung kann ich nur begrüßt werden!
Der Zugang zu kostenfreier Bildung sollte JEDEM ermöglicht werden, unabhängig vom Geldbeutel. Jedoch kann jeder Euro nur einmal ausgegeben werden. Ich finde die derzeitige Lösung, die Übernahme der Elternbeiträge bei finanzschwachen Familien vom Jugendamt, sehr gut.
Für eine verbesserte Qualität in Kindertagesseinrichtungen gilt es verschiedene Stellschrauben zu stellen. Für mich haben folgende Dinge Priorität:
§ 30 Beitragsfreiheit für alle
Im § 30 wurde der Passus der Beitragsrückzahlung so umformuliert, das erneut keine Rückzahlung der Elternbeiträge für alle Familien ermöglicht wird:
"Wird ein Kind nach § 18 Abs. 2 ThürSchulG vorzeitig
eingeschult, ergibt sich hieraus kein Erstattungsanspruch bezüglich bereits gezahlter
Elternbeiträge."
Erneut werden in der Gesetzesänderung den jährlich etwa 200 betreffenden Familien in Thüringen von der Regelung das bisher 24 Monate, mit dem neuen Gesetz dann 36 Monate, vollständig erstattet werden, keine Rücksicht genommen. In einer vorhergehenden Fassung wurde dies ermöglicht. Die Landesregierung gab auf Anfrage keine Bedenken zur Rückzahlung bei vorzeitig eingeschulten Kindern, somit erschließt sich nicht, warum der Erstattungsanspruch auch im neuen Gesetz abgelehnt wird.
Eventuell muss auch das Thüringer Schulgesetz mit dem Stichtag angepasst werden. Hier würde sich durchaus auch das Modell eines Zeitraumes besser etablieren, als ein einzelner Tag. So wird es auch in anderen Bundesländern gehandhabt.
Vorzeitige Einschulungen haben unterschiedliche Gründe. Das darf hier nicht vergessen werden. Es ist eine Entscheidung, die von Eltern und Kind zusammen mit der Einrichtung und dem pädagogischen Personal getroffen wird. Zudem gibt es die amtsärtzliche Einschätzung und die Vorschuluntersuchung beim Kinderarzt.
Zudem wird im Passus davor erwähnt, das bei Rückstellung bis zur Einschulung kein Elternbeitrag erhoben werden darf. In diesem Fall hätten diese Familien dann sogar vier beitragsfreie Kindergartenjahre, was somit wieder als Ungerechtigkeit angesehen werden kann.
Entsprechende Anschreiben liegen den Fraktionen vor. Ich bitte diesen Sachverhalt erneut zu prüfen und alle Familien von dieser Entlastung Teilhabe zu gewähren.