Die Gesetzentwürfe „Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes“ zielen unter anderem darauf ab, die frühkindliche Bildung in Thüringen zu verbessern. Bestandteil ist die Einführung eines dritten beitragsfreien Kindergartenjahres.
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Angekündigt
Mit den Gesetzentwürfen zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes stehen zwei unterschiedliche Ansätze zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Thüringen zur Diskussion. Beide Entwürfe verfolgen das gemeinsame Ziel, Familien finanziell zu entlasten und die Beitragsfreiheit auf ein drittes Kindergartenjahr auszuweiten.
Der Gesetzentwurf in Drucksache 8/748 legt einen besonderen Fokus auf die Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen sowie auf eine systematische und verbindliche Sprachförderung. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung eines Zentrums für frühkindliche Bildung, das Einrichtungen fachlich begleiten, Fortbildungsangebote bereitstellen und zur Weiterentwicklung der Qualität beitragen soll.
Der Gesetzentwurf in Drucksache 8/3124 beinhaltet Änderungen bei der Bedarfsplanung, eine Weiterentwicklung der Regelungen zu Elternbeiträgen sowie zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für kleinere Einrichtungen und zur Anpassung an demografische Entwicklungen. Gleichzeitig werden Anforderungen an die pädagogische Arbeit und Qualitätssicherung stärker innerhalb der Einrichtungen selbst verankert.
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