Information zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGlG) setzt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention vom 13. Dezember 2006 um. Ziel des Gesetzes ist es, die Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Die gesetzlichen Regelungen dienen dazu, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen zu schützen und zu gewährleisten. Um die Ziele des Gesetzes und die Belange der Menschen mit Behinderungen gegenüber der Regierung und der Behörden zu vertreten, wählt der Thüringer Landtag einen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Ihm kommen gemäß § 20 ThürGlG zahlreiche Aufgaben und Befugnisse zu.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des ThürGlG vom 08.07.2020 sollen die Barrierefreiheit verbessert und die Rechtsstellung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Dieser soll die Befugnis erhalten, festgestellte Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die Menschen mit Behinderungen schützen, künftig vollumfänglich beanstanden zu können. Zudem soll der Landesbeauftragte verpflichtet werden, eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit einzurichten, um bei infrastrukturellen Vorhaben besser beraten und einwirken zu können. Der Gesetzentwurf sieht außerdem u. a. vor, die besoldungsrechtliche Eingruppierung des Landesbeauftragten zu verbessern und an die des Bürgerbeauftragten und des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur anzugleichen. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/1192 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU wurde am 16.07.2020 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im
Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit
Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen
werden.
Stellungnahmen ansehen (7/1192)