Information zu den Gesetzentwürfen eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen der Fraktion der CDU v. 26.11.19, der Fraktion der AfD v. 04.12.19 und der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN v. 05.06.20
Alle drei vorliegenden Gesetzentwürfe sehen eine Änderung der Thüringer Verfassung (ThürVerf) durch die Aufnahme von einer bzw. mehreren neuen Staatszielbestimmungen vor. Nach Artikel 43 ThürVerf hat der Freistaat die Pflicht, nach seinen Kräften und im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Verwirklichung der in der Thüringer Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten. So enthalten u. a. die Artikel 15, 19 Absatz 1 Satz 2, 20 Satz 3, 29 und 32 derartige Staatszielbestimmungen.
1. Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU sieht vor, den Schutz und die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes als neuen Artikel 16 a sowie das Prinzip der Nachhaltigkeit als neuen Artikel 16 b als Staatsziele in der Thüringer Verfassung festzuschreiben.
2. Auch der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD sieht die Aufnahme der Förderung des Ehrenamts als neue Staatszielbestimmung in die Thüringer Verfassung vor. Mit der Aufnahme eines neuen Artikel 30 a soll die ehrenamtliche Tätigkeit unter Beachtung der weltanschaulichen, politischen und religiösen Neutralität besonderen Schutz und Förderung genießen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Vorblätter zu den Gesetzentwürfen sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in den Drucksachen 7/27/48/897 verwiesen.
Die Gesetzentwürfe der Fraktion der CDU sowie der Fraktion der AfD wurden in der 5. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 30.01.2020 erstmals beraten und zunächst federführend an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Mit Ziffer 3 des Beschlusses des Plenums des Thüringer Landtags vom 06.03.2020 (Drs. 7/513) wurde die Überweisung der Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gemäß § 57 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (GO) zurückgenommen und stattdessen gemäß § 57 Absatz 1 Satz 1 GO die Überweisung an den neu geschaffenen Verfassungsausschuss beschlossen. Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde in der 17. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 18.06.2020 erstmals beraten und an den Verfassungsausschuss überwiesen.