kindgerechter Personalschlüssel, Kita-Leitung, Kita-Sozialarbeit
Prozessqualität SICHERN und ENTWICKELN, dies gelingt insbesondere mit Sicherstellung der Strukturqualität.
Aus diesem Grund zunächst DANKE für die guten Ansätze im Rahmen der Novellierung des Thüringer Kindergartengesetzes.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen der Geburten und der damit verbundenen Reduzierung des Fachkräftebedarfs in den nächsten 5-7 Jahren ist es unabdingbar, auch für Kinder unter 3 Jahren den Personalschlüssel anzupassen (Empfehlungen der Bertelsmannstiftung für einen kindgerechten Personalschlüssel: 1 Fachkraft für 3 Kinder unter 3 Jahre). Neben der Sicherung unserer qualifizierten Fachkräfte ist dies ein wesentliches Qualitätskriterium, um den heutigen Anforderungen an eine kindorientierte Betreuung und Bildung besser gerecht werden zu können. Mit Blick auf die aktuellen Personalschlüssel wäre eine Anpassung auf 4 Kinder für eine Fachkraft für Kinder unter 3 Jahre ein guter Schritt.
Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Personalausstattung ist der Rechtsanspruch auf eine Betreuung von 10 Stunden täglich. Hier ist Thüringen absoluter Spitzenreiter im Ländervergleich, dies bedarf aber dringend auch einer Anpassung des Personalschlüssels von 9 auf 10 Stunden. Dies wurde in den vergangenen Jahren bereits auf mehreren Ebenen kommuniziert, fand leider bislang kein Gehör bzw. auch in diesem Gesetzesentwurf keine Berücksichtigung. Vereinzelt werden die nicht mit dem Gesetz refinanzierten Personalstunden durch die Kommunen getragen, mit Verweis darauf, dass es sich um einen MINDESTpersonalschlüssel lt. KigaG handelt.
Grundsätzlich sollten die Berechnungsgrundlagen des Personalschlüssels vereinfacht werden, ein sehr guter Ansatz findet sich in dem Entwurf mit Vereinheitlichung des Personalschlüssels für die Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Diese „Mischkalkulation“ trägt zur Kontinuität und somit nicht zuletzt zur Sicherung der Qualität im Betreuungskontext bei. Fachkräftebindung bedeutet auch, ein Modell zu schaffen, das nicht permanenten Änderungen im Stundenvolumen und letztlich Einkommen der Fachkräfte unterliegt. Ein flexibles Arbeitszeitkonto kann diese Schwankungen im Betreuungsschlüssel durch An- und Abmeldungen und somit Änderungen der SOLL-VZÄ nicht ausgleichen. Überlegungen hierzu sind die Anpassung des Personalschlüssels an 2 Stichtagen im Jahr oder die Anwendung des Jahresmittels (durchschnittliche Jahresbelegung unter Beachtung der Progressivität) über das gesamte Kindergartenjahr auf Grundlage der Planzahlen mit dem Ziel einer kindgerechten Personalausstattung für alle Kinder.
Die Einführung eines Korridors für die SOLL-VZÄ sollte zudem überdacht werden (Erfüllung Mindestpersonalschlüssel mit Ober- und Untergrenzen).
Um den gestiegenen Anforderungen an Kita-Leitung neben den Verwaltungsthemen mit Blick auf die Begleitung der Familien in Prozessen der Beantragung von Unterstützungsleistungen, Vermittlung von Beratungsstellen sowie Begleitung von behördlichen/institutionellen Terminen usw. besser gerecht werden zu können, ist es unabdingbar, unabhängig von der Kapazität der Einrichtung die Leitungsanteile auf mind. 0,5 VZÄ festzusetzen sowie die Kappung nach oben aufzuheben. Die Einrichtung von Kita-Sozialarbeit wäre ein weiterer, wichtiger Hebel, der leider in dem Gesetzesentwurf keine Berücksichtigung findet.
Ein Zentrum für frühkindliche Bildung für einen kontinuierlichen Qualitätsdiskurs im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung ist ein gutes Instrument, ergänzend zu den bestehenden Strukturen der Träger, Landkreise, der Kommunen. Die kontinuierliche fachliche Begleitung der Teams und die Qualitätsentwicklung VOR ORT hat aus unserer Sicht dennoch für die Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung oberste Priorität. Von daher ist es dringend erforderlich, die Pauschale zur Fachberatung nach § 11 anzupassen. Eine Dynamisierung der Pauschale ist hierbei sinnvoll (Berücksichtigung der Entgelttabellen TVÖD).