Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Entwurf vom 23. September 2020
Eingebracht durch CDU-Fraktion
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Die Diskussion ist seit dem 19.02.2021 abgeschlossen
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drucksache 7/1726) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

Information zu dem Entwurf der Fraktion der CDU eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes vom 23.09.2020

Zweck des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) ist es, die Öffnungszeiten für Ladengeschäfte aller Art und sonstige Verkaufsstände sowie das Anbieten von Waren außerhalb dieser Verkaufsstellen zu regeln. Es dient dem Schutz der Sonn- und Feiertage sowie dem Arbeitnehmerschutz.

Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU soll § 10 Abs. 1 ThürLadÖffG derart angepasst werden, dass eine Öffnung der Verkaufsstellen jährlich an höchstens vier Sonn- und Feiertagen für die Dauer von bis zu sechs zusammenhängenden Stunden künftig unabhängig vom Vorliegen eines „besonderen Anlasses“ ermöglicht werden soll. Damit soll der bisher erforderliche bürokratische Aufwand reduziert werden. Es soll zudem festgeschrieben werden, dass die Öffnung der Verkaufsstellen außerhalb der Zeit der Hauptgottesdienste liegen soll. Nach § 12 Abs. 3 ThürLadÖffG sollen für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen auch weiterhin mindestens zwei Samstage in jedem Monat arbeitsfrei bleiben. Sie sollen aber die Möglichkeit erhalten, auf eigenen Antrag an jeweils einem weiteren Samstag pro Kalendermonat arbeiten zu dürfen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung der geplanten Regelungen in der Drucksache 7/1726 verwiesen.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU wurde am 12.11.2020 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

Welche Auffassung vertreten Sie zur geplanten Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes in Drucksache 7/1726?

Wozu die Regulierung