I. Information zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.05.2021 in Drucksache 7/3356 und zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU vom 27.05.2021 in Drucksache 7/3387
Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/3356 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde am 03.06.2021 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
ThürBeteildokG dahingehend erweitert und präzisiert werden, dass die Einflussnahme von Regierung, Parlament sowie von Organisationen, Einrichtungen, Sachverständigen, Interessenvertretungen und anderen Akteuren auf sämtliche Entscheidungsprozesse künftig umfassend offenzulegen und im Falle von Verstößen auch zu sanktionieren ist. Zudem soll u. a. festgeschrieben werden, wer als Interessensvertretung gilt und welche Regeln und Grundsätze dafür einzuhalten sind. Das Lobbyregister soll im Verantwortungsbereich des Landtagsvorstands angesiedelt werden. Daneben ist ebenfalls beabsichtigt, eine Konkretisierung und Ergänzung im ThürAbgG vorzunehmen und die Transparenzpflicht für die Mitglieder des Landtags zu erhöhen, um künftig die Möglichkeiten von Korruption und unlauterer Einflussnahme zu verhindern. So soll für die Mitglieder des Landtags beispielsweise ein gesetzliches Verbot der mandatsbezogenen entgeltlichen Interessenvertretung für einen Dritten gegenüber dem Landtag oder der Landesregierung eingeführt werden.
Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/3387 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU wurde am 03.06.2021 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.