Zurzeit berät der Innen- und Kommunalausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/8656). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren. Diskutieren Sie mit! Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen. Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Die Landesregierung will die Anzahl der politischen Beamten in Thüringen verringern, ein Rückkehrrecht für ursprüngliche Beamte auf Lebenszeit einführen, die sich zuletzt in politischen Leitungsfunktionen befanden, sowie die Einstellungsvoraussetzungen für Staatssekretäre anpassen. Hierzu schlägt sie mit ihrem Gesetzentwurf Änderungen des Thüringer Beamtengesetzes und des Thüringer Laufbahngesetzes vor. Die Landesregierung greift damit Empfehlungen und Hinweise des Thüringer Rechnungshofes zur „Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden“ auf.
Zunächst ist vorgesehen, die Anzahl der politischen Beamtinnen und Beamten von sieben auf vier zu verringern. Demnach sollen zukünftig die Ämter und Funktionen des Präsidenten des Landesverwaltungsamts, des Beauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau sowie des Ausländerbeauftragten nicht mehr von einem politischen Beamten ausgeübt werden. Dagegen werden Staatssekretäre, der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz, der Präsident der Landespolizeidirektion sowie der Regierungssprecher weiterhin als politische Beamte ernannt.
Weiterhin will die Landesregierung ein sogenanntes Rückkehrrecht einführen. Das bedeutet, dass politische Beamte, die vor ihrer Tätigkeit in dieser Funktion bereits den Status eines Beamten auf Lebenszeit innehatten, nach der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand in den Status eines Beamten auf Lebenszeit zurückkehren können.
Zuletzt sollen die Einstellungsvoraussetzungen für Staatssekretäre angepasst werden. So will die Landesregierung eine Ausnahme vom Grundsatz der Einstellung im Eingangsamt der Laufbahn schaffen. In der Folge können Staatssekretäre, sofern die Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst vorliegen, unmittelbar in dem der normativen Bewertung entsprechenden Amt (Besoldungsgruppe B 9) eingestellt werden.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/8656.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Landesregierung am 14. September 2023 erstmals beraten und an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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