Zurzeit berät der Innen- und Kommunalausschuss den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/8058). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren. Diskutieren Sie mit! Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen. Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
Unter Beitrag/Beiträge verfassen finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben.
Seit 259 Tagen abgeschlossen
Die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen unter bestimmten Voraussetzungen Grundstückseigentümer entlasten, von denen die Gemeinden auch nach dem 1. Januar 2019 noch rechtmäßig Straßenausbaubeiträge erhoben haben oder erheben, obgleich der Landtag diese Beiträge zu diesem Datum grundsätzlich abgeschafft hat. Das ist das Ziel der vorgeschlagenen Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG). Vorgesehen ist, aus dem geplanten Härtefallfonds geleistete Straßenausbaubeiträge dann zu erstatten, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen: Die sachliche Beitragspflicht ist zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2018 entstanden, und die Straßenausbaubeiträge stellen für die Eigentümer eine erhebliche Härte dar. Davon soll regelmäßig ausgegangen werden, wenn die Gemeinde dem beitragspflichtigen Grundstückseigentümer eine Stundung gewährt hat, also die Erlaubnis, die Straßenausbaubeiträge ganz oder teilweise in Jahresraten zu zahlen. Die Höhe des Härtefallzuschusses soll wie folgt berechnet werden: Berechnungsrundlage ist der gestundete Anteil der festgesetzten Straßenausbaubeiträge. Übersteigt die vereinbarte Jahresrate den Betrag von 1000 Euro, übernimmt das Land den nach der vierten Jahresrate verbleibenden Betrag. Beläuft sich die Jahresrate auf 1000 Euro oder weniger, trägt das Land den 4000 Euro übersteigenden Betrag. Bereits gezahlte Raten, die diese Summen übersteigen, werden zurückerstattet. Anträge müssen bis spätestens zum 31. März 2024 gestellt werden. Für das Land werden für den Härtefallfonds voraussichtlich Kosten von bis zu acht Millionen Euro entstehen.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/8058. Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 15. September 2023 erstmals beraten und an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
Betroffene von der Straßenausbaugebühr
Insgesamt müssen wir ca. 12000 Euro Straßenausbaubetrag bezahlen, wir finden die Abgabe als ungerecht, da die Straße von allen genutzt wird. Darüber hinaus ist auch das Entwässerungssystem für Abwasser mit zum Ansatz gebracht worden, welches in unserem Abschnitt einen besonders teuren Sammler enthält, warum müssen die Anlieger dafür zahlen, wenn auch andere Straßen hier hier einleiten? Die Straße wurde 2004 gebaut und im Dezember 2020 bekommt man die Zahlungsaufforderungen dafür. Würde die Deckelung auf 4000 Euro, wie im Gesetzesentwurf beschrieben kommen, ist es immer noch viel Geld für uns, aber es wäre eine große Erleichterung.
Gesetzentwurf ist ein akzeptabler Kompromiss
Als Unterstützerin der Petition habe ich die Thematik sehr aufmerksam verfolgt und bin ich sehr erfreut, dass es nach Jahren umfangreicher Diskussionen und Überlegungen nun doch noch einen gemeinsamen Lösungsvorschlag gibt. Sicher können von der geplanten Entlastung nicht alle Betroffenen profitieren und eine vollumfänglichere Lösung wäre wünschenswert. Vor dem Hintergrund der angespannten HH-Situation ist es für viele Betroffene ein Entgegenkommen, volle Gerechtigkeit ist realistisch kaum umsetzbar. Lösungen beinhalten fast immer Kompromisse. Das Verfahren der Antragstellung und Bearbeitung zeigt eine unbürokratische Herangehensweise. Die geplante Ausschlussfrist 31.03.24 sollte an den Termin des Inkrafttretens des Gesetzes angepasst werden. Nun hoffe ich auf eine schnelle und mehrheitliche Zustimmung im Parlament. Es wäre ein gutes Zeichen für die politische Glaubwürdigkeit in diesen aktuell schwierigen Zeiten.