Zurzeit berät der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN (Drucksache 7/6574). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren. Diskutieren Sie mit! Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen. Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier
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Dem vorliegenden Gesetzentwurf zufolge soll die praxisintegrierte vergütete Ausbildung für staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher (PiA-TH) nunmehr gesetzlich festgeschrieben werden, nachdem sie über ein bereits zweimal verlängertes Modellprojekt seit dem Jahr 2019 möglich ist. Die praxisintegrierte vergütete Ausbildung soll damit künftig dauerhaft neben die konsekutive Erzieherausbildung in den Fachschulen treten und zur Fachkräftegewinnung und –bindung beitragen. Zur Finanzierung der Ausbildung soll mit dem Gesetz vom 1. August 2023 an eine Ausgleichsregelung im Hinblick auf die entstehenden Mehrbedarfe in der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde geschaffen werden. Der vorgesehenen Ausgleichsregelung liegt die Annahme zugrunde, dass im Durchschnitt 160 Auszubildende pro Ausbildungsjahr (beginnend ab dem Ausbildungsjahr 2023/2024) eine praxisintegrierte Ausbildung beginnen. Ab dem Jahr 2026 wird dementsprechend von einer Verstetigung von 480 Auszubildenden im Durchschnitt ausgegangen.
Des Weiteren soll mit dem Gesetz der Mindestpersonalschlüssel an die geänderten arbeitszeitlichen Regelungen des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD) für das Tarifgebiet Ost angepasst werden. Mit der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost vom 1. Januar 2023 an von durchschnittlich 40 Stunden, auf durchschnittlich 39 Stunden bei vollem Lohnausgleich reduziert. Der Berechnung des Mindestpersonalschlüssels liegt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit als Basisbezugsgröße zugrunde.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/6574.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 02.11.2022 erstmals beraten und an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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