Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Entwurf vom 24. Mai 2023
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
Die Diskussion ist noch bis zum 18.01.2024 aktiv
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Zurzeit berät der Innen- und Kommunalausschuss den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/8058). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren.

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Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen.

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
 

Information zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Elften Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge vom 24. Mai 2023

Die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen unter bestimmten Voraussetzungen Grundstückseigentümer entlasten, von denen die Gemeinden auch nach dem 1. Januar 2019 noch rechtmäßig Straßenausbaubeiträge erhoben haben oder erheben, obgleich der Landtag diese Beiträge zu diesem Datum grundsätzlich abgeschafft hat. Das ist das Ziel der vorgeschlagenen Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG). Vorgesehen ist, aus dem geplanten Härtefallfonds geleistete Straßenausbaubeiträge dann zu erstatten, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen: Die sachliche Beitragspflicht ist zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2018 entstanden, und die Straßenausbaubeiträge stellen für die Eigentümer eine erhebliche Härte dar. Davon soll regelmäßig ausgegangen werden, wenn die Gemeinde dem beitragspflichtigen Grundstückseigentümer eine Stundung gewährt hat, also die Erlaubnis, die Straßenausbaubeiträge ganz oder teilweise in Jahresraten zu zahlen. Die Höhe des Härtefallzuschusses soll wie folgt berechnet werden: Berechnungsrundlage ist der gestundete Anteil der festgesetzten Straßenausbaubeiträge. Übersteigt die vereinbarte Jahresrate den Betrag von 1000 Euro, übernimmt das Land den nach der vierten Jahresrate verbleibenden Betrag. Beläuft sich die Jahresrate auf 1000 Euro oder weniger, trägt das Land den 4000 Euro übersteigenden Betrag. Bereits gezahlte Raten, die diese Summen übersteigen, werden zurückerstattet. Anträge müssen bis spätestens zum 31. März 2024 gestellt werden. Für das Land werden für den Härtefallfonds voraussichtlich Kosten von bis zu acht Millionen Euro entstehen.

Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/8058. Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 15. September 2023 erstmals beraten und an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

Was möchten Sie zum Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge in Drucksache 7/8058 insgesamt oder zu einzelnen Bestimmungen anmerken?

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